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In etwas mehr als 180 Tagen wird Mönchengladbach einen neuen Stadtrat haben.

Wie sich dieser zusammensetzen wird, hängt wesentlich vom Wahlverhalten der Mönchengladbacher „Wahlbürger“ und nicht unwesentlich von der Wahlbeteiligung und den Parteien ab, die sich zur Wahl stellen.

Entscheidend – in wahrsten Sinne des Wortes – für die Entwicklungen in Mönchengladbach in den nächsten 5 Jahren ist die Zusammensetzung des Stadtrats.

Die Wahl des Stadtrats ist vollkommen unabhängig von den parallel stattfindenden Wahlen den Hauptverwaltungsbeamten/Oberbürgermeisters und der Bezirksvertretungen.

Manche meinen, die „berühmte“ Glaskugel bemühen zu können, um den Ausgang der Wahl zu prophezeien, andere wiederum träumen davon, dass die Wahl ähnlich ausgehen wird, wie 2020, die zu einer Ampel-Kooperation führte und wieder andere sehen ein „Überschwappen“ der Veränderung der gesamtpolitischen Entwicklung in Deutschland in den letzten Jahren auf die Kommunen und damit auch auf Mönchengladbach.

Letztere könnten gar nicht so falsch liegen, betrachtet man die politischen Verhältnisse in Mönchengladbach näher.

Dies auch vor dem Hintergrund, dass in Rheydt mit der baulichen Umstrukturierung der Verwaltung begonnen wurde, ohne dass Überlegungen angestellt wurden, wo während der Bauzeit und danach der Stadtrat tagen wird.

Denn: schon jetzt hat der Stadtrat eine personelle Größe angenommen (statt nominell 66 Ratsmitglieder aktuell 76), die für die Ratsmitglieder – räumlich gesehen – die Grenze des Zumutbaren erreicht hat und für interessierte Bürger – abgesehen von der mangenden Barrierefreiheit – kein „Point of Interest“ (mehr) ist.

„Große“ Parteien behaupten, dass (zu) viele Kleinstparteien oder politische Gruppen die Räte und Kreistage „aufblähen“ würden und Handlungsfähigkeit der Stadträte negativ beeinträchtigen könnten.

Indes, konkrete empirische Befunde dazu gab es nie.

Zwar gibt es in Mönchengladbacher Ratssitzungen immer wieder in epischer Breite vorgetragene Äußerungen, die manche Ratsmitglieder und Zuhörer „nerven“, jedoch hat man sich offensichtlich daran gewöhnt, so dass auch der Oberbürgermeister vom Hinweise auf die in der Geschäftsordnung des Mönchengladbacher Stadtrates festgelegte 5-minütige Redezeitbegrenzung kaum  Gebrauch macht.

Aber das ist ein anderes Thema.

Politisch viel interessanter sind die anderen Versuche, Stadträte und Landkreistage zu „verschlanken“ .

Seit Jahrzehnten versuchen CDU, SPD und Grünen im Land erfolglos,  kleinere Parteien aus den Kommunal-Parlamenten herauszuhalten.

1999: NRW-Landtag versuchte eine 2,5%-Sperrklausel einzuführen ... und scheiterte

Im Jahr 1999 erklärte der NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster die damals im Kommunalwahlgesetz geltende 5%-Klausel als mit der Landesverfassung für nicht vereinbar, woraufhin der Landes-Gesetzgeber kurzerhand eben diese Landesverfassung änderte und darin eine 2,5%-Klausel einführte.

Der Verfassungsgerichtshof betrachtete dieses Vorgehen als im Sinne des Grundgesetzes unzulässig, weil dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl widerspreche.

Eine durch das vermehrte Aufkommen kleiner Parteien und Wählervereinigungen bedingte bloße Erschwerung der Meinungsbildung dürfe der Gesetzgeber nicht mit einer Funktionsstörung oder Funktionsunfähigkeit gleichsetzen.

Dass Funktionsstörungen möglicherweise zur Folge haben könnten, werde zwar behauptet, nicht aber in nachvollziehbarer Weise anhand konkreter empirischer Befunde belegt.

2017: CDU, SPD und Grüne versuchen es erneut mit einer 2,5%-Sperrklausel ... und scheiterten

So starte im Jahr 2017 die rot-grüne NRW-Landesregierung (mit Unterstützung der CDU-Landtagsfraktion) mit dem so genannten „Kommunalvertretungsstärkungsgesetz“ (nach 1991) einen erneuten Versuch eine 2,5%-Sperrklausel einzuführen, die ab 2020 gelten sollte.

In einem von der Piratenpartei im NRW-Landtag angestrengten Organstreitverfahren, das zum Ziel hatte, die Sperrklausel wieder abzuschaffen folgte der NRW-Verfassungsgerichtshof den Piraten, so dass seit dem eine „Sperrklausel“ kein Thema mehr ist.

2024: CDU, SPD und Grüne versuchen es mit einem "ROCK-Verfahren" ... und scheiterten

Am 5. Juli 2024 versuchte der NRW-Landtag mit einer anderen Änderung des Kommunalwahlgesetzes den Zugang von „Kleinstparteien“ und politischen Gruppen zumindest zu erschweren.

Die Koalition aus CDU und Grünen (unterstützt von der SPD) stellte dabei das Verfahren zur Ermittlung der Sitzverteilung in den Räten vom seit 2010 in NRW angewandten Standard-Rundungsverfahren nach „Sainte-Laguë“ auf ein so genanntes „Quotenverfahren“ um.

Dagegen hatten VOLT, PIRATEN, BSW und FDP Organstreitverfahren angestrengt und schlussendlich obsiegt.

VOLT hatte danach erklärt, das Quotenverfahren hätte dazu, dass es schon zur Kommunalwahl 2025 schwieriger geworden wäre, ein Ratsmandat zu erringen. Kleine Parteien und Wählergemeinschaften wären hierdurch einseitig benachteiligt worden.

Wäre die Regelung schon bei der letzten Kommunalwahl (2020) angewendet worden, hätte – so VOLT – die Union in den Kommunalparlamenten 184 Sitze mehr gewonnen. Auch die SPD mit zusätzlichen 84 Mandaten und die Grünen mit 51 Mandaten hätten profitiert.

Dazu kommt es nun nicht, weil der NRW-Verfassungsgerichtshof am 08.04.2025 für Recht erkannt hat, dass das „ROCK-Verfahren“ gegen das Recht auf Chancengleichheit der politischen Parteien und gegen das Recht auf Gleichheit der Wahl verstößt.

Damit ist bezüglich der Kommunalwahl 2025 in einer Frage Klarheit geschaffen: Es gibt keine Hürden, die kleinere politische Gruppierungen benachteiligen könnten.