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Dass die Mönchengladbacher FDP auch in der kommenden Legislaturperiode mit Andreas Terhaag mit einem Abgeordneten im Düsseldorfer Landtag vertreten sein wird, kann angesichts der aktuellen Umfragen als sicher angenommen werden.

Der eine (Andreas Terhaag) kann mit einem sehr gut bezahlten Landtagsmandat rechnen und der andere (Daniel Winkens) mit einem sicheren Arbeitsplatz als Büroleiter und Wissenschaftlicher Mitarbeiter in Terhaags Landtagsbüro.

Entwicklung Landtagswahl 2017
(Stand: 14.05.2017)
Wahltermin: 14. Mai 2017

Quelle: Prognosys Bewertungs GmbH, Flensburg

Entwicklung Landtagswahl 2022
(Stand: 17.04.2022)
Wahltermin: 15. Mai 2022

Quelle: Prognosys Bewertungs GmbH, Flensburg

Je nach Umfrageinstitut wird mit einem Anteil an Zweitstimmen aktuell zwischen 8% und 9% gerechnet.

Und nur diese Zweitstimmen sind für die FDP interessant, weil der Gewinn eines Wahlkreises als unwahrscheinlich gilt.

Beim FDP-Kreisverband hofft man offensichtlich darauf, dass es bis zum Wahltag am 15. Mai zu einem ähnlichen „Schub“ kommen wird, wie vor der Landtagswahl 2017, als die FDP am 4. Mai 2017 noch bei unter 10% lag und mit 12,88% in den Landtag einzog.

Weil für die CDU momentan ca. 30% geschätzt werden, dürfte es für eine Neuauflage einer schwarz/gelben Landesregierung kaum reichen.

Die damalige rot-grüne Landesregierung erlitt eine schwere Wahlpleite, wofür politische Beobachter seinerzeit die Bildungspolitik der grünen Schulministerin Sylvia Löhrmann ausgemacht hatten.

Was die beiden Kandidaten bei der Bildungspolitik unter der FDP-Ministerin Yvonne Gebauer als FDP-Erfolg verbuchen, ist weiter unten zu lesen.

Diese Tendenz, dass es nicht zu einer Neuauflage der schwarz-gelben Koalition kommen würde,  sah Terhaag auch, wollte sich jedoch zur evtl. Beteiligung der FDP an einer anderen Koalition, beispielsweise einer „Ampel“ nicht äußern.

Terhaag: „Wir sprechen mitallen demokratischen Parteien …“

Man habe mit der CDU fünf Jahre vertrauensvoll zusammengearbeitet.

Terhaag ließ aber erkennen, dass der Ministerpräsidentenwechsel von Armin Laschet zu Hendrik Wüst zu einer Veränderung bei der Verlässlichkeit geführt habe.

Bei Laschet sei man sicher gewesen, dass dieser Absprachen immer eingehalten hätte …: „Dieses Gefühl habe ich bei Herrn Wüst nicht mehr“.

Die Zusammenarbeit in der Mönchengladbacher Ampel „funktioniere“.

Vom „Gebahren“ der Mönchengladbacher CDU beim Thema „Hauptschule“ sei er angesichts deren Polemik sehr enttäuscht, weil sie  „Leute vor den Karren gespannt“ hätte.

Daniel Winkens
– Wahlkreis 51 –
Mönchengladbach I (Süd)

(c) BZMG

Der 31-Jährige gebürtige Rheydter hat Politi­kwissenschaft und Geschichte studiert und eine kaufmännische Berufsausbildung angehängt und einige Jahren in diesem Beruf gearbeitet.

Andreas Terhaag
– Wahlkreis 52 –
Mönchengladbach II (Nord)

(c) BZMG

Mit seinem Nachrücken in den Landtag im Jahr 2015 gab Terhaag (54) seine Selbständigkeit als Ingenieur für Heizung- und Sanitärtechnik auf und ist aktuell alleinerziehender Vater von zwei Kinders.

Politisch konzentriert sich Winkens als auf die Themengebiete Kultur, Umwelt und Bildung.

In der Bildungspolitik habe die Landesregierung „sehr geräuschlos“ den Übergang der G8 auf G9 beim Abitur erreicht und sich intensiv mit dem Projekt der so genannten „Talentschulen“, befasst.

Für NRW sei das Ziel etwa 1.000 „Talentschulen“ zu installieren, wobei man hier noch am Anfang stehe.

In Mönchengladbach gibt es keine dieser „Talentschulen“.

