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Im gestrigen Zoom-Pressegespräch der „Ampel-Spitzen“ kam die Frage auf, warum in der Zusammenstellung der Vorstellungen der Ampel-Partner zum Haushalt 2021/2022 das Thema Radverkehr nicht vorkomme.

Die Antwort war, dass es sich bei den Vorstellungen der Ampel-Partner lediglich um Änderungen und Ergänzungen zum Haushaltsplanentwurfe handele und die Verwaltung schon diverse Mittel im Haushalt eingeplant habe, so dass zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Ergänzungen notwendig/möglich seien.

Beim Thema Radwege an der Bismarckstraße dämpfte Janann Safi (SPD-Fraktionsvorsitzender) eventuelle Erwartung auf einen raschen Beginn von Planungen bzw. technischen Lösungen.

Bauliche Veränderungen würden allenfalls im Anschluss an die geplanten Kanalbauarbeiten der NEW Netz GmbH im Bereich zwischen dem Bismarckplatz und der Steinmetzstraße vorgenommen werden, erklärte Safi gegenüber BZMG.

Es sei wirtschaftlich betrachtet unsinnig, zuerst den Radweg zu schaffen und dann die Kanalbaumaßnahmen beginnen zu lassen.

Die Fertigstellung dieser Kanalbaumaßnahme ist für 2023 in Aussicht gestellt.

Dies wurde am 14.01.2021 vom Ausschuss für Umwelt und Mobilität im so genannten „Straßen- und Wege-Konzept“ beschlossen.

NRW-Kommunen müssen „Straßen- und Wege-Konzepte“ erstellen und beschließen, nachdem das Kommunalabgabengesetz (KAG) am 01.01.2020 mit einem neuen §8a in Kraft getreten war.

Die Kanalbaumaßnahme „Bismarckstraße“ und weitere Maßnahmen fallen nach dem „Straßen- und Wege-Konzept“ in die Kategorie „b) Beabsichtigte und nach derzeitiger Einschätzung beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen“, so dass die Grund­eigentümer an der Bismarckstraße damit rechnen müssen, sowohl für die Kanalbaumaßnahme als auch für neue Radwege zur Zahlung von Straßen­aus­bau­beiträgen nach KAG herangezogen zu werden.