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„Das 500 Millionen Euro Sofortausstattungsprogramm des Bundes für Schulen kann losgehen“, berichtet SPD-Bundestagsabgeordnete Gülistan Yüksel in ihrer gestrigen Pressemitteilung.

Bund und Länder haben vorgestern die dafür notwendige Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt Schule auf den Weg gebracht.

„Digitaler Unterricht zu Hause wird den Präsenzunterricht noch länger ergänzen müssen. Der Bund unterstützt jetzt die Schülerinnen und Schüler, die bisher kein digitales Endgerät haben“, so Yüksel.

Schülerinnen und Schüler, bei denen Online-Unterricht aus Mangel an Geräten bislang keine Option war, sollen mit Tablets oder Laptops ausgestattet werden.

Es dürfe nicht der Geldbeutel der Eltern darüber entscheiden, ob Schülerinnen und Schüler am digitalen Fernunterricht teilhaben können.

Das sei eine entscheidende soziale Frage.

Für das Bundesland NRW bedeutet das, dass 105.433.800 Euro zur Verfügung stehen.

Schülerinnen und Schüler, die ein Tablet oder Notebook brauchen, erhalten dies durch die Schulen.

Die Geräte gehen nicht in das Eigentum der Kinder und Jugendlichen über, sondern würden als Leihgeräte zur Verfügung gestellt.

Auch für einen eventuell fehlenden Internetanschluss solle es eine Lösung geben.

„Wir wissen, dass das alles nur wirklich helfen kann, wenn im Haushalt auch ein Internetanschluss vorhanden ist. Der Bund sucht hierfür zurzeit mit den Mobilfunkanbietern nach guten Lösungen. Ich erwarte, dass das Bildungsministerium dies vorantreibt“, so Yüksel.

Sie appelliert an alle Beteiligten: „Es ist wichtig, dass die Hilfen jetzt schnell dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Kein Kind darf wegen des Fernunterrichts zurückgelassen werden.“

Die Laptops, Notebooks und Tablets – ausdrücklich ausgenommen sind Smartphones – werden je nach Landesregelung von den Ländern oder den Schulträgern beschafft.

Nun kann man nicht erwarten, dass der Bund bis in die Länder und die Kommunen hinein alles regelt.

Dennoch gibt es schon jetzt einige Fragen, um deren Beantwortung wir die Bundestagsabgeordnete gebeten haben:

  1. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit Schüler in den „Genuss“ dieser Geräte kommen?
  2. Gibt es eine „Bedürftigkeitsprüfung“ und falls ja, wer führt diese durch?
  3. Ab welcher Klasse stehen Kindern solche Geräte zu?
  4. Wer entscheidet darüber?
  5. Wie ist die „Handhabung“, wenn in Familien für mehrere Kinder Bedarf besteht?
  6. Wie ist die „Handhabung“, wenn in Familien Kinder in unterschiedliche Schulen gehen?
  7. Werden diese Geräte versichert und wer haftet bei Beschädigungen?
  8. Wer leistet den Support und auf wessen Kosten?
  9. Wie soll die Datensicherheit ausgestaltet sein?
  10. Welchen Einfluss haben die Schulen auf die Beschaffung?
  11. Wann ist damit zu rechnen, dass die Schüler die Geräte erhalten; ggf. noch vor den Sommerferien?

Nun hat sich die NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) in den letzten Wochen nicht gerade mit Ruhm bekleckert, so dass auch in dieser Angelegenheit unausgegorene Schnellschüsse nicht auszuschließen sind.