Seite auswählen

(c) BZMG

Der Deutsche Bundestag hat heute das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen. Dazu erklärt der Mönchengladbacher Bundestagabgeordnete Dr. Günter Krings (CDU):

„Mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz hat der Bundestag seine Rechte als Parlament gegenüber der Bundesregierung gestärkt.

Das begrüße ich ausdrücklich.

Denn aufgrund der hohen COVID-19-Fallzahlen und der langen Dauer der Corona-Pandemie ist es notwendig, die Rechtsgrundlagen für die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu präzisieren.

Maßnahmen, die in den letzten Monaten in Rechtsverordnungen unabhängig von Parlamentsmitwirkung festgelegt worden sind, werden nun durch ein Parlamentsgesetz geregelt.

Innerhalb dessen können die Landesregierungen die im Gesetz aufgelisteten Schutzmaßnahmen anwenden.

Dieses Mehr an Parlamentsbeteiligung steht für mehr Grundrechtschutz und mehr Rechtsstaatlichkeit.

Der Deutsche Bundestag hat eine Abwägung zwischen den Maßnahmen vorgenommen, die erforderlich sind, um das Leben und die körperliche Unversehrtheit zu schützen, und den Grundrechten der Bürger, die von den Einschränkungen betroffenen sind.

Deshalb sind für die Eingriffe entsprechende Schwellen vorgesehen.

Sie liegen bei 35 und 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in einer Woche.

Damit die Maßnahmen transparent und nachvollziehbar sind, haben wir klare Leitplanken implementiert: Die Länder werden verpflichtet, ihre Rechtsverordnungen zu begründen.

Zudem sind die Maßnahmen generell auf vier Wochen befristet werden; eine Verlängerung muss erneut beantragt und begründet werden.

Es zeichnet sich ab, dass ein Impfstoff gegen das Coronavirus zeitnah verfügbar ist.

Darauf wollen wir vorbereitet sein.

Deshalb sehen wir für alle Bürger einen Anspruch auf Schutzimpfungen vor und ermöglichen für besonders gefährdete Gruppen eine vorrangige Impfung.

Die Impfung ist selbstverständlich freiwillig.

Ich möchte klarstellen: Eine Impfpflicht gegen das Coronavirus wird es nicht geben.

Wir haben außerdem die Absicherung für Eltern in der Corona-Pandemie verlängert. Eltern, die nicht zur Arbeit gehen können, weil ihre Kinder wegen pandemiebedingter Schulschließungen zu Hause betreut werden müssen, erhalten weiterhin eine Entschädigung für den Verdienstausfall.

Diese Regelung verlängern wir bis zum 31. März 2021.

Bei allem, was wir tun: Unser oberstes Ziel bleibt, Infektionsketten zu durchbrechen und unser Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen.

Dazu gehört auch, dass der Schutzschirm für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehakliniken fortgeschrieben wird.

Das heißt, dass von den Bundesländern als geeignet ausgewählte Kliniken künftig einen Ausgleich für Einnahmeausfälle erhalten, wenn sie für die Behandlung von COVID-19-Patienten planbare Operationen verschieben.

Hier folgen wir aber nicht dem Gießkannenprinzip, sondern unterstützen gezielt die Kliniken, die in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit hohen Infektionszahlen liegen und daher besonders belastet sind.“ (Zitat Ende)