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Im Rahmen seiner haushaltsrechtlichen Unterrichtungspflicht hat Mönchengladbachs Kämmerer Michael Heck heute (Montag, 20. April) den Stadtrat schriftlich über die Auswirkungen der Corana-Pandemie auf den städtischen Haushalt informiert und einen Ausblick auf erwartete Ertragsrückgänge und Mehraufwendungen gegeben.

Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen stehen angesichts der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie vor immensen Herausforderungen.

Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die durch die Pandemie ausgelösten Folgen für den Haushalt bei zahlreichen am Stärkungspakt beteiligten Kommunen, so auch in Mönchengladbach, einen Haushaltsausgleich in der Jahresrechnung 2020 nahezu unmöglich erscheinen lässt.

„Die Höhe des entstehenden Fehlbetrags kann“, so Kämmerer Michael Heck, „vor dem Hintergrund der Dimension des bevorstehenden wirtschaftlichen Einbruchs aktuell nicht realistisch abgeschätzt werden.“

Er rechnet mit erheblichen Ertragsrückgängen bei gleichzeitig steigenden Aufwendungen.

Orientiert man sich an den bisher verschiedenen veröffentlichten Gutachten, wird schnell deutlich, dass es für solch ein Ereignis keine tatsächlichen Referenzgrößen gibt und sich die Spannweite der Prognosen, etwa bei den Einbußen der Steuererträge und -umlagen, zwischen 10 bis 40 Prozent bewegt.

Heck geht derzeit in seiner Einschätzung zur Gewerbesteuer in einem mittleren Szenario von einem Rückgang von rund 36 Millionen Euro (ca. minus 20 Prozent) bis rund 54 Millionen Euro (ca. minus 30 Prozent) für Mönchengladbach aus.

Basierend auf der Prämisse eines zehnprozentigen Ertragsrückgangs analog der gemachten Annahmen, die im Nachtragshaushalt des Bundes gewählt worden sind, würde sich im städtischen Haushalt zudem ein finanzieller Einbruch beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer von rund 11,9 Millionen Euro und beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer von rund 3 Millionen Euro ergeben.

Auch erwartet die Verwaltung bei der Vergnügungssteuer, bedingt durch die behördlich angeordnete Schließung von Vergnügungsstätten, eine Verschlechterung von derzeit bis zu 20 Prozent – dies entspricht 1 Million Euro.

Neben den Steuerausfällen gibt es weitere Belastungen durch Mindererträge, etwa bei Kita- und OGATA-Beiträgen, Sondernutzungsgebühren, Kulturellen Einrichtungen, oder bei der Verkehrsüberwachung.

Gleichzeitig muss mit steigenden Aufwendungen durch Corona-Schutzmaßnahmen und erheblich steigenden Sozialtransferaufwendungen gerechnet werden.

Durch die dargestellten Sachverhalte ergeben sich steigende Kreditbedarfe. Aktuell ist die Versorgung der Stadt mit Liquidität jedoch nicht gefährdet.

Aus eigener Anstrengung wird Mönchengladbach bei einem geplanten Jahresergebnis 2020 von plus 8,7 Millionen Euro den vorgeschriebenen Haushaltsausgleich nach derzeitiger Prognose pandemiebedingt nicht schaffen.

Die NRW-Kommunen, so auch Mönchengladbach, stehen hierzu im engen Austausch mit der Kommunalaufsicht bei der jeweiligen Bezirksregierung und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung.

„Angekündigt ist den Kommunen die zeitnahe Anpassung von haushaltsrechtlichen Vorgaben zur weiteren Bewirtschaftung der kommunalen Haushalte“, teilt der Kämmerer weiter mit.

Neben dem Schutzschirm des Landes für die heimische Wirtschaft benötigen die Kommunen und ihre kommunalen Unternehmen ein Kommunalschutz-Paket, um damit die kommunalen Strukturen für die Zukunft abzusichern. „

Als Kämmerer setze er sich mit meinen Kolleginnen und Kollegen gemeinsam mit dem Städtetag NRW dafür ein, dass mit diesem Instrument die negativen Folgen der Pandemie auf die kommunalen Haushalte aufgefangen werden.

Daneben seien unter anderem die Sicherstellung der in den Kommunen benötigten Liquidität und die Schaffung neuer beziehungsweise die Erweiterung bestehender Förderprogramme zwei Hauptanliegen.

Erfreulicherweise habe es erste positive Signale der Landesregierung in diese Richtung gegeben, deren weitere Entwicklung abzuwarten sei.

