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Manchmal verändert sich das Kommunikationsverhalten von Parteien und einzelnen Politikern besonders dann, wenn sie nach einer Wahl auf Aussagen, Verhaltensweisen und politische Positionen vor einer Wahl hingewiesen werden.

Persönlich angesprochen ergehen sich Politiker nicht selten in Floskeln, nichtssagenden Sprechblasen und Plattitüden bis hin zu schriftlichen, teilweise kryptischen und dennoch bezeichnenden Einlassungen, wie (Zitat): „… Dennoch bleibt die Gesamtlage doch komplexer als nur die berechtigte Kritik zu formulieren.“

Mit anderen Worten: ‚Nur ich als Fraktionsvorsitzender habe den »großen Überblick«, gebe die politische Richtung meiner Fraktion/Partei vor und möchte mich mit kritischen (Journalisten-)Fragen – seien sie noch so berechtigt – gar nicht erst befassen.

Es ist müßig, darüber zu sinnieren, ob mit solchen „K.O.“-Äußerungen versucht werden soll davon abzulenken, dass man möglicherweise nicht wirklich „im Thema“ (hier: Rathaus-Neubau) ist, oder ob man möglicherweise befürchtet, die SPD zu verprellen, wenn dieses Projekt nicht in dem Umfang fortgeführt wird, wie es vor der Kommunalwahl 2020 durch sie und die CDU aufgelegt wurde und es deshalb zu einem „Platzen“ der Ampel-Kooperation und zu einer Wiederauflage einer GroKo kommen könnte, oder ob es schlicht um die Weigerung geht, sich neuen Erkenntnissen und Argumenten selbst aus dem eigenen politischen Umfeld in Partei und Fraktion zu öffnen.

Vor diesem Hintergrund erschien es zielführend, diesem „Umfeld“ (der grünen Fraktion) im Mai 2021 einige konkrete Fragen zu stellen und auf schlüssige, redaktionell verwendbare Antworten zu hoffen, die allerdings erst im Dezember 2021 – also nach sieben (!) Monaten – eingingen.

Auf Nachfrage wurde bestätigt, dass die Antworten die Meinung der grünen Fraktion wiederspiegeln; viele Antwortformulierungen hingegen ähneln sehr den Einlassungen aus der Fraktionsspitze.

Fragen zum Komplex "Kommunalwahlprogramm 2020"

Im Kommunalwahlkampf 2020 hatte B90/Die Grünen im Wahlprogramm zum Rathaus-Neubau (Seite 19) diese Position vertreten:„BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen daher den Neubau eines Rathauses in der jetzt geplanten Form am Standort Rheydt ab.“ (Zitat Ende).

Auch wenn dies „quantitativ“ nicht zu belegen ist, darf unterstellt werden, dass nicht wenige der annähernd 19.000 Grünen-Wähler diese und ähnliche Aussagen als Versprechen gewertet und zum Anlass genommen haben, „grün“ zu wählen und so zur Verdopplung der Ratssitze beitrugen.

Die Planung des Rathaus-Neubaus vor der Kommunalwahl (2020) sind identisch mit aktuellen Planungen (2021).

Die in den Wochen NACH der Kommunalwahl mehrfach öffentlich ausgesprochene „Vertrauenserklärung“ der Grünen gegenüber der Verwaltung in die Planungen für den Rathaus-Neubau und die ablehnenden Position der „geplanten Form“ VOR der Kommunalwahl bedeutet eine grundlegende Meinungsänderung (um 180 Grad).

Korrespondierender  Link: https://news.bz-mg.de/bk/index.php?catalog=2020-kw-programm-b90-01

 

Frage   Antwort der Fraktion von B90/Die Grünen
 
1.1
In wieweit fühlt sich die Fraktion an Aussagen aus dem Kommunalwahl­programm von B90/Die Grünen gebunden?
  Das Kommunalwahlprogramm war während der Vereinbarung des Kooperationsvertrages mit SPD und FDP die Grundlage unserer Verhandlungen und Entscheidungen und ist dies weiterhin für zukünftige Entwicklungen, wobei natürlich weder dieses noch der Kooperationsvertrag abschließend alle Zukunftsfragen für Mönchengladbach und die Menschen, die hier leben beantworten, kann.  

