Seite auswählen

Nachdem sich die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Düsseldorf mit ihrer Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher (CDU) sich in Sachen „Sven“ offensichtlich nicht durchsetzen kann, liegt diese Thema nun bei der eigentlichen Aufsicht über die Kommunen in NRW, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Ina Scharrenbach (CDU) in Form einer eine so genannten „Kleinen Anfrage“ der Grünen-Fraktion im Düsseldorfer Landtag auf dem Tisch.

(c) BZMG

Aktiv dazu wurde der stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Landtag, Mehrdad Mostofizadeh:

„Nachdem ich mich auf Hinweis der Fraktion der Grünen im Mönchengladbacher Rat mit dem kommunlaufsichtlichen Verfahren um „SVEN“ beschäftigt habe, tun sich viele Fragen auf. Die offensichtlichste: Wie lange will Ministerin Scharrenbach diesem Treiben noch zusehen?“

(c) BZMG

Diese Frage stellt sich auch Torben Schultz, Vorsitzender der Linksfraktion in Mönchengladbach, der vor über einem Jahr den strittigen Vorgang bei der Bezirksregierung angezeigt und damit das kommunlaufsichtliche Verfahren angestoßen hatte.

„Ich begrüße, dass Mehrdad Mostofizadeh sich des Themas annimmt. Immerhin droht nach Paragraf 123 der Gemeindeordnung NRW eine Rückabwicklung, die möglicher­weise auf Kosten der Stadt vollzogen werden könnte.“

(c) BZMG

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Rat der Stadt, interessiert vor allem die Antwort auf die Frage, welche Möglichkeiten Fraktionen und Bürgerschaft haben, einen Haftungsanspruch für einen anzunehmenden Schaden durchzusetzen.

„Bislang haben wir hauptsächlich über die politische Verantwortung diskutiert – im Falle eines wirtschaftlichen Schadens, der immer wahrscheinlicher zu werden scheint, ist aber eben auch die Frage nach der Haftung zu stellen.“

(c) BZMG

Auch die Fraktionsvorsitzende der FDP, Nicole Finger, kann der kleinen Anfrage durchaus etwas abgewinnen:

„Es entsteht immer mehr der Eindruck, dass die Beteiligten das Ganze einfach aussitzen wollen. Vielleicht kommt so wieder die dringend notwendige Bewegung in den Vorgang. In der Dezember-Ratssitzung steht eine Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder der NEW AG an. Es wäre ein fatales Zeichen, wenn der Rat der Stadt ohne vorherige Aufklärung des Vorgangs die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder erneut bestellt oder stillschweigend aus der Verantwortung entlässt.“

Auch auf die in Kürze anstehende und vom Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Hans Peter Schlegelmilch (CDU) bereits öffentlich vor Monaten als „Formsache“ deklarierte Vertragsverlängerung des NEW-Vorstandsvorsitzenden Frank Kindervatter würde dies aus Sicht der Oppositionsfraktionen kein gutes Licht werfen.

Mit einer Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage ist innerhalb von vier Wochen zu rechnen.

Hier die Kleine Anfrage 3182 des Abgeordneten Mehrdad Mostofizadeh BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Wortlaut:

„Beteiligung der NEW Smart City GmbH in Mönchengladbach an der share2drive GmbH

Am 4.10.2018 erfuhr die Bezirksregierung Düsseldorf als Kommunalaufsicht von der Beteiligung der NEW Smart City GmbH an der share2drive GmbH.

Mit Schreiben vom 9.10.2018 forderte die Bezirksregierung Düsseldorf die Stadt Mönchengladbach auf zu dem Fall Stellung zu nehmen.

In diesem Schreiben äußerte die Bezirksregierung Bedenken und wies insbesondere auf die gemeindewirtschaftsrechtlichen Probleme der Beteiligung hin.

Mit Schreiben vom 8.11.2018 bekräftigt die Bezirksregierung Düsseldorf ihre Bedenken und gibt die Einschätzung ab, wonach eine Rückabwicklung der Beteiligung geboten sei.

Es folgten weitere Gespräche mit der Stadt Mönchengladbach, in denen die Bezirksregierung Düsseldorf ihre Einschätzung nicht änderte.

Am 8.1.2019 erging dazu auch eine Anhörung an die Stadt Mönchengladbach sowie an weitere beteiligte Kommunen. Gleichzeitig wurde darin die Absicht der Bezirksregierung mitgeteilt, die unverzügliche Rückabwicklung nach § 123 Abs. 1 GO NRW anzuordnen.

Zur Stellungnahme wurde eine Frist bis zum 15.3.2019 festgesetzt, die danach noch einmal verlängert wurde.

Ab dem 29.6.2019 griffen die Medien den Vorgang auf und berichteten über die mögliche Rückabwicklung der Beteiligung.

Darüber hinaus berichteten sie, dass die zuständige Ministerin Frau Scharrenbach persönlich mit den Beteiligten gesprochen und dabei die Rückabwicklung der Beteiligung gefordert habe.

Eine erste Stellungnahme der NEW AG zur Rückabwicklung kommentierte der Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach Hans Wilhelm Reiners als nicht ausreichend.

Trotz mehrerer gemeinsamer Nachfragen von Seiten verschiedener Fraktionen im Rat der Stadt Mönchengladbach, konnte bis heute kein neuer Sachstand zur Rückabwicklung der Beteiligung in Erfahrung gebracht werden.

In diesem Zusammenhang wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wie beurteilt die Landesregierung diese Beteiligung unter der rechtlichen Würdigung der §§ 107, 108 und 115 Gemeindeordnung NRW?
  2. Welche Maßnahmen erwartet die Landesregierung NRW von der Stadt Mönchengladbach zur Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustandes in ihrer Beteiligungsgesellschaft?
  3. Welche Konsequenzen hat es, wenn die Stadt Mönchengladbach die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands in ihrer Beteiligungsgesellschaft nicht durchsetzen kann?
  4. Wann wird die Bezirksregierung Düsseldorf die Bestimmungen des § 123 GO NRW zur Anwendung bringen, d.h. nach Abs. 1 die Rückabwicklung anordnen und bei einer Nichterfüllung die Rückabwicklung an Stelle und auf Kosten der Stadt Mönchengladbach umsetzen?
  5. Über welche rechtlichen Möglichkeiten verfügen Bezirksregierung, Stadt, Fraktionen, Bürgerinnen und Bürger aus der Sicht der Landesregierung NRW, um die Verantwortlichen beim Eintreten eines wirtschaftlichen Schadens aus der widerrechtlichen Beteiligung für Wiedergutmachung in Haftung zu nehmen?

Mehrdad Mostofizadeh