Sein „großes Themenfeld“ ist die Sportpolitik, wofür er auch als Sprecher der FDP-Fraktion fungiert.

Darüber hinaus belegt er die Themenfelder Umwelttechnik, Integration und aktuell im parlamentarischen Untersuchungsausschuss um die Überschwemmungskatastrophe im Juli 2021.

Unisono erklärten beide Kandidaten rückblickend auf die vergangene Legislaturperiode, dass man sehr erfolgreich gewesen sei, aber in „nur“ fünf Jahren nicht alles habe umsetzen können, was man sich vorgenommen habe.

So bliebe noch einiges zu tun, was nach der Landtagswahl angegangen werden solle.

Es liegt in der Natur von Pressegesprächen vor einer Wahl, dass die Kandidaten mehr auf das „Vergangene“ eingehen, als darauf, was die Wählerinnen und Wähler von ihnen in der Zukunft (also nach der Wahl) erwarten dürften.

Gerne wird dabei auch auf die veröffentlichten Wahlprogramme verwiesen, die mehr der (partei-)eigenen Wahlkampfmotivation dienen, als dass sie den Wählerinnen und Wählern wirklich eine Entscheidungsorientierung bieten.

So nahmen die beiden FDP-Kandidaten im Pressegespräch am 04.04.2022 im Wesentlichen retrospektiv zu diesen Themen Stellung:

Wegfall der Straßenausbaubeiträge

Lange Jahre hatte die CDU sich den Wegfall der Straßenausbaubeiträge ausgesprochen, bis dann die CDU-Fraktion am 15.03.2022 auf einer eiligst angesetzten Pressekonferenz erklärte, dass die Straßenausbaubeiträge in NRW vollständig abgeschafft würden.

Die entsprechende Gesetzesänderung würde jedoch erst nach der Landtagswahl vorgenommen.

Zum einen gab die CDU dieses Versprechen ab, obwohl sie nicht sicher sein kann, in der kommenden Landesregierung vertreten zu sein, andererseits setzte sie damit die SPD unter Druck, nach der Wahl dieser Ankündigung zu folgen, zumal diese sich im Kontext zum Volksbegehren des BdSt (Bund der Steuerzahler NRW) ebenfalls zur Abschaffung dieser Beiträge ausgesprochen hatte.

Eine klare Positionierung der NRW-FDP zu diesem Thema gab es bislang nicht und damit auch nicht, ob und unter welchen Bedingungen das Land NRW die Straßenausbaukosten (vollständig) übernehmen solle/könne.

Andreas Terhaag ließ erkennen, dass die FDP befürchte (und verhindern) wolle, dass die Kommunen „goldene Straßen bauen“ (Zitat) und diese dann vom Land finanziert werden würden.

Terhaag sagt aber auch: „Wir wollen, dass die Straßenausbaubeiträge nicht von den Anliegern bezahl werden müssen“.

Ohne näher darauf einzugehen vermutet er, dass die Verbesserung der Straßeninfrastruktur mit Wertsteigerungen bei den anliegenden Objekte einher gehen würden.

Neugestaltung der Grundsteuer B

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundesgesetzgeber aufgegeben, ab dem01.10.2025 die Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer neu zu strukturieren.

  Dazu wurden mehrere Bemessungsmethoden entwickelt und in der Gesetzgebung eine so genannte „Länderöffnungsklausel“ eingefügt, wodurch die Länder entscheiden können, welche Bemessungsmethode – welches Bemessungsmodell – sie anwenden möchten.
  Am 03.12.2019 informierte der FDP-Landtagsabgeordnete Ralf Witzel Mitglieder der Mönchengladbacher FDP darüber und beantwortete über 10 Fragen aus dem Zuhörerkreis.

Witzel hatte seinerzeit erklärt, die FDP präferiere für NRW das so genannten „Flächen-Modell“.

Demgegenüber hat sich die schwarz-gelbe NRW-Landesregierung nunmehr für das „Wert-Modell“ entschieden, wodurch die Hauseigentümer sehr dezidiert ihre Immobilien beschreiben müssen.

Die FDP hätte sich ein einfacheres und weniger bürokratisches Modell vorgestellt erklärt Andreas Terhaag, habe sich aber gegenüber dem NRW-Koalitionspartner nicht durchsetzen können.

„Wir haben uns dem Koalitionspartner gebeugt“, sagt Terhaag, betont jedoch, dass dies nicht als „Konsens“ zu verstehen sei.