Diese Frage wurde inhaltlich nicht beantwortet.

Dass das Kommunalwahlprogramm in Teilen bei den Vereinbarungen im Kooperationsvertrag eine Rolle gespielt haben könnte, ist eine Selbstverständlichkeit, die im Kontext mit der konkreten Frage nur als „Ablenkungsversuch“ eingestuft werden kann.

1.2
Welche Einflüsse haben dazu geführt, dass die Grünen ihre Meinung zum Rathaus-Neubau ganz offensichtlich derart extrem verändert haben, obwohl die Planungen unverändert geblieben sind?
 

Es trifft nicht zu, dass sich die Planungen nicht geändert haben.

Es werden weniger Quadratmeter, ca. 5.000 m², bebaut und auf ein komplettes Stockwerk verzichtet.

Das Rathaus hat einen Durchlass vom Marktplatz zur Stresemannstraße erhalten und insgesamt zeigt sich, dass die von uns stets geforderte Öffnung des Gebäudes für die Menschen und weitere Nutzungsmöglichkeiten geschaffen werden sollen.

Daneben war nun der gesamte Karstadt-Komplex einzubeziehen und zu überplanen.

Ebenso haben sich Entwicklungen durch den Verzicht auf den Einzug der Gesellschaften sowie die Aufnahme des Rechnungsprüfungsamtes ergeben.

 

Auch diese Frage wurde inhaltlich nicht beantwortet. 

Vielmehr wird versucht, auf „Nebenkriegsschauplätze“ abzulenken, die nicht zu einer veränderten Planung geführt haben, sondern teilweise schon von der Wettbewerbskommission angemahnt wurden (z.B. Durchlass zwischen Marktplatz und Stresemannstraße)

Die zu bebauende Fläche wurde seit der Vorstellung des sop-Siegerentwurfes nicht verkleinert.

Sie wird auch weiterhin von der Verwaltung vehement „verteidigt“, ohne dass die Grünen auch nur im Ansatz Einfluss genommen hätten.

Weder die Einbeziehung des Karstadt-Komplexes noch der Verzicht auf den Einzug von Gesellschaften, noch die „vergessene“ Berücksichtigung des  Rechnungsprüfungsamtes haben zu Planungsänderungen geführt.

Insofern bleibt die von den Grünen vor der Kommunalwahl abgelehnte Form bestehen.

Fragen zum Komplex "Kooperationsvereinbarung"

Naturgemäß sind Kooperationsvereinbarungen oft Beschreibungen von Kompromissen, wie diese:

Rathaus der Zukunft

Wir wollen das Rathaus der Zukunft am Standort Rheydt.

Die bisherigen Planungen müssen an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.

Dabei müssen der Auszug von Karstadt und Erkenntnisse der Corona-Krise (verstärktes mobiles Arbeiten) berücksichtigt werden.

Das Gesundheitsamt sollte nicht im neuen Rathaus untergebracht werden, sondern weiterhin über einen eigenen Standort verfügen.

Die beabsichtigte Unterbringung der städtischen Gesellschaften im Rathaus ist zu überprüfen.

Die bisherige Wegeführung soll unabhängig von den Öffnungszeiten des Rathauses möglich bleiben.

Das Rathaus soll kein reiner Verwaltungsstandort, sondern auch außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung ein Ort der Begegnung sein.

Die noch vorzulegende qualifizierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist Grundlage für die Entscheidung.“ (Zitat Ende)

Diese Vereinbarung schreibt NICHT fest, dass die Verwaltungszentrale in Rheydt in der bislang geplanten Form realisiert werden soll/muss.

Insofern gibt es keinen Anlass zur Befürchtung, dass einer der anderen Ampelpartner mit Berufung auf die Kooperationsvereinbarung darauf bestehen könnte, die aktuelle Planung vollumfänglich umzusetzen und/oder mit der Auflösung der Kooperation zu drohen.

Korrespondierender  Link: https://news.bz-mg.de/bk/index.php?catalog=20-10-30-vereinbarung-ampel-2020

 

Frage   Antwort der Fraktion von
B90/Die Grünen
 
2.1
Warum verfolgen die Grünen nicht Ihre Position, die sie mit Ihrem Kommunalwahlprogramm 2020 beschlossen und damit den Wählern mitgeteilt haben, nämlich, dass sie den Neubau eines Rathauses in der „jetzt geplanten Form am Standort Rheydt“ ablehnen?
 

