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Auch nach der Kommunalwahl 2020 beobachtet man bei den meisten im Rat vertretenen Parteien die grundsätzliche Erkenntnis, dass ein zentraler Verwaltungsstandort in Rheydt erstrebenswert ist.

Jedoch gibt es nach wie vor über Größe und Ausgestaltungen unterschiedliche Auffassungen.

Denn: so unscharf wie das Modellfoto ist der tatsächliche Stand der Planungen zum Rathaus-Neubau in Rheydt.

Am 27.05.2020 beschloss der Planungs- und Bauausschuss in seiner damaligen Funktion als „Betriebsausschuss Rathaus der Zukunft – RdZ -“, dass die Bauverwaltung den Sieger des Wettbewerbes zum Rathaus-Neubau in Rheydt, die „sop Architekten“ aus Düsseldorf, mit den weiteren Planungen gemäß LHP 2 (Leistungsphase 2) zu beauftragen habe.

An diesem Abend erklärte Baudezernent Dr. Gregor Bonin den etwa 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern: „Dieser Entwurf ist noch nicht fertig. Bitte behalten Sie das immer in Ihren Köpfen.“

Damit brachte er zum Ausdruck, dass die Planungen noch überarbeitet und erneut vorgestellt würden.

Wie das neue Rathaus unter Berücksichtigung der teilweise erheblichen Änderungen der Rahmenbedingungen aussehen könnte, ist bis heute weder den Politikern noch der Öffentlichkeit bekannt.

Entgegen der Andeutungen in der Bürgerversammlung von vor 14 Monaten liegen die angekündigten Varianten nicht vor.

Offenbar wurden die avisierten Variantenplanungen, die in der LHP 2 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) erarbeitet werden sollen, noch nicht einmal beauftragt.

Obwohl schon jetzt erkennbar ist, dass die Planung des neuen Rathauses in Rheydt überdimensioniert ist, wollen Mönchengladbachs Oberbürgermeister Felix Heinrichs (SPD) und der Mönchengladbacher Baudezernent Dr. Gregor Bonin (CDU) an den geplanten Ausdehnungen festhalten.

Das wird erst bei näherer Betrachtung der Verwaltungsvorlage 0008/X überdeutlich, über die ab dem  02.03.2021 in den Fachgremien debattiert wurde.

In der Pressemitteilung vom 23.02.2021 hingegen wird der Eindruck erzeugt, dass aus veränderten Rahmenbedingungen die logische Konsequenz gezogen wird und es zu einer Verkleinerung des neuen Rathauses führen wird:

Zitat OB Heinrichs: „… Veränderungen der äußeren Rahmenbedingungen, die unter anderem durch die Pandemie und den Wegfall von Karstadt hervorgerufen wurden, haben dazu geführt, dass nun eine optimierte Lösung vorgeschlagen wird.“ (Zitat Ende)

Zitat Dr. Bonin: „… Darüber hinaus können wir die Anzahl der Arbeitsplätze aufgrund neuer Entwicklungen weiter reduzieren. Das führt zu der Frage, ob wir nicht an anderer Stelle Flächen reduzieren und damit auch Kosten senken können.“ (Zitat Ende)

Stattdessen versucht Bonin mit teilweise als „Drohungen“ anmutenden „Wenn-Dann-Szenarien“ die Ampel-Mehrheit dazu „auf (seine) Linie“ zu bringen und ohne Vorliegen valider Aussagen zu den Bedarfen an Arbeitsplätzen und Infrastruktur mit der Beauftragung des Wettbewerbsgewinners „sop Architekten“ aus Düsseldorf für die HOAI-Leistungsphase 3 (LPH 3) Pflöcke einzuschlagen, die nach Auftragserteilung nur schwer revidierbar sein werden.

Dabei erklärt Bonin in der Beratungsvorlage 0008/X vom 19.02.2021, über die der Stadtrat am 25.03.2021 befinden soll, dass das Gesundheitsamt (FB 53) ebenso nicht in den Rathaus-Neubau in Rheydt einziehen werde, wie ca. 140 Arbeitsplätze der Jugendhilfe.

Weil es kaum noch personenbezogene Arbeitsplätze gegeben soll, sollen sich nominell 1.900 Mitarbeiter 1.500 Arbeitsplätze teilen.

Unter Abzug der 140 Jugendhilfe-Arbeitsplätze und schätzungsweise weitere 100 Arbeitsplätze (Gesundheitsamt), würden noch 1.250 Arbeitsplätze benötigt.

Darin nicht eingerechnet ist die Reduzierung des Arbeitsplatzbedarfs durch die in der Corona-Pandemie begonnene Einrichtung von Home-Office.

Mit der Ankündigung, dass es durch „Veränderungen der äußeren Rahmenbedingungen“ zu Arbeitsplatzreduzierungen kommen werde, hätte man erwarten können, dass auch die entsprechenden Planungen zumindest im Ansatz visualisiert worden wären, wie beispielsweise eine Variante mit einem Verzicht auf das so genannte „Baufeld III“.

Doch weit gefehlt!

Vielmehr scheinen Oberbürgermeister Felix Heinrichs (SPD), Dr. Gregor Bonin (CDU) und Kämmerer Michael Heck genau das ausschließen zu wollen, wie sowohl dem so genannten „Strategiepapier zum Rathaus der Zukunft“, besonders aber der Darstellung von „Was-wäre-wenn-Szenarien“ zu entnehmen ist.

Beide „Papiere“ sind Anlagen zur Beschlussvorlage 0008/X und sollen somit auch Bestandteil des Beschlusses am 25.03.2021 durch einen ggf. immer noch auf „Corona-Größe“ reduzierten Rat werden.