Man würde es „mit einem anderen Partner“ gerne auch wieder umstellen.

Sicherheit im Öffentlichen Raum

Viele Menschen in Mönchengladbach fühlen sich im Öffentlichen Raum unsicher.

Die Antwort darauf sieht Andreas Terhaag in einer verstärkten Präsenz der Polizei „vor Ort“.

Dazu habe man die Ausbildungskapazitäten für Polizistinnen und Polizisten wesentlich erhöht, die Eingangsvoraussetzungen von „Abitur“ auf „Mittlere Reife“ heruntergesetzt und wolle die Polizisten von administrativen Aufgaben (z.B. Aufnehmen von Anzeigen) entbinden und diese Mitarbeitern der Verwaltung („Verwaltungsfachangestellte“) übertragen.

Wie viele zusätzliche Polizisten in Mönchengladbach eingesetzt wurden, konnte Terhaag nicht sagen.

Auch die Verwaltungsangestellten müssten noch eingestellt werden.

Bildungspolitik

Im Vergleich der Schul- und Bildungspolitik der rot-grünen Vorgängerregierung habe die schwarz-gelbe Regierung grundlegende Änderungen vorgenommen:

Während die rot-grüne Regierung auf die vollständige Abschaffung der Förderschulen gesetzt habe, sein dieser Kurs unter schwarz-gelb umgekehrt worden, indem das System Förderschule gestärkt worden wäre.

Es wäre „einfacher“, Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in Förderschulen zu beschulen, als in Regelschulen.

Das sei auch für die Kinder viel einfacher, betonte Terhaag, ohne dazu konkret zu werden.

Dass Kinder, die ihre „Schullaufbahn“ über die Förderschulen beginnen und damit zwangsläufig „in eine Schublade gesteckt“ werden, wollte Terhaag nicht bestätigen.

Beispiele in denen Kinder / Jugendliche nach dem System Förderschule einen Arbeitsplatz im so genannten 1. Arbeitsmarkt erhalten haben, wollte Terhaag „nachliefern“.

Terhaag vertritt die Auffassung, dass jemand selbst entscheiden können soll, welcher Weg der bessere ist.

Dass vielfach schon von Lehrern in der Grundschule der Weg in die Förderschule „vorgezeichnet“ und den Eltern (nachdrücklich) empfohlen wird, nahm Terhaag „zur Kenntnis“ und empfahl, diese Frage seinem Parteikollegen Mathias Richter zu stellen (04.05.2022 in Mönchengladbach).

Sportpolitik

In „seinem“ Politikfeld der Sportpolitik habe man sehr viel erreicht, erklärt Andreas Terhaag.

Durch die Pandemie bedingt sei der Vereinssport ins Hintertreffen geraten.

Terhaag bestätigte, dass in diesem Zuge auch das Schwimmen lernen beispielsweise von kleinen Kindern stark zurück gegangen und die wenigen angebotenen Schwimmkurse innerhalb weniger Minuten ausgebucht seien.

Um hier Abhilfe zu schaffen, habe man ein Programm „NRW kann schwimmen“ aufgelegt, wobei man festgestellt habe, dass Geld allein nicht reicht und der Bedarf an zusätzlichen „Schwimmausbildern“ erheblich sei.

Als weitere Problemfelder zeigt Terhaag auf:

  • Mangel an verfügbaren „Wasserflächen“
  • Zulassen von ausgebildeten Schwimmassistenten (von Vereinen) beim Schulschwimmen (über den Lehrer hinaus)
  • „En-bloc-Schwimm-Projektwochen“

In Mönchengladbach würden genau diese Wege beschritten und hinsichtlich der „Waserflächen“ sei Mönchengladbach „gutaufgestellt.

Kontingentierung von "Wahlprüfsteinen"

Seit mehreren Wahlen nutzen Verbände, Vereine, Initiativen und Institutionen das Instrument der „Wahlprüfsteine“, um zu ganz konkreten Fragen auch ganz konkrete Antworten zu erhalten.

Diese Art der pro-aktiven Beteiligung von Bürger  und Interessenvertretungen resultiert aus der Tatsache, dass die Wahlprogramme der Parteien teilweise zum einen abstrakten wissenschaftlichen Abhandlungen ähneln und zum anderen Umfänge angenommen haben, die keine Wählerin und kein Wähler bereit ist zu lesen.

Seit der Bundestagswahl 2020 haben sich die Parteien übergreifend darauf verständigt, dass sie nur noch acht Fragen zulassen.

