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Bekanntlich hatten im Frühjahr 2018 über 2.200 Bürger beantragt, zu den neuen Rolltonnen mit Fassungsvermögen von 60, 120 und 240 Litern eine weitere mit einem Volumen von 35 Litern zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Diese „Petition“ landete am 09.05.2018 im Beschwerdeausschuss, der mit den Stimmen von CDU und SPD dem Vorschlag des Hauptverwaltungsbeamten Hans Wilhelm Reiners (CDU) folgte, dass sich der Verwaltungsrat der mags AöR „zuständigkeitshalber“ mit diesem Ansinnen befassen möge.

Das wäre insofern nicht weiter zu bemängeln, wenn da nicht das „Delegieren“ der Beantwortung der 2.200 Einwendungen gewesen, das OB Reiners veranlasst hatte.

Das verstößt gegen diverse gesetzlichen und örtlichen Regelungen, die Besagen, dass Einwendungen an den Rat der Stadt Mönchengladbach auch vor diesem – in dessen Vertretung durch den Oberbürgermeister – zu beantworten sind.

Auf diesbezügliche Beschwerden wurde seitens der Verwaltung bzw. von Seiten Reiners entweder gar nicht oder hinhaltend reagiert.

Jetzt erreichte das „Delegieren“ durch OB Reiners an die mags AÖR die Düsseldorfer Landesregierung über eine „Kleine Anfrage“ des grünen Abgeordneten Matthi Bolte-Richters.

Dieser machte von seinem Recht Gebrauch, von der Landesregierung durch Auskünfte zu diesem Vorgang in Mönchengladbach verlangen.

MdL Matthi Bolte-Richter stellte der Landesregierung diese Fragen:
 

  1. Wie viele Fälle der in der Einleitung beschriebenen Weitergabe von Namen und Adressen von Bürgerinnen und Bürgern durch den Stadtratsausschuss der Stadt Mönchengladbach an die Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe zu Beantwortung von Anregungen in einer Abfallangelegenheit sind der Landesregierung bekannt?
  2.  

  3. Als Reaktion auf das Vorgehen sollen sich Bürgerinnen und Bürger an die Bezirksregierung Düsseldorf und an das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW gewandt haben.
     
    Wie wurden die Schreiben der Bürgerinnen und Bürger beantwortet?
  4.  

  5. Wie bewertet die Landesregierung die geschilderten mutmaßlich vielfachen unzulässigen Fälle der Weitergabe von Namen und Adressen von Bürgerinnen und Bürger an die Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe zur Beantwortung eingereichter Anregungen?
  6.  

  7. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung daraus, dass in Städten und Gemeinden des Landes der Umgang mit personenbezogenen Daten von Bürgerinnen und Bürgern gemäß dem geltenden Recht anscheinend nicht sicher beherrscht wird?