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Die Stadt Mönchengladbach hat vom Bundesamt für Güterverkehr den Zuwendungsbescheid für den Neubau der Brücke Bettrather Straße erhalten.

Bewilligt wird eine 100%-Förderung in Höhe von rund 4,2 Millionen Euro, um eine neue Fuß- und Radwegebrücke über die Hermann-Piecq-Anlage zu realisieren.

Die sanierungsbedürftige Brücke ist derzeit nur noch für den Fußgänger- bzw. Fahrradverkehr freigegeben und verbindet in zentraler Lage den Innenstadtbereich mit Naherholungs- und Wohngebieten.

Die Fördersumme schließe auch einen Planungswettbewerb mit ein.

Diese Brücke stärke den innerstädtischen Radverkehr durch eine bessere Vernetzung der Radwege und soll darüber hinaus visuelle Raumbezüge zur umgebenden Stadtstruktur herstellen, heißt in einer Mitteilung der städtischen Presseabteilung.

Der Zuwendungsbescheid gelte bis Ende 2024.

Auch eine der Bürger-Einwendungen zum Doppelhaushalt 2021/2022 befasste sich mit diesem Vorhaben und enthielt u.a. den Hinweis darauf, dass die Stadt Mönchengladbach die Finanzierung des Neubaus auch dann gesamtheitlich zu berücksichtigen und „Steuerverschwendung durch einen Neubau“ zu vermeiden habe, wenn sie Fördermittel erhalten würde.

In der Sitzung des Hauptausschusses (anstelle des Stadtrates) am 09.02.2021 von einem Ratsmitglied auf den Begriff „Steuerverschwendung“ angesprochen, antwortete der zuständige Baudezernent Dr. Gregor Bonin, man habe unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft und dies mit dem Fördergeber besprochen, woraufhin dieser sich entschlossen habe, eine 100%-Förderungen vorzunehmen.

Steuergeldverschwendung sei nicht gegeben, weil sich aufgrund der zu erwartenden Lebensdauer einer sanierten Brücke ein Neubau geradezu empfohlen habe.

Ob sich der Steuerzahlerbund, dem diese Einwendung ebenfalls zugegangen war, mit einer solchen Aussage zufrieden geben würde, oder ob diese Maßnahme in dessen Schwarzbuch auftaucht, bleibt abzuwarten