Die Einleitung und Fragestellung übersieht, dass zum Beispiel der Standort festgelegt wurde. Weiter wurden auf der Grundlage der Planungen Änderungsmöglichkeiten eröffnet und, wie oben beschrieben, auch genutzt.

Wir sind zuversichtlich, dass die Menschen dies durchaus auch als Ergebnis von Bemühungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkennen.

 

Der „Standort Rheydt“ für ein neues Rathaus stand vor der Kommunalwahl 2020 in Öffentlichkeit und Politik (auch bei den Grünen) nie in Frage.

Vielmehr lag der Ablehnungsschwerpunkt der Grünen in der seinerzeit „geplanten Form“, also in der aktuellen Ausprägung.

Ob „die Menschen“ das Ergebnis mit „Bemühungen der Grünen“ in Zusammenhang bringen, darf deutlich angezweifelt werden.

2.2
In welchem Maße stellen die Grünen den Erhalt der Kooperation über die wirtschaftliche Realisierung des Projektes ggf. unter erheblicher Änderung der aktuellen Planungen und/oder einer Neuauflage des Wettbewerbs?
 

Die Wirtschaftlichkeit des Rathauses war, ist und bleibt Grundprämisse, um selbiges zu bauen.

Wir danken an dieser Stelle dafür, feststellen zu können, dass die grundsätzliche Planung für einen neuen Verwaltungsstandort eine Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung aus dem Jahr 2012 war.

Wir haben daher dieses Projekt immer als Beitrag zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter:innen der Verwaltung, des Bürger:innenservice und eben auch der Wirtschaftlichkeit verstanden.

Grundbedingung bleibt daher, dass der Neubau des Rathauses wirtschaftlicher ist als eine Sanierung der Altstandorte.

Da dies nach unserer Wahrnehmung die einhellige Meinung der Kooperation – und wir erlauben uns zu ergänzen – auch der Verwaltung mit dem Oberbürgermeister an der Spitze ist –, stellt sich die formulierte hypothetische Frage nicht.

Bezüglich der Auslobung eines neuen Wettbewerbs sind unsere Hoffnungen allerdings objektiv auch nicht sehr hoch, dass hier mit vertretbarem Aufwand und in überschaubarer Zeit ein irgendwie erheblich günstigeres Ergebnis herauskommt.

 

Wenn die Wirtschaftlichkeit eines Rathaus-Neubaues richtigerweise als Grundprämisse gilt, entbindet das die Stadt (Verwaltung und Politik) nicht davon, alle Optionen auszuschöpfen, die Kosten des Neubaues zu reduzieren.

Die Gesamtinvestitionskosten werden nicht unmaßgeblich von der Projektdauer beeinflusst, die unter Inkaufnahme eines neuen Wettbewerbes durchaus reduziert werden könnten.

Diese Betrachtung fehlt bislang.

Fragen zum Komplex "STRABAG-Untersuchung"

Das Projekt steht und fällt mit einer nachzuweisenden Wirtschaftlichkeit im Sinne des Vergleichs von Kosten und Nutzen.

Eine Wirtschaftlichkeit kann nur dann nachgewiesen werden, wenn beide Datenbasen aktuell und seriös ermittelt sind.

Seriöses und verantwortliches Handeln ist es, wenn nach Bekanntwerden von Fehlern z.B. bei Datenbasen unmittelbar reagiert wird und dementsprechende Korrekturen veranlasst werden.

Bei späteren Korrekturen der Daten entsteht die Gefahr/die Wahrscheinlichkeit, dass mit dem „Argument“ des „schon weit vorangeschrittenen Projektes“ diese und andere  Fehler akzeptiert werden und die Wirtschaftlichkeit „schöngerechnet“ wird, um „das Projekt nicht zu gefährden“.

In der Kooperationsvereinbarung der Ampel heißt es unter der Überschrift „Rathaus der Zukunft“ u.a. Die bisherigen Planungen müssen an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden….“ (Zitat Ende)

Bei vorliegendem Projekt sollen die Baukosten (incl. Nebenkosten) für den Rathaus-Neubau mit den voraussichtlichen Einsparungen bei der Instandhaltung (über einen Zeitraum von 26 Jahren) der bisher genutzten Objekte (Eigentum oder Anmietung), aus denen Arbeitsplätze tatsächlich in die „Zentralverwaltung“ transferiert werden sollen, verglichen werden.

