Der Behindertenverband BSK Mönchengladbach sieht erheblichen Verbesserungsbedarf bei der digitalen Darstellung von Behindertenparkplätzen auf der Plattform parken-in-mg.de und der zugehörigen Smartphone-App.
Nach Einschätzung des Verbandes reichen die dort veröffentlichten Informationen derzeit nicht aus, um Menschen mit Behinderungen eine verlässliche und selbstbestimmte Mobilitätsplanung zu ermöglichen.
Die Plattform gelte als öffentliches Angebot.
„Deshalb zählt am Ende, ob die Informationen vollständig und praktisch brauchbar sind“, so der Verband.
Ein Parkplatz müsse für mobilitätseingeschränkte Menschen ohne fremde Hilfe auffindbar, erreichbar und nutzbar sein.
Gerade wer allein mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs sei, brauche belastbare Angaben im Voraus.
Kritisch bewertet der BSK insbesondere, dass Parkhäuser und offene Stellplätze – also solche „unter freiem Himmel“ – weitgehend gleichgestellt werden.
Wesentliche Unterschiede mache die so genannte „Nutzungskette“.
Während „offene“ Behindertenparkplätze für Inhaber entsprechender Parkausweise kostenfrei sind und relativ „einfach“ nutzbar seien, sähen sich Betroffene in „baulichen Parkobjekten“ mit einer so genannte „Nutzungskette“ konfrontiert:
Einfahrt >> Stellplatz finden >> aussteigen >> zum Aufzug gelangen >> das Gebäude verlassen >> zurückkehren >> bezahlen >> ausfahren.
Dabei könnten zusätzliche Hürden wie lange Wege, Aufzüge, Kassenautomaten oder Schranken über die tatsächliche Nutzbarkeit entscheiden.
Ein Faktencheck des Portals zeige, dass nur bei einem Teil der Parkhäuser auf Behindertenstellplätze hingewiesen werde, gleichzeitig würden aber „bauliche Parkobjekte“ aufgeführt, die definitiv keine solcher Stellplätze anböten.
Für Betroffene könne das zu unnötigen Anfahrten und erheblichen Belastungen führen.
„Für viele ist das nicht nur ärgerlich, sondern eine erhebliche körperliche und organisatorische Belastung“, erklärt Werner Knor, Mitglied im Team Mobilität und Bauen der Mönchengladbacher BSK-Kontaktstelle.
Besonders bemerkenswert erscheint dem Verband, dass die Betreiber des Portals, die Stadttöchter MGMG und PARKENMG, herausstellen, für die Inhalte seien die Parkhausbetreiber verantwortlich.
Dieser pauschale Hinweis, wonach allein die Betreiber einzelner Parkhäuser für die Inhalte verantwortlich seien, würden Plattformbetreiber nicht von ihrer eigenen Prüf-, Hinweis- und Transparenzpflicht entbinden, insbesondere dann nicht, wenn sich das Angebot ausdrücklich an Menschen mit Behinderungen richtet oder hierfür genutzt wird.
Die Verpflichtungen würden schon seit Juni 2021 bestehen, als das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft gesetzt wurde.
Der BSK kündigt an, in den kommenden Monaten stichprobenartige Vor-Ort-Prüfungen durchzuführen und die Ergebnisse zu veröffentlichen.
Man beginne in einem ersten Schritt bei „baulichen Parkobjekten“, entsprechende Behindertenparkplätze „unter freiem Himmel“ würden folgen.
„Barrierefreiheit beginnt nicht am Stellplatz, sondern bei der Information“, stellt der Leiter der BSK-Kontaktstelle Albert Sturm fest, „Nur wer weiß, was ihn erwartet, kann selbstbestimmt entscheiden.“
Sturm wörtlich: „Ein Rollstuhlsymbol garantiert keine Nutzbarkeit“.
Man setze auf Gespräche mit den Verantwortlichen in der Verwaltung und bei den Betreibern der Plattform, um die Informationsgehalte für Menschen mit Behinderungen deutlich zu verbessern.
Vertiefende Informationen zum Faktenscheck des BSK sind hier abrufbar: https://bsk-mg.de/plattform-parken-in-mg/










Die Vernichtung von Parkplätzen in der Stadt hat nicht nur negative Auswirkungen für ältere und behinderte Personen. Das wird dazu führen, dass keiner mehr in die Stadt zum Einkaufen geht.
Die Kunden wollen keine Parkgebühren bezahlen. Und auch nicht weit laufen zum Geschäft.
Warum sind die Discounter so sehr beliebt, weil man dort parken kann, einkaufen, einpacken, wegfahren und keine Parkgebühren. Die Onlinehändler freuen sich und der Einzelhandel stirbt immer mehr.