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Während die CDU in Mönchengladbach ihre Kandidaten von ihren Mitgliedern unmittelbar anlässlich von Parteitagen wählen lässt, hält die SPD traditionell am Delegiertenprinzip fest.

So war es auch bei der Wahl des SPD-Kandidaten für das Amt des Hauptverwaltungsbeamten.

Formal war vorgesehen, dass beim Unterbezirksvorstand Vorschläge und Interessenbekundungen eingehen sollten und dieser die Kandidaten „nominierte“, also den Delegierten Vorschläge unterbreitet, die letztlich zu entscheiden, also zu wählen hatten.

Sozusagen als „Zwischenschritt“ wollte man auf einer Mitgliederversammlung den Genossen die Möglichkeit geben bei mehreren Kandidaten „unmittelbar“ zu votieren, eine „Rangfolge“ zu bestimmen und damit sozusagen die Nominierung durch den Unterbezirksvorstand zu bekräftigen oder davon abzuweichen.

Keine der Nominierungen sind für die Delegierten auf Parteitagen bindend.

Wie auch bei anderen Parteien sind SPD-Mitgliederversammlungen in aller Regel öffentlich. An Abstimmungen können sich jedoch naturgemäß nur Mitglieder beteiligen.

So war ursprünglich auch die Mitgliederversammlung der SPD am 10.10.2019 zur Nominierung ihres (nunmehr einzigen Kandidaten für das Amt des Hauptverwaltungsbeamten) geplant – Nicht-Mitglieder hätten als kein Votum abgeben dürfen.

Doch es kam anders.

Wie SPD-Geschäftsführer Hans Smolenaers gegenüber BZMG erläuterte, hatte es im Unterbezirksvorstand den Vorschlag gegeben, auch Gäste mit abstimmen zu lassen.

Möglicherweise ging es auch darum, möglichst vielen Interessierten einen Anreiz zu bieten, die Bewerbungsrede von Felix Heinrichs hören zu können.

Zusätzlich zu den SPD-Mitgliedern hatte die SPD ca. 1.000 Personen aus der „Stadtgesellschaft“ eingeladen.

Schätzungsweise 220 Personen hätten tatsächlich teilgenommen, so die SPD, die sich teilweise nicht in die Anwesenheitsliste eingetragen hätten und damit auch nicht mit abgestimmt haben.

Foto: BZMG
Quelle: SPD Mönchengladbach

Vielfach wurden auch Mitglieder anderer Parteien gesichtet. Ob diese mit abgestimmt hatten, wurde nicht festgestellt.

An der Nominierung selbst haben sich dann 168 Personen beteiligt.

Durch die Ausweitung des Stimmrechtes wurde aus einer formalen Mitgliederversammlung eine Veranstaltung, auf der „lediglich“ ein Stimmungsbild abgefragt werden sollte, wie Smolenaers weiter erklärt.

Angesichts dessen könnte sich manches SPD-Mitglied fragen, welche Privilegien eine solche Mitgliedschaft hat, wenn nicht die „Exklusivität“ bei parteiinternen Wahlen mitzustimmen. Andererseits sollte jedes SPD-Mitglied um das Delegiertenprinzip wissen, und damit um die Tatsache, dass eine direkte Wahl allenfalls auf Ortsvereinsebene vorgesehen ist … sieht man von der aktuell geplanten „Ur-Wahl“ der Bundespitze der SPD einmal ab.

Die vom Unterbezirksvorstand vorgenommene Erweiterung der Abstimmungsberechtigung auf Gäste bei der SPD-Mitgliederversammlung am 10.10.2019 in den Boetzelen Höfen warf die Frage auf, ob die Statuten der SPD und/oder das Kommunalwahlrecht hierzu Regelungen enthalten würde.

Beim Kommunalwahlrecht ist jemand zur Kandidatur für ein öffentliches Amt berechtigt, der ausdrücklich von den Mitgliedern seiner Partei bzw. den Delegierten gewählt wurde.

Auch darauf hatte Versammlungsleiter Hans-Willi Körfges auf dem Wahlparteitag am 12.10.2019 noch einmal ausdrücklich hingewiesen was die Delegierten mit ihrer Zustimmung zur Geschäftsordnung, die Bestandteil der schriftliche Einladung war, zur Kenntnis genommen und beschlossen haben.

Körfges hatte auch erklärt, dass keine und keiner der stimmberechtigten Delegierten an Weisungen oder Beschlüsse (z.B. an die Nominierungsvoten) gebunden waren.

Jede und jeder Delegierte hätten noch Vorschläge machen oder selbst kandidieren können.

„Damit sind wir dem Grundsatz, dass der ‚Zugang zum Mandat‘ frei bleiben muss gerecht geworden“, resümiert Smolenaers.

In den Statuten der SPD gebe es keine Stelle, an denen die Einbeziehung von Gästen in solche „Abtimmungen“ untersagt sei, sagte Hans-Willi Körfges auf BZMG-Nachfrage am Rande des Wohlparteitages am 12.10.2019.

Ob die SPD auf Mitgliederversammlungen noch einmal auch Gästen das Recht einräumen soll, mit abstimmen zu dürfen, könnte möglicherweise dennoch intern noch einmal diskutiert werden.

Dies auch vor dem Hintergrund von Vorgängen aus der Vergangenheit bei denen – zugegebermaßen in geringfügig anders gelagerten Wahlen – vor Mitgliederversammlungen eine große Zahl von Beitritten zu verzeichnen waren, die Einfluss auf Wahlergebnisse hatten.

Dass dies kein SPD-spezifisches Phänomen ist, darf nicht unerwähnt bleiben, erinnert man sich an ähnliche Situationen in einzelnen Ortsgliederungen der CDU, die dort zu „nachhaltigen“ Zerwürfnissen geführt haben.

Festzustellen bleibt, dass die SPD mit der (einmaligen?) Öffnung von parteiinternen Abstimmungen ein nicht kalkulierbares Risiko eingegangen ist, weil „externe“ Stimmen Ergebnisse durchaus beeinflussen könnten.