Der mit der Ermittlung der Instandhaltungskosten beauftragten STRABAG wurden auf Grundlage von Daten aus dem Jahr 2016 einige Untersuchungsobjekte vorgegeben, die nicht für einen „Arbeitsplatztransfer“ vorgesehen waren, im Verlauf der Untersuchung geändert wurden oder nach neuesten Erkenntnissen dafür nicht mehr in Betracht kommen.

Insofern entstand die seit 2018 kommunizierte Einsparungsprognose in Höhe von 199 Mio. EURO auf falscher Datenbasis und ist demnach bei weitem zu hoch angesetzt.

Es wäre fahrlässig, wenn eine Überarbeitung der STRABAG-Untersuchung nicht schon jetzt – zum Zeitpunkt der (aktuellen) Fehlererkennung – beauftragt würde.

Korrespondierende  Links:

https://news.bz-mg.de/strabag-untersuchung-strukturell/

https://news.bz-mg.de/strabag-untersuchung-war-beratungsleistung/

 

Frage  

Antwort der Fraktion von
B90/Die Grünen

 
3.1
Aus welchen Gründen haben die Grünen – in Kenntnis dieses Sachverhaltes – nicht veranlasst bzw. wollen die Grünen nicht veranlassen, dass die STRABAG-Untersuchung ein Update erfährt bzw. wollen die Grünen ein solches Update nicht anstoßen?
 

Dieser Frage ist zeitlich überholt.

Die neuen Berechnungen haben zwar höhere Kosten für den Neubau ergeben; allerdings sind die Sanierungskosten noch höher gestiegen.

Wir sehen daher die Forderung unserer Fraktion wie auch der Kooperation bezüglich der aktuellen Abläufe als erfüllt an.

Vor endgültiger Beschlussfassung ist eine abschließende Aktualisierung aber selbstverständlich notwendig.

 

Dass diese Frage „zeitlich überholt“ sei, ist keine überraschende „Fügung“, sondern darin begründet, dass die Grünen sieben (!) Monate benötigten, die Fragen zu beantworten.

In der Zwischenzeit hat die Verwaltung ein anderes Fachunternehmen mit der Überprüfung der STRABAG-Ergebnisse beauftragt.

Eine Interpretation dieser Überprüfungsergebnisse durch die Firma Dress & Sommer wurden der Politik zwar verbal vorgestellt, die Dokumentation der Überprüfungen – anders als bei der STRABAG-Untersuchung – als „Verschlusssache“ (weil nur „verwaltungsintern“) jedoch bislang noch nicht öffentlich zugänglich gemacht.

Das nährt die Vermutung, dass diese Überprüfung in gewisser Weise „brisant“ sein könnte.

 

3.2
Warum wollen die Grünen es hinnehmen, dass – in Kenntnis dieses Sachverhaltes – in der Öffentlichkeit weiterhin das Erreichen der Wirtschaftlichkeit des Rathaus-Neubaus in der „jetzt geplanten Form“ schon jetzt als „sichergestellt“ kommuniziert wird?
  Dies ist nie geschehen, die Fragestellung beruht auf Unterstellungen.  

Der Grünen-Fraktion ist offensichtlich entgangen, dass sowohl Kämmerer Heck als auch Baudezernent Dr. Bonin in den unterschiedlichsten Gremiensitzungen genau diese Feststellungen getroffen haben.

Dass es ich bei der Fragestellung keineswegs um eine „Unterstellung“ handelt, beweist darüber hinaus die Headline eines Beitrages auf der Homepage der Stadt Mönchengladbach, die so lautet:
„Neues Rathaus deutlich wirtschaftlicher als Sanierung der Bestandsgebäude“

Visuell untermauert wird diese Behauptung durch dieses Chart, das beispielsweise anlässlich der Bürgerinformation am 30.01.2020 im Ernst-Cristoffel-Haus:

Obwohl keine validen und nachprüfbaren Zahlen vorliegen, soll damit die Wirtschaftlichkeit des Rathaus-Neubaus suggeriert werden.

