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„Mit Befremden haben wir daher wahrgenommen, dass Sie die Stellungnahme der Stabsstelle Inklusion zur Vorlage 1613/X die, wie von anderen Verbänden bestätigt, die Ergebnisse der Arbeitsgemeinschaft spiegelt, „zerpflückt“ und kommentiert an die Fraktionen des Stadtrats gesandt haben.“ (Zitat Ende)

Mit diesem Satz missbilligten die beiden Unterzeichner eines Schreibens vom 18.08.2022 an den BSK Mönchengladbach die Tatsache, dass dieser in einem Schreiben Klar- und Feststellungen an die Fraktionen im Mönchengladbacher Stadtrat gesandt hatte.

Damit bezog sich der BSK auf eine von der städtischen Inklusionsbeauftragten verfassten Stellungnahme zur vollständigen Verlagerung des Busverkehrs aus der Hindenburgstraße.

In ihrem Schreiben kritisierten Felix Heinrichs und Dörte Schall, dass diese Angelegenheit zuvor mit der Inklusionsbeauftragten hätte kommuniziert werden sollen.

Wie der Leiter der Mönchengladbacher Kontaktstelle des BSK, Albert Sturm, dazu gegenüber BZMG erklärte, habe man sehr wohl vorab die Kritikpunkte am Entwurf der Stellungnahme der Inklusionsbeauftragten deutlich gemacht und belegt dies mit einem Mailtext, in dem es u.a. heißt:

„Bevor wir diese Stellungnahme „in die Runde“ geben, halten wir es für einen guten Stil – auf Basis des Protokolls und der Stellungnahme – Ihnen die aus unserer Sicht wichtigen Aspekte vorab zur Kenntnis zu geben, so dass Sie die Möglichkeit haben, noch Korrekturen in diesen beiden Dokumenten vorzunehmen.“ (Zitat Ende)

Mit „in die Runde“ seien (obligatorisch) alle Personen und Organisationen (Behindertenvertreter) gemeint, die sich für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Mönchengladbach einsetzen.

Was war geschehen?

Am 13.07.2022 fand auf Einladung der Stabsstelle Inklusion und des Fachbereichs 61 (Planung) ein Treffen statt, in dem den Behindertenvertretern die Planungen zur vollständigen Verlagerung des Busverkehrs aus der Hindenburgstraße in den Straßenzug Steinmetzstraße/Viersener Straße vorgestellt wurde.

Daraus entstanden unter Federführung der Inklusionsbeauftragte Entwürfe eines gemeinsamen Protokolls mit dem Fachbereich 61 und einer Stellungnahme der Stabstelle Inklusion, zu der sich die Behindertenvertreter äußern konnten.

Davon machte der BSK mit dem Ergebnis Gebrauch, dass in den Entwürfen Änderungen vorgenommen wurden, die jedoch – aus Sicht des BSK – unzureichend waren.

Da die Stellungnahme der Inklusionsbeauftragten nicht dementsprechend angepasst und auch die BSK-Stellungnahme nicht – wie gewünscht – Bestandteil der Beratungsvorlage wurde, habe sich der BSK veranlasst gesehen, die Fraktionen, die über die Beschlussvorschläge zu entscheiden hätten, per Mail zu informieren, so Sturm.

Eine Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden der Linken, Torben Schultz, in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Mobilität am 18.08.2022 zu dieser Mail führte dazu, dass dieser um die Zusendung des Protokolls zum Treffen vom 13.07.2022 bat, was mittlerweile auch geschehen ist.

Mit diesem Protokoll erreichte die Fraktionen auch das oben erwähnte Schreiben des Oberbürgermeisters und der Sozialdezernentin.

Die Antwort Albert Sturms darauf lautete:

„Sehr geehrte Frau Schall,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Heinrichs,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18.08.2022.

Sie dürfen unterstellen, dass wir im Vorfeld zu unserer Stellungnahme sehr wohl mit der Stabstelle Inklusion entsprechend kommuniziert haben und uns vorbehalten, eine eigene Stellungnahme abzugeben.

Dieses Recht haben wir wahrgenommen und werden dies – soweit erforderlich – auch in Zukunft im Interesse von Menschen mit Behinderungen in Mönchengladbach weiter wahrnehmen“ (Zitat Ende).

(c) BZMG

Es ist schon ein einmaliger Vorgang, dass ein Verwaltungschef und seine Dezernentin missbilligen, dass Interessenvertreter mit politischen Vertretern der Bürger in Kontakt treten und korrespondieren.

Dass der im Schreiben erhobene Vorwurf, man habe nicht „zunächst“ mit der Stabstelle kommuniziert war schlichtweg unzutreffend und deutet darauf hin, dass verwaltungsinterne Äußerungen nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin geprüft wurden.

Nun ist Oberbürgermeister Heinrichs für „Schnellschüsse“ bekannt, jedoch scheint er hier „Maß und Mitte“ verloren zu haben und sich am Rande von „Übergriffigkeit“ zu bewegen.

Setzt man dieses Verhalten in den Kontext zu dem von ihm immer wieder so sehr auf das Schild gehobenen „Bürgerbeteiligung“, „Bürgerengagement“ usw. sind diesbezüglich erhebliche Zweifel angebracht.

Zweifel auch deshalb, weil Stellungnahmen anderer Organisationen und Interessenvertretungen nicht nur dann Eingang in Beratungsvorlagen finden, wenn sie sich proaktiv äußern, sondern weil sie verwaltungsseitig häufig geradezu darum gebeten werden.

Dies nicht selten, wenn man von solchen Organisationen und Interessenvertretungen eher Zustimmung und Unterstützung erwarten darf, statt nachhaltiger Kritik.

Dies umso mehr, wenn deren „Orientierungen“ als verwaltungs- und/oder gar parteinah wahrgenommen werden.

Ungeachtet dessen scheint es angesagt, dass sich Oberbürgermeister und Sozialdezernentin für ihr Schreiben an den BSK öffentlich entschuldigen, zumal sie selbst dieses Schreiben durch Versenden an die Fraktionen öffentlich gemacht haben.