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Gerne würde die Verwaltung die Planungen zum Rathaus-Neubau in Rheydt möglichst „geräuschlos“ über die Bühne bringen und sofort die Detailplanungen der HOAI-Leistungsphase (LPH) 3 beauftragen, ohne dass die Politik mögliche Varianten vorgestellt bekommen und sich auf eine verständigen können.

Die Varianten-Entwicklung (HOAI LPH 2) wurde zwar am 27.05.2020 beschlossen, jedoch immer noch nicht beauftragt.

Gründe dafür ,dass sich die Beauftragung verzögert hat, sind nicht bekannt.

Nicht verwunderlich wäre, wenn für diese Verzögerung die „Corona-Krise“ verantwortlich gemacht werden würde, auch weil sich das Gegenteil nur schwer nachweisen lässt.

Tatsache ist, dass sich das Projekt auch um weitere Wochen verzögern wird und die im „Strategie-Papier“ des Baudezernenten Dr. Gregor Bonin (CDU) vorgestellte Zeitplanung so nicht gehalten werden kann.

Denn: für die Durchführung der LPH 2 benötigen die Architekten ein valides „Mengengerüst“ aus dem die Zahl der Mitarbeiter, die zukünftig in der „Verwaltungszentrale“ tätig sein sollen und die Zahl der Arbeitsplätze, die dauerhaft bestimmten Funktionen „fix“ zuzuordnen sind.

Dieses valide Mengengerüst ist auch für die spätere Wirtschaftlichkeitsberechnung (LPH 3) unabdingbar.

Daraus ergibt sich nämlich auch, welche aktuellen Objekte mit welchem Kostenaufwand für den Fall saniert werden müssen, dass die Wirtschaftlichkeit eines Rathaus-Neubaus nicht nachgewiesen würde.

Wenn am kommenden Mittwoch (24.03.2021) die Mitglieder des „RdZ-Betriebsausschusses“ zusammenkommen, um über die Beauftragung der sop-Architekten aus Düsseldorf zu debattieren, könnten sie nicht nur von der Verwaltung die Fragen beantwortet haben wollen, ob und wann die HOAI-LPH 2 (schon) beauftragt ist.

Städtische Mitarbeiter haben in 33 (!) Objekten ihre Arbeitsplätze

Politiker werden auch gut daran tun, sich Klarheit über die Anzahl der Mitarbeiter zu verschaffen, die tatsächlich von den 33 Objekten in die Zentralverwaltung in Rheydt umziehen sollen.

Denn seit 2017 kursieren in mindestens drei Beratungsvorlagen die unterschiedlichsten Zahlen mit den unterschiedlichsten Zuordnungen zum Status der Objekte.

So schwankt die Zahl der Objekte „im Eigentum der Stadt“ zwischen 8 und 14 und die Zahl der „angemieteten“ Objekte, in den Verwaltungsorganisation „beheimatet“ sind, zwischen 9 und 13.

Dass die Zahl der Mitarbeiter in den Ergebnisses der STRABAG-Untersuchung nicht erscheinen liegt daran, dass dieser Betrachtungsparameter offensichtlich nicht zum Untersuchungsauftrag gehörte.

Bei den vermeintlich angemieteten Objekte wird nicht unterschieden, ob der/die Vermieter tatsächlich – wie von Kämmerer Michael Heck am30.01.2020 im Ernst-Christoffenhaus behauptet – „dem freien Markt“ zuzuordnen sind (ab Minute 3:00) oder es sich hierbei um „stadt-interne“ Vermietungen handelt.

So ist die 100%ige Stadttochter EWMG „Vermieter“ (für die Stadt) beispielsweise von Büroräume im VITUS-Center und Wilhelm-Strauß-Straße 50-52 (ehem. Finanzamt).

Diese und weitere „Mietobjekte“ befinden sich faktisch im Eigentum der Stadt Mönchengladbach und müssten dementsprechend eingestuft werden, auch wenn sie von der EWMG „verwaltet“ werden.

Dies hat auch Auswirkungen auf die STRABAG-Einschätzungen, die im einzelnen noch zu gewichten sein werden.

Auch die „gemeinsam mit STRABAG“ durchgeführten Untersuchungen selbst basieren teilweise auf unzutreffenden Annahmen.

Von den 19 durch STRABAG untersuchten Objekte gehörten 4 nicht zu dem „Objektspektrum“, das mit der Beratungsvorlage 2120/IX vom 16.01.2017 beschlossen wurde.

Dabei handelt es sich u.a. um Objekte, in denen EWMG, WFMG, Kreisbau und GWSG untergebracht sind.

Ebenso intransparent ist, wie die aktuell permanent kommunizierte Zahl von 26 Objekten zustande gekommen ist.

Sowohl in der Beratungsvorlage 3483/IX vom 23.11.2018 als auch in dem so genannten „Strategiepapier“ zum Rathaus-Neubau (Anlage zur Beratungsvorlage 0008/X vom 19.02.2021) fehlt eine Auflistung (incl. Anzahl der betroffenen Mitarbeiter), an der sich die Politiker im Betriebsausschuss und im Stadtrat orientieren könnten.

Fazit

Wollen die Befürworter des Rathaus-Neubaus in der aktuell favorisierten „großen Lösung“ nicht Gefahr laufen, in der unabdingbaren Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht valide Mengengerüste verwenden zu lassen, sollten sie kurzfristig dafür Sorge tragen, dass

  • die 26 „einzusparenden“ Objekte unzweifelhaft identifizierbar sind,
  • die STRABAG-Untersuchung auf Basis dieser 26 Objekte eine Update erfährt und
  • die notwendige Erarbeitung von entscheidungsreifen Varianten (HOAI LPH 2) auf dieser Basis durchgeführt werden.