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Am morgigen Donnerstag (27.06.2024) werden ab 15:00 Uhr die Plätze im Rheydter Ratssaal reichlich gefüllt sein, weil an der Sondersitzung des Ausschusses für Betriebe und Vergabe (ABV) auch Mitglieder des Bauausschusses und der BV Süd teilnehmen werden.

Dabei geht es um den Fortgang in Sachen Rathaus-Neubau in Rheydt.

Die Tagesordnung besteht im Wesentlichen aus zwei Punkten:

  1. Konkrete Planungen für den Bereich rund um das historische Rathaus (Ehem. RdZ-Baufeld 1)
  2. Machbarkeitsstudie für die Nutzung des Karstadtgebäudes (ehem. RdZ-Baufeld 2)

Geht es nach der Verwaltung, sollen die Vorplanung (HOAI-Leistungsphase 2) und Kostenschätzungen als Grundlage für die nachfolgenden Entwurfsplanungen dienen.

Anders als im Projekt RdZ, wo die Beschlusskompetenz sehr diffus war, weil sich der Ex-Baudezernent Dr. Gregor Bonin in mehreren „Rollen“ gerierte und nie klar war, wer letztendlich die HOAI-Leistungsphase 2 als „abgeschlossen“ zu erklären hatte, scheint die Situation beim Projekt „NVR“ (Neues Verwaltungsgebäude Rheydt) nun klarer zu sein.

Was bedeutet, dass der Betriebsausschuss entscheiden wird, ob und wann die Leistungsphase 2 als erledigt zu betrachten ist und ob und wann mit der Leistungsphase 3 (Enturfsplanung) begonnen werden kann.

Ganz ohne Diskussion dürfte dieser Tagesordnungspunkt nicht „durchgewunken“ werden, wird die CDU-Fraktion doch einen Antrag zur Abstimmung stellen, der sich im Kern mit den Kosten und die Sicherstellung der Finanzierung befasst.

Die so genannte „Machbarkeitsstudie“ für das Karstadtgebäude dürfte auf kein großes Interesse stoßen, weisen diese „Vor-Vor-Planungen“ in eine ungewisse Zukunft sowohl hinsichtlich des tatsächlichen Bedarfs und der Kosten und damit der Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme überhaupt.

Dies vor allem deshalb, weil alternative (Teil-)Nutzungen des Gebietes beispielsweise für den dringenden Bedarf an Wohnungen in der Rheydter Innenstadt gar nicht erst in die Überlegungen einbezogen werden.

Einen anderen Aspekt für die Nutzung des Karstadt-Hauses bringt DIE LINKE ins Gespräch.

Sie nimmt den Bedarf einer Kantine für die Beschäftigten der Verwaltung in den Fokus und möchte eine dementsprechende Prüfung anstoßen.

Ob DIE LINKE mit ihrem Antrag erfolgreich sein wird, steht ebenso „in den Sternen“, wie der Bedarf an einer Verwaltungsnutzung des ehemaligen Kaufhauses überhaupt.

Dies besonders vor dem Hintergrund a) der Finanzierung und b) der Tatsache, dass diese Maßnahme sinnvollerweise erst dann konkretisiert werden könnte, wenn das (RdZ-)Baufeld I (siehe TOP 1) – wie geplant – erst 2028 fertiggestellt sein wird.

Ob sich die Stadt Mönchengladbach das Karstadtgebäude angesichts der prekären Haushaltslage in den nächsten Jahren überhaupt „leisten“ können wird, ist äußerst fraglich.

Denn ausgeschlossen werden kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht, dass die finanzielle Situation der Stadt dazu führt, wieder in eine Art „Haushaltssicherung“ abrutscht.

Damit wird sich sicherlich erst nach der Kommunalwahl im kommenden Jahr der neue Stadtrat zu befassen haben, in dem es kaum noch zu einer Neuauflage einer „Ampel“-Kooperation kommen dürfte.