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Die Kontaktstelle Mönchengladbach im Bundes­ver­band Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) fordert eine Ergänzung des aktuellen Ratsantrags von CDU und SPD zur Weiterentwicklung der städtischen Beteiligungen in Mönchengladbach (Ratsvorlage 0607/XI)

Nach Auffassung des Verbandes bleiben die Belange von Menschen mit Behinderungen im vorliegenden Antrag bislang unberücksichtigt.

„Wenn die Stadt ihre Beteiligungen strategisch neu ausrichtet, dürfen Menschen mit Behinderungen nicht vergessen werden“, erklärt der Kontaktstellenleiter Albert Sturm, „gerade Stadtentwicklung, Wohnen, Veranstaltungen und Wirtschaftsförderung entscheiden über echte Teilhabe im Alltag.“

Der Verband verweist dabei u.a. auf § 16 der Hauptsatzung der Stadt Mönchengladbach und die UN-Behindertenrechtskonvention, die die Berücksichtigung der Interessen von Menschen mit Behinderungen ausdrücklich vorsehen.

Der BSK fordert unter anderem:

  • ein verbindliches Leitbild für Inklusion und Barrierefreiheit
  • die frühzeitige Beteiligung der Stabsstelle Inklusion und der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen
  • barrierefreie Standards in allen Beteiligungsgesellschaften
  • regelmäßige Berichterstattung über Fortschritte

Nach Ansicht des Verbandes muss Inklusion als Querschnittsaufgabe verstanden werden.

So, wie es die „Selbstverpflichtung“ der Verwaltungs­spitze in aller Deutlichkeit aus dem Jahr 2014 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschreibt.

Diese seinerzeitige Verpflichtung habe auch für alle nachfolgenden Verwaltungsspitzen Gültigkeit; sie wurde weder modifiziert, noch wurde sie außer Kraft gesetzt.

„Eine moderne Stadtentwicklung darf keine neuen Barrieren schaffen. Öffentliche Beteiligungen tragen Verantwortung für alle Bürgerinnen und Bürger“, so der Verband.

Dies alles stehe im Kontext zur BSK-Langzeit- betrachtung zur Inklusion in Mönchengladbach, die u.a. mit dem Petitum abschloss, einen verbindlichen „Aktionsplan Inklusionsplan Mönchengladbach“ auf den Weg zu bringen.

Damit würde sichergestellt, dass wirtschaftliche Optimierung und soziale Teilhabe gemeinsam gedacht werden.