Fragen zum Komplex "Baufeld III"

Das Projekt steht und fällt mit einer nachzuweisenden Wirtschaftlichkeit im Sinne des Vergleichs von Kosten und Nutzen.

Eine Wirtschaftlichkeit kann nur dann nachgewiesen werden, wenn beide Datenbasen aktuell und seriös ermittelt sind.

In der Kooperationsvereinbarung der Ampel heißt es unter der Überschrift „Rathaus der Zukunft“ u.a. Die bisherigen Planungen müssen an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden….“ (Zitat Ende)

Bei vorliegendem Projekt sollen die Baukosten (incl. Nebenkosten) für den Rathaus-Neubau mit den voraussichtlichen Einsparungen bei der Instandhaltung (über einen Zeitraum von 26 Jahren) der bisher genutzten Objekte (Eigentum oder Anmietung), aus denen Arbeitsplätze tatsächlich in die „Zentralverwaltung“ transferiert werden sollen, verglichen werden.

Die Baukosten werden insbesondere bestimmt durch die Zahl der in Rheydt physisch neu zu errichtenden Arbeitsplätze.

Während bei der Beschlussfassung zum Planungswettbewerb von 1.900 Mitarbeitern an ca. 1.550 Arbeitsplätzen die Rede war, sollen aktuell nur noch ca. 50% dieser Mitarbeiter in Rheydt tätig werden.

Dennoch soll ohne Bedarfsüberprüfung und -fixierung an drei Baufeldern festgehalten werden, was möglicherweise zu vermeidbaren Kosten (insbesondere Grunderwerb SSK-Grundstück, Abriss SSK-Gebäude, Neubau von Gebäuden auf dem Baufeld III) und damit zur Unwirtschaftlichkeit des Projektes führen wird.

Die Baukosten (incl. Baunebenkosten) sollen sich auf ca. 160 Mio. EURO belaufen.

Neben Kosteneinsparungen könnte ein Verzicht auf Baufeld III – trotz eines erneuten Wettbewerbes – die Gesamtbauzeit des Projektes verkürzen.

Korrespondierender  Link https://news.bz-mg.de/bk/index.php?catalog=20-10-30-vereinbarung-ampel-2020

 

Frage   Antwort der Fraktion von
B90/Die Grünen
 
4.1
Aus welchem Grund wollen die Grünen – unbeschadet der Frage nach einem ggf. „neuen Wettbewerb“ – die Verwaltung nicht damit beauftragen, die finanziellen und zeitlichen Vor-und Nachteile eines Verzichts auf das Baufeld III nachvollziehbar darzulegen?
 

Die aktuellen Planungen basieren auf der Nutzung des Baufeldes III und sind daher auch Gegenstand der Kooperationsvereinbarung.

Durch die dargestellten Änderungen im Baukörper bleibt dieses Baufeld ein integraler Teil des neuen Rathauses.

Möglich ist, dass dann, wenn man heute alles neu prüfen würde, eventuell ein anderes Ergebnis herauskäme.

Fakt ist aber auch, dass vor nunmehr neun Jahren ein Grundsatzbeschluss getroffen wurde, der aktuelle Stand auf Untersuchungen der letzten vier bis fünf Jahr beruht und die Fachleute weiter zu einer Wirtschaftlichkeit und Nutzbarkeit mit dem Baufeld III kommen.

Von daher stellen wir gerne die Gegenfrage: Möchten wir die Mitarbeiter:innen der Verwaltung und die Menschen in der Stadt weitere vier bis fünf Jahre in die Ungewissheit schicken, damit dann wieder jemand mit zumindest unklaren Behauptungen das Ergebnis in Frage stellt?

 

 

Zitat aus der Kooperationsvereinbarung:

„Die bisherigen Planungen müssen an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden“ (Zitat Ende).

Keine Rede davon ist, dass die „aktuellen Planungen“ (incl. Baufeld III) Gegenstand der Vereinbarung sind.

Diese Aussage der Grünen-Fraktion ist nicht nur unzutreffend, sondern auch irreführend mit Tendenz zur Meinungsmanipulation.

Die bei dieser Fragestellung gar nicht zur Debatte stehende Verbesserung Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lenkt (zum wiederholten Male bei den Fragen an die Grünen) vom Thema der Frage ab.

