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Das teilte Bezirksvorsteher Ulrich Elsen (SPD) in der gestrigen Sitzung der BV Süd mit Hinweis auf eine Anordnung des Ordnungsamtes vom10.02.2021 mit.

Bedingt durch die weltweit andauernde Corona-Pandemie sind Großveranstaltungen seit März 2020 in Nordrhein-Westfalen untersagt.

Diese Maßnahme soll neben weiteren Maßnahmen die Ausbreitungsdynamik beeinflussen und Infektionsketten unterbrechen.

Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 (Tröpfchen) z.B. durch Husten, Niesen oder teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen kann es leicht zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen.

Bei Großveranstaltungen treffen Menschen, meist aus unterschiedlichen Städten oder Stadtteilen aufeinander ohne dass notwendige Mindestabstände oder eine Rückverfolgbarkeit gewährleistet werden können.

Die Rheydter Frühkirmes soll vom 07. bis 10. Mai 2021 stattfinden. Aktuell ist nicht absehbar, wann Großveranstaltungen in Nordrhein-Westfalen wieder stattfinden können.

Zu erwarten ist allerdings, dass Großveranstaltungen erst im letzten Schritt einer endgültigen Lockerung wieder zulässig sein werden.

Jedenfalls ist aufgrund des aktuellen Lockdowns nicht damit zu rechnen, dass im Mai 2021 wieder Großveranstaltungen stattfinden dürfen. Die Durchführung der Rheydter Frühkirmes vom 07. bis 10. Mai 2021 wird nach aktuellem Stand daher nicht möglich sein.

Sollten Großveranstaltungen ab Mai wieder stattfinden dürfen, ist zu erwarten, dass diese nur unter strengen Auflagen durchgeführt werden dürfen.

Die Rheydter Kirmes ist eine städtisch organisierte Großveranstaltung, die durch das Ordnungsamt geplant und durchgeführt wird.

Mögliche denkbare Auflagen-für Großveranstaltungen sind die Einhaltung der Mindestabstände an allen Geschäften, Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung oder die Zugangskontrolle.

Diese Auflagen und die daraus entstehenden Kontrollpflichten sind nach aktueller Einschätzung weder finanziell noch personell durch das Ordnungsamt zu gewährleisten.

In unmittelbarer Nachbarschaft zur Stadt Mönchengladbach haben u.a. die Stadt Krefeld ihre Sprödentalkirmes und die Stadt Neuss alle Schützenfeste bis Herbst 2021 abgesagt.

Auch weiter entfernte Großveranstaltungen wie Rhein in Flammen in Bonn oder der Hamburger Frühjahrsdom wurden bereits frühzeitig abgesagt.

In den aktuell dynamischen Zeiten kann den Schaustellern der Kirmes nur wenig bis gar keine Planungssicherheit für die Frühkirmes gegeben werden.

Durch eine frühzeitige Absage der Frühkirmes erreicht die Verwaltung gegenüber den Schaustellern Rechts- und Planungssicherheit.

Mögliche Regressansprüche der Schausteller gegenüber der Verwaltung sind bei einer kurzfristigen Absage, vor allem aufgrund der Möglichkeit der Nichteinhaltung der nötigen Auflagen, nicht auszuschließen.