Der Mönchengladbacher Stadtrat, der aus 76 Mitgliedern (+ Oberbürgermeister) besteht, wartete am vergangenen Mittwoch (19.02.2023) mit ein paar Überraschungen auf.
So war es ein Novum, dass in einer Sitzung zwei Abstimmungen gab, die jeweils auf Antrag der CDU-Ratsfraktion geheim durchgeführt wurden.
Zum einen wurde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Thema „Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen“ zugestimmt, wonach die Bezahlkarte in Mönchengladbach (zunächst) nicht eingeführt wird.
36 Ratsmitglieder stimmten der Verwaltungsvorlage zu, 35 votierten dagegen; es waren also 71 Ratsmitglieder anwesend.
In der zweiten geheimen Abstimmung ging es um den Antrag der CDU, die Wahl des Seniorenrates zukünftig nicht mehr nach einem „Delegiertenverfahren“, sondern als „Ur-Wahl“ durchzuführen, was eine Änderung der Satzung für den Seniorenrat erforderlich machen würde.
Diesem CDU-Antrag auf Satzungsänderung stimmten 35 Ratsmitglieder zu, 34 waren dagegen und ein Ratsmitglied enthielt sich; also hatten sich im Gegensatz zur vorherigen geheimen Abstimmung nur noch 70 Ratsmitglieder (+ Oberbürgermeister) an dieser Abstimmung beteiligt.
Zwei CDU-Ratsmitglieder nahmen an dieser Ratssitzung nicht teil, so dass die CDU nur über 24 „eigene“ Stimmen verfügte und 11 Ratsmitglieder aus anderen Fraktionen oder Gruppen bzw. als Fraktionslose zu den Unterstützern des CDU-Antrages zählten.
Einige von letzteren könnten durchaus aus den Reihen derer gekommen sein, die weiterhin die Wahl zum Seniorenrat als „Delegiertenwahl“ durchführen wollten.
Wer letztlich zu den „Abweichlern“ zu zählen war, kann natürlich nur vermutet werden.
Oberbürgermeister Felix Heinrichs stellte nach der Bekanntgabe des Ergebnisses fest: „Damit ist der Antrag angenommen, wir ändern die Satzung und werden die Wahl vorbereiten …“ (Zitat Ende)
Damit war auch die im Vorfeld ausgiebig diskutierte Kostenfrage beendet.
Im nächsten Schritt muss der Rat die geänderte Satzungsänderung beschließen.
Ob die Ur-Wahl (als Briefwahl) zeitgleich mit der Kommunalwahl am 14. September 2025 durchgeführt wird, oder – was satzungsmäßig möglich ist – erst „spätestens zwei Monate nach der Wahl des Rates …“ also beispielsweise erst im November, dürfte noch zu Diskussionen führen.
Möglicherweise wird im Zuge der Satzungsänderung auch die Vergrößerung des Seniorenrates von aktuell 9 auf beispielsweise 19 Mitglieder (analog zu den Ausschüssen und Bezirksvertretungen) diskutiert und beschlossen, wodurch der geschätzten Zahl von mehr als 82.000 Menschen über 60 Jahre besser Rechnung getragen und die vielfältigen Aktivitäten des Seniorenrates auf „mehr Schultern“ verteilbar würde.
Dies auch vor dem Hintergrund, dass das Jugendparlament gemäß dessen Satzung „bis zu 25 stimmberechtigte Mitglieder“ haben darf und OB Heinrichs in einem Schreiben an die Fraktionen den Seniorenrat und das Jugendparlament als „Interessenvertretungen“ deklariert und gleichgestellt hat und den Kommunen über die Gemeindeordnung NRW offensichtlich eine gewisse Gestaltungsfreiheit zugestanden wurde.