4.2
Was hindert die Grünen konkret daran, die Chance zu nutzen, durch einen neuen Wettbewerb das Projekt „Rathaus-Neubau“ wirtschaftlicher und ggf. auch früher realisieren zu lassen?
 

Niemand.

Außer vielleicht die Fakten.

 

Die Frage wurde inhaltlich nicht beantwortet.

Es ist müßig, diese nichtssagende und wenig qualifizierende Antwort der Grünen-Fraktion näher zu kommentieren.

Fragen zum Komplex "Erneuter Wettbewerb"

Offensichtlich ahnend, dass mit einer erheblichen Reduzierung des Mengengerüstes „erforderliche Arbeitsplätze“ zu rechnen sein wird und damit das Baufeld III zur Disposition stehen könnte, hat die Verwaltung einen Berliner Rechtsanwalt beauftragt, vergaberechtliche Einschätzungen vorzunehmen.

Dieser kommt zu dem erwarteten/erhofften/erwünschten Ergebnis, dass ein Verzicht auf das Baufeld III einen erneuten Wettbewerb erforderlich machen werde.

Wie der Auftrag an den Rechtsanwalt lautete, ob er schriftlich erteilt wurde und welche inhaltlichen Vorgaben seitens der Verwaltung gemacht wurden, ist nicht bekannt.

Auch zeigt die vergaberechtliche Einschätzung des Rechtsanwalts keine Optionen auf, wie ein Verzicht auf das Baufeld III ohne erneuten Wettbewerb realisiert werden könnte.

Auch hat die Verwaltung noch nicht dargelegt, welche Vorteile ein neuer Wettbewerb – trotz evtl. zeitlicher Verzögerung und Zusatzkosten – für das Gesamtprojekt haben könnte und damit bislang einen Abwägungsprozess verhindert.

Korrespondierender  Link https://nhttps://news.bz-mg.de/vergabe-und-vertragsrechtliche-pruefung/

 

Frage  

Antwort der Fraktion von
B90/Die Grünen

 

5.1
Warum haben die Grünen noch nicht veranlasst, dass die Verwaltung der Politik den Beauftragungsvorgang „rechtliche Einschätzung“ zur Kenntnis gibt?

 

  Die Weitergabe von verwaltungsinternen Anfragen obliegt nicht der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen.   Die Frage wurde inhaltlich nicht beantwortet.
5.2
Warum haben die Grünen noch nicht veranlasst, dass die Verwaltung darlegt, welche Vorteile ein neuer Wettbewerb – trotz evtl. zeitlicher Verzögerung und Zusatzkosten – für das Gesamtprojekt haben könnte, also welche Zeit- und Kosteneinsparungen durch den Verzicht auf das Baufeld III erzielt werden könnten?
 

Dem Fragesteller mögen zeitliche Verzögerungen und Zusatzkosten egal sein; wir bewegen uns im rechtlichen, wirtschaftlichen und zeitlichen Rahmen und bringen uns ein, um auf diese Weise das bestmögliche Ergebnis zu realisieren.

Ansonsten unterstellt die Frage erneut hypothetische Abläufe, deren Ergebnis erst nach jahrelangen Verfahren feststehen, ohne dass eine Verbesserung gewiss oder auch nur wahrscheinlich wäre.

 

Die Frage wurde inhaltlich nicht beantwortet.

Die Antwort der Grünen-Fraktion zeugt von einer gewissen „Gereiztheit“, was weder dem Thema noch dem Ansehen der Fraktion dient.

Fragen zum Komplex "Varianten"

Am Ende der HOAI-Leistungsphase II soll die Verwaltung der Politik Varianten vorstellen, aus der eine ausgewählt werden soll, mit der die weiteren Planungen zu konkretisieren sind.

Seitens der Verwaltung wurde am 03.03.2021 in der Sitzung des Ausschusses für Betriebe und Vergaben kategorisch erklärt, dass diese Varianten ausschließlich auf dem bisherigen Entwurf (einschl. Glasriegel und Baufeld III) fußen würden.

Es steht nicht fest (weil nur Vermutung), dass ein Verzicht auf das Baufeld III zwingend einen neuen Wettbewerb erfordert.

