Die Öffentlichkeitsbeteiligung für die dritte Runde des Lärmaktionsplans (LAP) beginnt.
Vom 27. September bis 10. Oktober gibt es für Bürger*innen die Möglichkeit, Ideen und Anregungen in das Planwerk einzubringen.
Der LAP bildet die Grundlage für die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen im öffentlichen Raum.
Maßnahmen des LAP sind beispielsweise Geschwindigkeitsbegrenzungen, Fahrverbote oder die Markierung von Radwegen zur Förderung des Radverkehrs.
Bauliche Maßnahmen sind beispielsweise der Einbau lärmoptimierter Deckschichten sowie der Umbau von Knotenpunkten und die Einrichtung von Querungshilfen.
Die dritte Runde des LAP fokussiert Gebäude mit einem Beurteilungspegel höher als 60 Dezibel in der Nacht.
Man hofft, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger mit Ideen und Anregungen am Lärmaktionsplan beteiligen und ihre Erfahrungswerte mit in den Planungsprozess einbringen
Hintergrund
Durch die im Jahr 2002 von der EU verabschiedete Richtlinie zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Lärmkarten und Lärmaktionspläne für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern aufzustellen.
Umgebungslärm ist der Lärm, der von der Umgebung ausgeht, also Straßenverkehr, Schienenverkehr, Fluglärm und von Industrieanlagen.
Nicht unter die Regelung der Umgebungslärmrichtlinie fallen beispielsweise Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz, Lärm durch Tätigkeiten innerhalb der Wohnung.
Der Rat der Stadt hatte die ersten beiden Runden des Lärmaktionsplanes 2013 und 2016 beschlossen.
Anfang 2019 wurden vom damaligen Planungs- und Bauausschuss die Belastungsachsen der dritten Runde des Lärmaktionsplanes beschlossen.