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Je weiter das Projekt „Rathaus-Neubau“ fortschreitet, umso mehr schwindet die Bereitschaft der Verwaltung aktuelle Informationen und Daten für nachvollziehbare und transparente Vergleiche zu vorangegangenen Informationen und Daten zu ermöglichen.

Neben anderen Aspekten triff dies auf einen transparenten Vergleich der Ergebnisse der STRABAG-Unter­suchungen und der Ergebnisse der Untersuchungen des Unternehmens „Drees & Sommer SE“ zu.

Das Projekt Rathaus-Neubau steht und fällt mit der Wirtschaftlichkeit.

Diese wiederum hängt im vorliegenden Fall im Wesentlichen davon ab, wie hoch die Einsparungen sein könnten, wenn Verwaltungsobjekte aufgegeben, demnach nicht mehr betrieben und unterhalten werden müssten und wenn die darin befindlichen Arbeitsplätze in die „Zentralverwaltung“ in ein neues Rathaus übersiedelt werden.

Die Wirtschaftlichkeit des Rathaus-Neubaues hängt aber auch davon ab, welche Kosten (Investitionen und Betriebskosten) für einen Neubau entstehen würden.

Diese Zusammenhänge hat die Verwaltungsspitze im November 2018 in einem Schaubild dargestellt und schon zu diesem frühen Zeitpunkt erklärt, das das Neubau-Projekt wirtschaftlicher sei, als die „Fortführung im Bestand“.

Gerade letztere Kostenprognose über 199 Mio. EURO aus der STRABG-Untersuchung (bis zum Jahr 2044) stand auf tönernen Füßen, weil sich die Aussagen dazu, welche Objekte zukünftig zu unterhalten sein würden, häufig änderten.

Darüber hinaus wurden nicht etwa die Kosten für jedes in Betracht zu nehmende Objekt ermittelt, wie Kämmerer Michael Heck in der Sitzung des Betriebsausschusses am 24.11.2021 erklärte, sondern kalkulatorische Annahmen für das „Sozialrathaus“ an der Sandradstraße für die übrigen Objekte übernommen.

In der Zwischenzeit ist man seitens der Verwaltung wohl zu der Erkenntnis gekommen, dass die Methode und Ergebnisse der STRABAG-Untersuchung für weitere Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen ungeeignet sind und beauftragte die Firma Drees & Sommer SE mit einer erneuten Untersuchung zu den Kosten, die aufzubringen wären, wenn es nicht zu einer Zentralisierung von Verwaltungseinheiten in einem Rathaus-Neubau käme.

Drees & Sommer SE hatte den Ansatz gewählt bzw. wurde damit beauftragt für jedes in Betracht kommende Objekt die in der Bauwirtschaft üblichen Kostenstruktur nach DIN 276 (Kosten im Bauwesen) anzuwenden und zu kalkulieren.

Dennoch änderte sich an der Grundannahme von 199 Mio. Euro nichts.

Warum nicht schon die STRABAG mit der Kalkulationsmethode nach DIN 276 beauftragt wurde, ist offen.

Naheliegend wäre gewesen, die beiden Untersuchungsergebnisse objektbezogen übersichtlich neben­einander zu stellen und den Politikern und der Öffentlichkeit transparent die Unterschiede darzulegen.

Dies geschah nicht.

Ganz im Gegensatz dazu, dass im Jahr 2018 die STRABAG-Untersuchung den Politikern und der Öffentlichkeit vollständig zur Verfügung gestellt wurde, wird die Untersuchung von Drees & Sommer SE von der Verwaltungs­spitze als „Verschlusssache“ eingestuft.

Die diesbezügliche BZMG-Anfrage an Kämmerer Heck:

„Dem aktuellen Bericht zur Wirtschaftlich­keits­betrachtung (Anlage 4 zur BV 0134/X) und Ihren Ausführungen in Gremiensitzungen nach hat die Firma Drees & Sommer SE einige Bestandsimmobilien nunmehr ebenfalls untersucht und Bewertungen vorgenommen.

Diesen Untersuchungsbericht (mit Details analog der STRABAG-Untersuchung) konnten wir weder im RIS noch in der BV 0134/X finden und bitten Sie daher u Zusenden oder um Nennung eines Links, unter dem wir den „Drees & Sommer-Untersuchungs­bericht“ downloaden können.“ (Zitat Ende)

ließ der Kämmerer durch den Leiter der Pressestelle der Stadt Mönchengladbach, Wolfgang Speen, so beantworten:

„…nach Rücksprache mit dem Kämmerer muss ich Ihnen leider mitteilen, dass es sich bei der von Ihnen angefragten Unterlage um eine rein verwaltungsinterne Arbeitsunterlage handelt. Die aus der Unterlage hervorgehenden wesentlichen Erkenntnisse sind in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung berücksichtigt.“ (Zitat Ende)

Damit wird deutlich, dass die Verwaltung selbst den Politikern der Fachausschüsse und des Rates diese Untersuchung nicht zugänglich machen will.

Diese müssen sich nur mit den „Erkenntnissen“ der Verwaltung zufrieden geben, die diese bereit ist zu veröffentlichen.

Damit sichert sich die Verwaltung die „Deutungshoheit“ bezüglich eines der wichtigsten Aspekte der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und vermeidet kritische Nachfrage.

Es sei denn, dass insbesondere der Betriebsausschuss RdZ beauftragt die Verwaltung die „Drees & Sommer-Untersuchungsbericht“ öffentlich zugänglich zu machen, damit sich die Politiker ein eigenes Bild machen können.