Diese werden dann „zentral“ von den Parteien beantwortet.

Diese Beschränkung der Anzahl von Wahlprüfsteinen wird von beiden FDP-Kandidaten befürwortet.

Daniel Winkens begründet diese Restriktion damit, dass die Beantwortung viel Zeit erfordere und dadurch die tägliche Arbeit gehemmt werde.

Andreas Terhaag ergänzt diese Erklärung mit dem Beispiel „Haus & Grund“, bei der von fast allen örtlichen Gliederungen „Wahlprüfsteine“ eingereicht würden, die alle ähnlich Inhalte hätten.

Durch diese große Zahl der Anfragen, sei man faktisch „lahm gelegt“ sei, was dann wiederum die Frage der Effizienz der Arbeit von Politikern aufwerfe.

Stattdessen würde Terhaag solche Fragen lieber in persönlichen Gesprächen beantworten.

Darauf, dass dieser Weg den Fragestellern das Nachvollziehen der Antworten NACH der Wahl quasi unmöglich macht, wurde nicht weiter eingegangen (Stichwort: Wahlversprechen).

Naturgemäß wird bei einem solchen Gespräch auch auf Themen eingegangen, die zur Landtagswahl nur einen mittelbaren Bezug haben.

 

Tempolimit 130

Bekanntlich ist die FDP gegen ein Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen.

Da macht auf Andreas Terhaag keine Ausnahmen.

Er selbst fahre meistens nicht schneller als 120 km/h und im Übrigen sei sein Pkw auch auf eine Höchstgeschwindigkeit von 180 km/h „ab geregelt“.

Ein Tempolimit bringen nicht viel, wie die Unfallstatistiken zeigen würden.

Die Toten im Straßenverkehr gingen immer weiter zurück und verweist auf die Niederlande (mit Tempolimit), die keine höheren Zahlen an Verkehrstoten und -verletzten hätten.

Daniel Winkens ergänzt, dass seiner Beobachtung nach die meisten Autofahrer zwischen 120 und 140 km/h fahren würden und stellt die sicherlich rhetorisch gemeinte Frage: „Warum muss der Staat immer alles einschränken?“

Geschwindigkeitsersparnisse seien auch nicht ausschlaggebend für den Klimawandel und verwies auf andere Maßnahmen im Bereich Umwelt.

Zu den Unfalltoten erklärte Winkens, dass die meisten Verkehrstoten in Kreuzungsbereichen und nicht auf Autobahnen zu verzeichnen wären.

Tenor insgesamt: „Der Staat muss nicht alles reglementieren“.

Impfpflicht

Andreas Terhaag sieht sich beim Thema Impfpflicht „voll auf der Linie von Wolfsgang Kubicki“.

Er sei kein Gegner des Impfens, sondern gegen eine generelle Impfpflicht, einschränkend hält er jedoch eine Impfpflicht für Mitarbeiter bestimmter Berufe im Gesundheits- und Pflegwesen jedoch für sinnvoll.

Darüber hinaus unterstützt Terhaag das „Herunterfahren“ der Corona bedingten Einschränkungen.

Die Maskenpflicht an Schulen hätten aber durchaus noch bis zum Beginn der Osterferien aufrecht gehalten  werden können.

Ausschreibung des Postens eines Baudezernenten in Mönchengladbach?

Bekanntlich endet die 8-jährige Amtszeit des Wahlbeamten Dr. Gregor Bonin (CDU) als Baudezernenten in der zweite Hälfte des Jahres 2023.

Über die Berufung darf frühestens sechs Monate vor einem evtl. Freiwerden der Stelle entschieden werden. Demnach muss der Stadtrat zu diesem Zeitpunkt entscheiden, ob der dann 63-jährige Bonin für weitere 8 Jahre in seinem Amt bestätigt oder ob dieses Amt ausgeschrieben  wird.

Auf diesen Vorgang in seiner Eigenschaft als FPD-Kreisvorsitzender angesprochen, erklärte Terhaag, dafür sei die FDP-Fraktion zuständig und die habe sich seiner Kenntnis nach dazu noch keine Meinung gebildet.

Wer bei der Besetzung dieser Position im Verwaltungsvorstand das „erste“ Vorschlagsrecht hat, ist – im Gegensatz zu vorherigen Kooperationen – im Kooperationsvertrag nichts vereinbart.

„Herr Bonin ist ein hervorragender Stadtplaner“, sagt Terhaag zum Abschluss.