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Stationäre Einrichtungen der Alten- und Eingliederungshilfe sind von der Corona-Krise besonders betroffen.

Neben der Angst vor einer Infektion besteht das Problem, dass aufgrund der besonderen Maßnahmen immer wieder Personal ausfällt.

Dabei müssen die Pflege- und Betreuungseinrichtungen zurzeit viele Vorkehrungen treffen, um die Auflagen des besonderen Infektionsschutzes und zum Teil die Versorgung von Personen in Quarantäne zu gewährleisten.

Um das vorhandene Angebot der Altenpflege im Notfall unterstützen zu können, richtet die Stadt Mönchengladbach schon jetzt einen Aufruf an alle Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, sich bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu engagieren.

Gesucht werden:

  • Pflegehilfskräfte mit einjähriger Ausbildung
  • Angelernte Pflegehilfskräfte
  • Personen mit Pflegeerfahrung (z.B. in der Pflege von Angehörigen)
  • Personen, die nichtpflegerische Tätigkeiten zur Entlastung von Pflegepersonal übernehmen möchten (z.B. hauswirtschaftliche Tätigkeiten) 

Bei Bedarf sollen die Interessenten das Personal in den Pflegeeinrichtungen oder ambulanten Diensten verstärken, unterstützen und entlasten.

Der Fachbereich Altenhilfe wird jede Meldung unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen auf geeignete Einsatzmöglichkeiten hin prüfen.

Wer Interesse an der Tätigkeit hat, kann sich unter der Rufnummer 02161 / 25 6729 persönlich registrieren lassen.

Wer eine Nachricht unter der Rufnummer 02161 / 25 6715 hinterlässt, erhält in den kommenden Tagen einen Rückruf.

(c) BZMG

Wie Pressesprecher Dirk Rütten auf BZMG-Nachfrage mitteilt, gibt es aktuell noch keine speziellen „Einsatzfälle“. Vielmehr wolle man versuchen, eine Liste von Freiwilligen zu generieren, die in Notfällen unterstützend eingesetzt werden können. 

Dies gelte sowohl für stadtische als auch für Einrichtungen anderer Träger.

Hintergrund und Anstoß zu dieser städtischen Initiative seien die „CoronaAufnahmeVO“ vom 03.04.2020 und entsprechende Ausführungshinweise der Landesregierung.

Für den Fall, dass es Einrichtungen nicht gelingt, ausreichend Personal zu stellen, müssen sie dies der Heimaufsicht beim  Fachbereich Altenhilfe der Stadt (richtiger: Überwachungsbehörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz) melden.

Aufgabe der Heimaufsicht wiederum ist es dann, dabei behilflich sein, Lösungen zu finden, einen solchen Pflegenotstand zu beheben.

„Ein Liste von Freiwillgen, die bei Bedarf und nach ihrer jeweiligen Qualifikation in einem Altenheim einspringen könnten, würde uns im Notfall dabei einen Schritt weiterbringen“, sagt Rütten.

CoronaAufnahmeVO“ vom 03.04.2020

Wie viele andere „CORONA-Verordnungen“ verliert auch die „CoronaAufnahmeVO“ vom 03.04.2020 (zunächst) am komenden Sontag umd 24:00 Uhr ihre Gültigkeit.

Je nach Entwicklung der Corona-Krise sind Verlängerungen solcher Verordnungen nicht ausgeschlossen.

Dirk Rütten dazu: „Wir als Stadt fühlen uns jedenfalls verpflichtet, auf die Altenheime weiter ein waches Auge zu halten und uns entsprechend auf mögliche Notlagen vorzubereiten.“

Dazu sei die „Freiwilligen-Liste“ eine sinnvolle und hifreiche Präventionsmaßnahme.