(c) BZMG

(c) BZMG

(c) BZMG

Es hat den Anschein, als ob alle drei an eine Naivität der Fachpolitiker, insbesondere in der Ampel-Kooperation, glauben, wonach diese nicht erkennen würden, dass sie (die Politiker) massiv unter Druck gesetzt werden sollen, JETZT unbedingt der Beauftragung der Leistungsphase 3 nach HOAI zuzustimmen.

Davon, dass dieser „Glaube“ fehl geht, zeugt die Tatsache, dass der Betriebsausschuss RdZ  zwar die in der Beratungsvorlage 0008/X der Verwaltung aufgeführten Punkte 1 bis 7 dem Rat zum Beschluss empfohlen hatte, nicht jedoch den Pkt. 8, wonach die Leistungsphase 3 beauftragt werden sollte.

Dieser Punkt wird in der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses (ein Tag vor der nächsten Ratssitzung) erneut behandelt.

Angesichts der Ausführungen der Verwaltung und der Diskussionen im Planungs-und Bauausschuss, im Betriebsausschuss und auch im Finanzausschuss (11.03.2021) sind Zweifel an einer Beauftragung zum jetzigen Zeitpunkt durchaus angebracht.

Denn die Grundlage dafür – nämlich die Variantenuntersuchungen im Rahmen der LPH 2 – liegen nicht vor.

Unter Berücksichtigung eines Ergänzungsantrages der Ampel stellen sich die Beschlussempfehlungen an den Stadtrat für die Sitzung am 25.03.2021 so dar:

… aus Verwaltungsvorlage (Vorl.-Nr. 0008/X):

  1. Das Rathaus der Zukunft mg+ wird beauftragt mit der EWMG mbH Verhandlungen zu einem möglichen Ankauf der im Eigentum der EWMG befindlichen Flächen zu führen.
    .
  2. Die unter Punkt 1 genannten Flächen werden als Bestandteil des Rathaus der Zukunft mg+ mit in die städtische Planung integriert.
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  3. Eine Verlagerung der Stadtteilbibliothek Rheydt, unter Beibehaltung ihrer bisherigen Größe, in die vormals durch die GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH genutzten Flächen, als Bestandteil des Rathaus der Zukunft mg+.
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  4. Der FB 53 – Gesundheit – verbleibt in der derzeitigen Liegenschaft Am Steinberg 55. Eine Prüfung von Möglichkeiten zur dauerhaften Ertüchtigung für eine zukünftige Nutzung wird vorgenommen.
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  5. Die durch die Entsäulung der Jugendhilfe bedingte Reduzierung der VzÄ im Rathaus der Zukunft mg+ um ca. 140.
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  6. Die Umsetzung von geeigneten Maßnahmen, um die notwendige Anzahl von Stellplätzen für den Neubau des Rathauses, unter Ausnutzung der Möglichkeiten der Mobilitätssatzung zu reduzieren.
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  7. Im Zuge der Planungsfortschreibung werden die Mengengerüste Personen und Flächen überprüft und angepasst. Im Planungsverfahren wird ermittelt, ob die Flächen ohne Gefährdung des Wettbewerbsergebnisses reduziert werden können.

… aus Ampel-Ergänzungsantrag (Vorl.-Nr.0556/X):

  1. Wie viel der freigewordenen Karstadt-Immobilie wird für den Raumbedarf der Verwaltungstätigkeiten gebraucht?
    Wie viel dieser Fläche kann aufgrund der Eigenschaften der Fläche nicht für originäre Verwaltungsaufgaben genutzt werden?
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  2. Unser Ziel ist ein offenes Rathaus. Daher soll geprüft werden, ob und wie Flächen der ehemaligen Karstadt-Immobilie, die nicht als bzw. im Zusammenhang mit Büroflächen genutzt werden können, einer Nutzung als Begegnungsraum für die Stadtteilbibliothek, Bürger:innen sowie Vereinen zugeführt werden können.
    Dabei soll insbesondere die Zugänglichkeit, eine mögliche Raumaufteilung bzw. Raumnutzung sowie die zeitliche Erreichbarkeit beleuchtet werden.
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  3. Die angedachte Konzentration der städtischen Gesellschaften und Beteiligungen im RdZ soll wirtschaftlich überprüft werden. Dabei soll die Konzentration dem Verbleib in der aktuellen Struktur gegenübergestellt werden. Ebenso soll die Möglichkeit alternativer Nutzungen für die dadurch ggf. freiwerdende Fläche im RdZ betrachtet werden oder eine Reduzierung der Fläche.
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  4. Die Unterbringung einer öffentlichen barrierefreien WC-Anlage im Erdgeschoss, die auch zu Zeiten des Wochenmarktes in Rheydt verfügbar sind.

Sieben der insgesamt 11 „Wenn-Dann-Szenarien“ korrespondieren mit den ersten sieben Beschlusspunkten der Beratungsvorlage 0008/X.

Alle Szenariern sollen ultimativ aufzeigen welche Schritte zum positiven Gelingen des Projektes gegangen werden „müssen“.

(c) BZMG

(c) BZMG

Die Betrachtungen sollen als die wichtigsten und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden Szenarien zu verstehen sein, heißt es in der Beratungsvorlage.

Während die Ratsmehrheit aus SPD, B90/Die Grünen und FDP durch ihre Zustimmung zu den erste sieben Punkten signalisiert hat, dass sie darin kaum Konfliktpotenziale sehen, sind die Punkte 8 bis 11 der „Wenn-Dann-Szenarien“ durchaus konfliktträchtig, wie die vorstehenden „ersten Analysen“ zeigen.