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Dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Mönchengladbach keinen besonders hohen Stellenwert genießen, haben viele Betroffene in vielerlei Hinsicht leidvoll erfahren müssen.

Dass aber die Stadtverwaltung einen Behindertenparkplatz zum Abstellen eines Anhängers nutzt, ist schon bemerkenswert, wie das unserer Redaktion zugegangene Foto dokumentiert.

Wer auch immer hierfür die Verantwortung trägt, lässt mangelndes Unrechtsbewusstsein erkennen, das dementsprechend zu ahnden sein wird. Gedankenlosigkeit kann hier nicht als Entschuldigung gelten.

Die Voraussetzungen für ein berechtigtes Parken liegen in diesem Fall noch nicht einmal im Ansatz vor.

Natürlich fehlte der blaue Behindertenpark­ausweis, das einzige Dokument, welches das Parken hätte erlauben können.

Insbesondere deshalb, weil es sich um einen Werbeanhänger handelt, gegen deren Abstellen das Ordnungsamt an anderen Stellen in der Stadt auch auf „normalen“ Parkplätzen vorgehen will.

Stellen Verantwortliche ohne einen solchen Ausweis ein Fahrzeug auf einem Behinderten­parkplatz und steht das Fahrzeug als drei Minuten dort, werden 55 Euro Bußgeld fällig.

Man darf gespannt sein, wie das Ordnungsamt in diesem konkreten Fall verfährt.