Im Rahmen seiner haushaltsrechtlichen Unterrichtungspflicht hat Mönchengladbachs Kämmerer Michael Heck heute (Montag, 20. April) den Stadtrat schriftlich über die Auswirkungen der Corana-Pandemie auf den städtischen Haushalt informiert und einen Ausblick auf erwartete Ertragsrückgänge und Mehraufwendungen gegeben.

Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen stehen angesichts der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie vor immensen Herausforderungen.

Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die durch die Pandemie ausgelösten Folgen für den Haushalt bei zahlreichen am Stärkungspakt beteiligten Kommunen, so auch in Mönchengladbach, einen Haushaltsausgleich in der Jahresrechnung 2020 nahezu unmöglich erscheinen lässt.

„Die Höhe des entstehenden Fehlbetrags kann“, so Kämmerer Michael Heck, „vor dem Hintergrund der Dimension des bevorstehenden wirtschaftlichen Einbruchs aktuell nicht realistisch abgeschätzt werden.“

Er rechnet mit erheblichen Ertragsrückgängen bei gleichzeitig steigenden Aufwendungen.

Orientiert man sich an den bisher verschiedenen veröffentlichten Gutachten, wird schnell deutlich, dass es für solch ein Ereignis keine tatsächlichen Referenzgrößen gibt und sich die Spannweite der Prognosen, etwa bei den Einbußen der Steuererträge und -umlagen, zwischen 10 bis 40 Prozent bewegt.

Heck geht derzeit in seiner Einschätzung zur Gewerbesteuer in einem mittleren Szenario von einem Rückgang von rund 36 Millionen Euro (ca. minus 20 Prozent) bis rund 54 Millionen Euro (ca. minus 30 Prozent) für Mönchengladbach aus.

Basierend auf der Prämisse eines zehnprozentigen Ertragsrückgangs analog der gemachten Annahmen, die im Nachtragshaushalt des Bundes gewählt worden sind, würde sich im städtischen Haushalt zudem ein finanzieller Einbruch beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer von rund 11,9 Millionen Euro und beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer von rund 3 Millionen Euro ergeben.

Auch erwartet die Verwaltung bei der Vergnügungssteuer, bedingt durch die behördlich angeordnete Schließung von Vergnügungsstätten, eine Verschlechterung von derzeit bis zu 20 Prozent – dies entspricht 1 Million Euro.

Neben den Steuerausfällen gibt es weitere Belastungen durch Mindererträge, etwa bei Kita- und OGATA-Beiträgen, Sondernutzungsgebühren, Kulturellen Einrichtungen, oder bei der Verkehrsüberwachung.

Gleichzeitig muss mit steigenden Aufwendungen durch Corona-Schutzmaßnahmen und erheblich steigenden Sozialtransferaufwendungen gerechnet werden.

Durch die dargestellten Sachverhalte ergeben sich steigende Kreditbedarfe. Aktuell ist die Versorgung der Stadt mit Liquidität jedoch nicht gefährdet.

Aus eigener Anstrengung wird Mönchengladbach bei einem geplanten Jahresergebnis 2020 von plus 8,7 Millionen Euro den vorgeschriebenen Haushaltsausgleich nach derzeitiger Prognose pandemiebedingt nicht schaffen.

Die NRW-Kommunen, so auch Mönchengladbach, stehen hierzu im engen Austausch mit der Kommunalaufsicht bei der jeweiligen Bezirksregierung und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung.

„Angekündigt ist den Kommunen die zeitnahe Anpassung von haushaltsrechtlichen Vorgaben zur weiteren Bewirtschaftung der kommunalen Haushalte“, teilt der Kämmerer weiter mit.

Neben dem Schutzschirm des Landes für die heimische Wirtschaft benötigen die Kommunen und ihre kommunalen Unternehmen ein Kommunalschutz-Paket, um damit die kommunalen Strukturen für die Zukunft abzusichern. „

Als Kämmerer setze er sich mit meinen Kolleginnen und Kollegen gemeinsam mit dem Städtetag NRW dafür ein, dass mit diesem Instrument die negativen Folgen der Pandemie auf die kommunalen Haushalte aufgefangen werden.

Daneben seien unter anderem die Sicherstellung der in den Kommunen benötigten Liquidität und die Schaffung neuer beziehungsweise die Erweiterung bestehender Förderprogramme zwei Hauptanliegen.

Erfreulicherweise habe es erste positive Signale der Landesregierung in diese Richtung gegeben, deren weitere Entwicklung abzuwarten sei.