In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Betriebe und Vergabe (19.06.2024) stellte der Vertreter von DIE LINKE, Erik Jansen, am Ende des öffentlichen Teils eine Anfrage zur Berichtspraxis im Betriebsausschuss „Neues Verwaltungsgebäude Rheydt (NVR)“ (ehemals „Rathaus der Zukunft (RdZ)“), mit der er auf einige vermeintliche Unregelmäßigkeiten abhob.
DIE LINKE fordert darin drei Zwischenberichte aus den Jahren 2023 und 2024 ein, die von der Betriebsleitung des Eigenbetriebs vierteljährlich vorzulegen sind.
Grundlage für diese Berichtspflicht bildet §13 der Betriebssatzung, in der es u.a. heißt:
„Schriftliche Zwischenberichte an den Oberbürgermeister und den Betriebsausschuss über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Finanzplanes erstattet die Betriebsleitung vierteljährlich einen Monat nach Quartalsende.“ (Zitat Ende)
Die Fragen von DIE LINKE lauteten sinngemäß, warum aus welchen Gründen die Zwischenberichte ausgeblieben seien, wie der Oberbürgermeister mit diesem „Ausbleiben“ umgegangen sei, wo er doch über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen zu informieren habe, ob der anstehende Zwischenbericht für das 2. Quartal 2024 dem Betriebsausschuss fristgerecht zur Verfügung gestellte werde, welche Gründe es für den Fall geben würde, wenn der „aktuelle“ Zwischenbericht nicht termingerecht vorgelegt werde und welche Auswirkungen solche „Versäumnisse“ möglicherweise auf den Prüfbericht des Wirtschaftsprüfungsunternehmens haben würde.
Jansen dürfte wohl kaum erwartet haben, dass die Anfrage schon in der Sitzung des Ausschusses beantwortet werde würde.
Diese Erwartung wurde dadurch bestätigt, dass weder die Leitung des Eigenbetriebs noch wesentliche Teile der Verwaltung an der Sitzung teilnahmen.
Und das, obwohl es in §3 der Betriebssatzung heißt: „An den Beratungen des Betriebsausschusses nehmen der zuständige technische Beigeordnete, der Stadtkämmerer und die Betriebsleitung teil.“ (Zitat Ende)
Diese Feststellung traf Jansen schon zu Beginn der Ausschusssitzung bei der Verabschiedung der Tagesordnung.