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Lange Zeit haben sich die Geschäftsführer und Vorstände von Beteiligungsgesellschaften der Stadt Mönchengladbach erfolgreich dagegen gewehrt, dass ihre Einkünfte aus diesen Tätigkeiten öffentlich bekannt gemacht werden.

Mit dem so genannten „Transparenzgesetz“, das zum 31.12.2009 in Kraft trat, wurde unter anderem § 108 GO NRW geändert, wonach Kommunen nur noch dann gründen oder sich an ihnen beteiligen, wenn „durch Satzung oder Gesellschaftsvertrag gewährleistet ist, dass die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge … der Mitglieder der Geschäftsführung, des Aufsichtsrates, des Beirates oder einer ähnlichen Einrichtung im Anhang des Jahresabschlusses jeweils für jede Personengruppe sowie zusätzlich unter Namensnennung die Bezüge jedes einzelnen Mitglieds dieser Personengruppen … angegeben werden.“

Ähnliches gilt für die Sparkassen und deren Verwaltungsräte.

… sortiert nach Beteiligungs­gesellschaften

Ranking

Für das Jahr 2018 hat die Stadt Mönchengladbach kürzlich die Gehälter der Geschäftsführer und Vorstände der Gesellschaften veröffentlicht, an denen sie einen „durchgerechneten“ Beteiligungsanteil von über 25% hält.

Dazu gehört auch die GEM, an die  Stadt über die mags AöR (94%) mittelbar und mit 6% unmittelbar beteiligt ist.

Abgesehen von der Tatsache, dass die städtischen Beteiligungsberichte 2016, 2017, 2018 und 2019 in den Veröffentlichungen zu den Haushalten der letzten Jahre und aktuelle immer noch fehlen, sucht man darin die Gehälter von Geschäftsführern und Vorständen vergebens.

Auch die Bezüge, die den Mitgliedern der Aufsichtsgremien gezahlt werden, werden hier nicht veröffentlicht.

Erstmals ausführlich hatte BZMG im Jahr 2015 die Gehälter von Geschäftsführern und Vorständen der Beteiligungsunternehmen zusammengestellt und veröffentlicht, die im Jahr 2013 gezahlt wurden.

Diese Gehälter hat BZMG nunmehr mit den Zahlungen im Jahr 2018 verglichen und, wodurch Erhöhungen innerhalb der vergangenen fünf Jahre transparent deutlich werden.

In diesem Vergleich sind auch Fluktuationen in den Unternehmensspitzen nachzuvollziehen.

Vergleichendes „Ranking“ als PDF zum Download