Welche Varianten vorgestellt werden sollen, ist nicht bekannt, so dass schlussendlich nur nach der Methode „Vogel friss oder stirb“ zwischen den von der Verwaltung ausgewählten Varianten entschieden werden soll.

Effizienter und effektiver und damit zielführender wäre es, wenn die Verwaltung VOR Beginn der Erarbeitung der Varianten der Politik die beabsichtigten Varianten (ohne schon mit Detailarbeit begonnen zu haben) kurz beschreibt, so dass die Politik – ohne Priorisierung – eine Vorauswahl trifft, wodurch vermeidbarer Verwaltungs-, Kosten- und Zeitaufwand gar nicht erst entsteht.

Korrespondierender  Link

 

Frage  

Antwort der Fraktion von
B90/Die Grünen

 

6.1
Warum veranlassen die Grünen nicht, dass die Verwaltung beauftragt wird, VOR Beginn der Erarbeitung von Varianten die beabsichtigten Varianten vorzustellen, damit die Politik eine Vorauswahl treffen kann?

 

  Diese Frage ist durch den Zeitablauf überholt, da diverse Varianten vorgestellt wurden.   Dass diese Frage „zeitlich überholt“ sei, ist keine überraschende „Fügung“, weil die Grünen sieben (!) Monate benötigten, die Fragen zu beantworten.
6.2
Warum veranlassen die Grünen nicht, dass die Verwaltung beauftragt wird, auch Varianten zu erarbeiten, die nicht „apodiktisch“ an die aktuellen Planungen gebunden sind?
  Dies war nicht der Fall.  

Das war in der Tat nicht der Fall, deshalb ja die Frage.

Ansonsten wurde die Frage inhaltlich nicht beantwortet.

Fragen zum Komplex "Karstadt-Gebäude"

Bekanntlich liegen das Historische Rathaus und das Karstadt-Gebäude in einer Flucht.

Die aktuelle Planung sieht einen „Glasriegel“ vor, der an der südlichen Seite des historischen Rathauses anschließt, mit der Folge, dass etwa ein Drittel des Karstadt-Gebäudes abgerissen werden muss, was in der Konsequenz hochwahrscheinlich dazu führt, dass das gesamte Karstadt-Gebäude abzureißen ist.

Am 03.03.2021 wurde zu TOP 5 beschlossen:

„1. Das Rathaus der Zukunft mg+ wird beauftragt mit der EWMG mbH Verhandlungen zu einem möglichen Ankauf der im Eigentum der EWMG befindlichen Flächen zu führen.

2. Die unter Punkt 1 genannten Flächen werden als Bestandteil des Rathaus der Zukunft mg+ mit in die städtische Planung integriert.“ (Zitat Ende)

Korrespondierender Link zum PDF-Download
https://ris-moenchengladbach.itk-rheinland.de/sessionnetmglbi/getfile.asp?id=190832&type=do

 

Frage  

Antwort der Fraktion von
B90/Die Grünen

 
7
Warum soll der „Eigenbetrieb RdZ“ die EWMG-Anteile am Karstadt-Gebäude ankaufen, wenn schon jetzt hochwahrscheinlich ist, dass das Karstadt-Gebäude vollständig (mindestens jedoch um 1/3) abgerissen werden muss?
 

 

Der Preis ist nach unseren Erkenntnissen marktgerecht und so konnte die Stadt über den kompletten Gebäudeteil verfügen.

 

 

Die Frage wurde inhaltlich nicht beantwortet.

Von „Preis“ war in der Frage keine Rede.

Fragen zum Komplex "Stadtteilbibliothek"

Auszug aus Kooperationsvereinbarung:

„Stadtbibliothek

Wir begrüßen das Vorhaben, dass die Bibliothek im leer stehenden Karstadtgebäude ein Interims-Zuhause findet und langfristig in die Planungen eines Rathausneubaus einbezogen wird. …“ (Zitat Ende)

Die aktuelle Planung sieht einen „Glasriegel“ vor, der an der südlichen Seite des historischen Rathauses anschließt, mit der technisch bedingten Folge, dass etwa ein Drittel des Karstadt-Gebäudes abgerissen werden muss, was in der Konsequenz dazu führen kann, dass das gesamte Karstadt-Gebäude abzureißen ist.

Damit entfällt die Option, dass die Bibliothek als „Interim“ im Karstadt-Gebäude untergebracht werden kann.

