Sonntagsgottesdienst mit Kontakt-Beschränkung.
Wer teilnehmen will, meldet sich telefonisch oder per E-Mail an.
120 Personen hätten in einer bekannten Kirche teilnehmen und auf den in zwei Meter Abstand verteilten Stühlen Platz nehmen können.
Sechzig vermummte Gottesdienstbesucher sind gekommen.
An der Eingangstür Behälter mit Desinfektionsmittel.
Jede zweite Kirchenbank bleibt unbesetzt, um den Mindestabstand zu sichern.
Gelbe Kärtchen markieren freie Sitzplätze.
Für den Weg zum Empfang der Kommunion markierte Laufwege und Bodenmarkierungen.
Sind die Plätze besetzt, können keine weiteren Besucher/innen eingelassen werden.
„Also“, empfiehlt der Pfarrer einer anderen Gemeinde, „nicht auf die letzte Minute kommen.“
Eine Anmeldung sei nicht erforderlich.
„Ehrlicherweise rechnen wir nicht damit, dass es einen Ansturm von Gläubigen gibt.“
Verantwortlich für eine Teilnahme unter den genannten Bedingungen sei jeder selbst, ergänzt er.
Risiko-Personen sollten ihre Teilnahme oder Nichtteilnahme abwägen.
Dass diejenigen das vornehmlich sind, die noch Kontakt zu Kirche und Gottesdienst pflegen, spielt offenbar keine Rolle.
Niemand solle sich wegen der jetzt teilweise offenen Kirchen verpflichtet fühlen zu kommen, schreibt der Pfarrer weiter.
Außerdem sei der katholische Christ bis auf Weiteres vom Sonntagsgebot dispensiert. Welch ein Glück, kann man da sagen.
Im Übrigen gelte: Wir freuen uns weitere Online-Gottesdienste mit Ihnen feiern zu können.
Was lehrt uns das?
„Du sollst Abstand halten.“
Schlaft euch aus, ihr Christen.
Bleibt im Bett und feiert, wenn ihr es nicht lassen könnt, Gottesdienst online.
„Stell dir vor, es ist Gottesdienst, und niemand muss hingehen.“
Bertolt Brecht hätte seine Freude gehabt.
Geht es auch anders?
Bertolt Brechts Zitat über den „Krieg“ endet nicht mit dem Vermerk „keiner geht hin“, sondern „dann kommt er zu euch“.
Analog würde das heißen: „Warum macht sich die Kirche nicht auf den Weg zu denen, die mit ihr in aktiver, erfahrbarer Verbindung bleiben möchten?“
Wer verbietet es, gottesdienstliche Feiern im kleinen Kreis – z. B. in einer Hausgemeinschaft – anzubieten für interessierte Kommunionkinder und deren Eltern, da die Erstkommunionfeier in der Kirche nicht stattfinden konnte?
Wer verbietet es, ähnliche Angebote für bestehende Gruppen – aus Bruderschaften, Frauen- bzw. Männergemeinschaften etc. – in einer Gemeinde zu organisieren? Geeignete Örtlichkeiten gibt es überall.
Ich weiß aus Feldpostbriefen meines im Krieg gefallenen Vaters von „Gottesdiensten“ im Schützengraben, in Bunkern und Lazaretten nach dem Prinzip „Wo ein Wille, da ein Weg“.
Gießt „alten Wein“ in „neue Schläuche“.
Fragt nicht zuerst, wer wofür zuständig ist oder wer was erlaubt.
Bald ist Pfingsten.
Wer auf Gottes Geist vertraut, der die Menschen in allen Sprachen und bei allen denkbaren Gelegenheiten tätig werden lässt, kann „das Krumme gerade machen“.
Daher: „Nicht Abstand halten.“
Legt die Zollstöcke weg.
Fangt endlich an!