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Dieser Bereich ist kein redaktioneller Bestandteil der BürgerZeitung Mönchengladbach. Er wurde an die unabhängige kommunalpolitische Initiative „Die BürgerLobbyisten“ vermietet. Die Inhalte liegen daher ausschließlich in der Verantwortung der Träger der Initiative.
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Welche Auswirkungen haben die Baumaßnahmen zu einem Rathaus-Neubau auf die Hauseigentümer, die Mieter und die Pächter sowie auf den Einzelhandel und die übrige Bürgerschaft in der Rheydter Innenstadt und gibt es eine Alternative?
Dieser Frage sind die BürgerLobbyisten Mönchengladbach nachgegangen, haben die Ergebnisse in einem Fakten-Check zusammengefasst und stellen diesen hier zur Diskussion:
Hier ein visueller Extrakt aus der
Gegenüberstellung
von zwei Optionen:
Bisherige Aktivitäten der BürgerLobbyisten
Initiative zur Kommunal- und zur Stichwahl 2020

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Initiative „Bürger-Prognose zum Ausgang der Kommunalwahl 2020“ (20.08.2020 … 07.09.2020)
Initiative „Zusammenstellung und Veröffentlichen von Bürger-Einwendungen zum Doppelhaushalt 2021/2022“ (Stand 16.12.2020)
Am 14.12.2020 lief die 14-Tage-Frist ab, innerhalb der Mönchengladbacher Einwohner Einwendungen gegen den Haushalt 2021/2022 einreichen konnten.
Zum vergangenen Haushalt 2019/2020 waren es 19 Einwendungen, die dem Stadtrat am 19.12.2018 zur Entscheidung vorgelegt und sämtlich abgelehnt wurden.
Die BürgerLobbyisten hatten angeboten, Kopien von Einwendungen zum bevorstehenden Doppelhaushalt 2021/2022 zu sammeln und zu veröffentlichen.
Von diesem Angebot haben einige Mönchengladbacher Gebrauch gemacht, so dass die BürgerLobbyisten nunmehr acht Einwendungen Interessierten zur Verfügung stehen.
Sollten weitere Bürger dem Kämmerer Einwendungen zum Haushaltsplan gesandt haben, können auch diese auch nachträglich noch veröffentlicht werden.
Schwerpunktthemen kamen auch diesmal wieder aus den Bereichen Barrierefreiheit, Infrastruktur (Brücken) und Natur.
Im Namen der Mitglieder reichte die Sprecherin des BUND Mönchengladbach e.V. und als Einwohnerin von Mönchengladbach, Sabine Rütten, fristwahrend sieben Einzel-Einwendungen gegen den Mönchengladbacher Haushaltsplanentwurf 2021/2022 ein, die den Ratsmitgliedern VOR der Verabschiedung des Haushalts EINZELN zur Entscheidung vorzulegen sein werden.
Dabei handelt es sich im Einzelnen um diese Einwendungen:
- Eingriffsregelung nach §§ 15 u. 17 BNatSchG, Personalausstattung FB 64
- LDI-0358 Kompensation für Dritte, Präzisierung
- LDI-0363 Fördermaßnahmen Landschaft, Aufstockung
- LDI-0516 Programm Radwegenetz
- Mags, Baum-Ersatzpflanzungen
- Rathaus der Zukunft mg+
- Die EWMG …