 

Korrespondierender Link
https://news.bz-mg.de/rathaus-neubau-abriss-karstadt/

 

Frage   Antwort der Fraktion von
B90/Die Grünen
 
8
Wie wollen die Grünen dafür Sorge tragen, dass die Stadtteilbibliothek ihren Kunden und Besuchern auch in einer „Interimszeit“ durchgängig zur Verfügung steht, obwohl das Karstadt-Gebäude abgerissen werden muss?
 

 

Wir können mit gutem Gewissen sagen, dass die Bibliothek insgesamt eine Herzensangelegenheit von Bündnis90/Die Grünen ist.

So wir auch bei der Sanierung der Hauptstelle auf der Blücherstraße werden wir die Verwaltung unterstützen um einen guten Betrieb aufrecht zu erhalten.

 

 

Die Frage wurde inhaltlich nicht beantwortet.

Es ist müßig, diese ausweichende, nichtssagende und wenig qualifizierende Antwort der Grünen-Fraktion näher zu kommentieren.

Fragen zum Komplex "Mitarbeitermeinungen"

Bei jeder Gelegenheit wird richtigerweise hervorgehoben, wie wichtig ein Rathaus-Neubau für die aktuellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für die Neugewinnung von Personal ist.

Es wird zwar kolportiert, dass von den 360 Mitarbeitern, die am Besuch des neuen Rathauses an einem Samstag im April 2019 (!) in Venlo teilgenommen haben, mit einer „überwiegend positiven Meinung zurückgekommen“ seien, von einem nachvollziehbaren Meinungsbild von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, deren Arbeitsplätze aktuell (2024) in die Zentralverwaltung transferiert werden sollen, ist jedoch nichts bekannt.

Während sich Wirtschaftsunternehmen, Verwaltungen und Versicherungen unterschiedlichster Größe und Struktur vom Grundsatz „Bürolandschaften“ und „Großraumbüros“ abwenden und zu kleineren Büroeinheiten zurückkehren, stehen „Großraum-Lösungen“ beim Rathaus-Neubau im Mittelpunkt.

Korrespondierender Link
https://news.bz-mg.de/rathaus-neubau-umfrage-mitarbeiter/

 

Frage   Antwort der Fraktion von
B90/Die Grünen
 
9
Wie wollen die Grünen dafür Sorge tragen, dass – auch unter demografischen Gesichtspunkten (z.B. Ausscheiden von Mitarbeitern VOR dem Arbeitsplatztransfer) – ein realistisches Meinungsbild der Mitarbeiter (z.B. durch eine anonyme, dennoch repräsentative Mitarbeiterbefragung) ermittelt wird?
 

 

Die Verwaltung verfügt über einen nach unserem Eindruck gut funktionierenden Personalrat dessen Stimme zum Beispiel über den zuständigen Hauptausschuss ein erhebliches Gewicht hat.

Wir vertrauen darauf, dass wir als Fraktion, aber ebenso der Rat insgesamt wie auch der Oberbürgermeister hierüber und im unmittelbaren Kontakt ein zuverlässiges und hilfreiches Feedback erhalten.

Unsere Wahrnehmung ist jedenfalls, dass bei allen berechtigten Bedenken, die Freude auf das neue Rathaus, die hier in den Fragen aufkommenden Zweifel deutlich überwiegt.

Abschließend bleiben für uns diese Prämissen:

Das neue Rathaus muss wirtschaftlicher als eine Sanierung der Altstandorte sein.

Es hat einen Mehrwert für die Mitarbeiter:innen und Bürger:innen zu bieten.

Das Rathaus muss einen Beitrag zur Verbesserung der Klimabilanz unserer Stadt leisten (dieser Punkt ist leider nicht Gegenstand der Fragestellung gewesen).

 

 

Die Frage wurde inhaltlich nicht beantwortet.

Dennoch ist klarszustellen, dass nicht die Verwaltung über einen Personalrat „verfügt“, sondern es sich hierbei um eine verwaltungsunabhängige Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter handelt.

Obwohl der Personalrat engagiert ist und einen „guten Draht“ zur Verwaltung hat, wird er kaum in der Lage sein, eine repräsentative Meinung aller möglicherweise von einem Umzug betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ermitteln und wiederzugeben.