Vor der Kommunalwahl 2020 war eines der beherrschendes Thema der Schaden in Höhe von 1,7 Mio. EURO, der der Stadt (über die NEW AG) zugefügt wurde und die Frage, wer der beteiligten Protagonisten – u.a. NEW-Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Hans Peter Schlegelmilch, (CDU), Aufsichtsratsmitglied Felix Heinrichs (SPD), (Ex-)Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners (CDU) und NEW-Vorstand Frank Kindervatter – für diesen Schaden haften müsse.
Nach einer Initiative von Torben Schultz (DIE LINKE), die von FDP und B90/Die Grünen unterstützt wurde, sollte durch ein unabhängiges Rechtsgutachten Klarheit in diesen Teil der „Causa SVEN“ gebracht werden.
Dieses Gutachten liegt nunmehr vor, soll jedoch nach Ansicht des (neuen) OB Felix Heinrichs (siehe oben) der Öffentlichkeit vorenthalten und in der nächstens Ratssitzung am 19.05.2021 im nicht-öffentlichen Teil vorgestellt und beraten werden.
Diese Absicht rief erneut Torben Schultz auf den Plan, der versucht, die Fortsetzung der Causa SVEN im öffentlichen Teil der Ratssitzung behandeln zu lassen.
Über diesen Versuch informierte Schultz am heutige Tag (05.05.2021) um 11:52 Uhr die Presse ausführlich mit dieser Pressemitteilung und kündigte darin einen Antrag von DIE LINKE für die Ratssitzung an, mit dem die öffentliche Behandlung des Gutachtens erreicht werden soll:
Pressemitteilung DIE LINKE von 05.05.20121,11:52 Uhr
„Die rechtswidrige Beteiligung der NEW an der Entwicklung des E-Auto SVEN der share2drive hat in den letzten Jahren immer wieder Wellen geschlagen und die Stadt sicher 1,7 Mio. Euro gekostet.
Nun war es seit fast einem Jahr Still um den Fall, weil ein Rechtsgutachten ausstand.
Dies liegt nun der Verwaltung vor, sollte aber nur im nicht öffentlichen Teil des Rates behandelt werden.
Seit dem die Fraktionen am 14.04.2021 davon Kenntnis erhielten drängte der Fraktionsvorsitzende der Linken, Torben Schultz, auf eine öffentliche Behandlung.
Mit Schreiben vom 30.04.2021 beendete Oberbürgermeister Felix Heinrichs (SPD) die Diskussion, sein einziges entgegenkommen war, dass aufgrund des Umfanges des Gutachten die Beratung bereits im Hauptausschuss beginnt, die nicht Öffentlichkeit jedoch beibehalten wird.
Schultz appelliert nun an die anderen Fraktionen dem Linken Antrag auf öffentliche Behandlung zuzustimmen: „Justitia hat die Augen verbunden um ohne Ansehen der Angeklagten Recht zu sprechen. Dies Prinzip nun umzudrehen und der Bevölkerung die Augen zu verbinden entspricht nicht unseren demokratischen Werten. Die Politik muss bei der Aufklärung auf höchste Transparenz setzen um weiteren Schaden von unserer Stadt abzuwenden.“
Schultz, der den Fall im Oktober 2018 überhaupt erst ins Rollen brachte, zeigt sich enttäuscht, aber keineswegs verwundert, dass der von Anfang an in die Affäre involvierte damalige SPD Fraktionsvorsitzende und heutige Oberbürgermeister Heinrichs die intransparente Linie seines Vorgängers fort setzt.
„Die von mir eingeschaltete Bezirksregierung deutete schon in ihrem ersten Schreiben an, dass neben der von mir beanstandeten Umsetzung vor Beschluss (§ 108 GO NRW) und Genehmigung der Bezirksregierung (§ 115 GO NRW) noch die materiell-rechtliche Voraussetzungen (§§ 107 GO NRW) nicht gegeben waren.
Davon erfuhren die Fraktionen aber erst durch die Medien Ende Juni 2019.
Es folgte weiteres Schweigen und Verzögern aller Beteiligten, das darin endete, dass die Rechtswirksamkeit einer von der damaligen Opposition gewonnenen Klage bis zur Kommunalwahl 2020 hinausgezögert wurde, so dass mit dem Mandat der Klagenden auch das Akteneinsichtsrecht erlosch.“
Das jetzt vorliegende Gutachten war im Rat in öffentlicher Sitzung beschlossen worden und beinhaltete die Prüfung der Haftung so wie eine gemeindewirtschaftsrechtliche Betrachtung des Falles nach Bundesländern.
Um die nicht Öffentlichkeit des ganzen Gutachtens zu begründen, bezog sich die Verwaltung nur auf den ersten Teil der Haftungsprüfung und führte eine vertragliche Klausel mit der beauftragten Kanzlei an, die aber nicht genauer belegt wurde und nach Ansicht der Linken nur das Urheberrecht, nicht aber das Veröffentlichungsrecht des Auftraggebers betreffen kann.
Weiter wurden Verschwiegenheitsverpflichtungen der Ratsmitglieder und Persönlichkeitsrechte der Beteiligten genannt.
„Auch das können wir nicht gelten lassen, denn die Verschwiegenheitsverpflichtung betrifft die Akteneinsicht einzelner Mandatsträger*innen, nicht aber die Kanzlei oder den Rat als Ganzes“, sagt Schultz, „Und die Namen der Beteiligten sind nach Aktienrecht bekannt, ein Aufsichtsrat arbeitet nicht anonym.“
DIE LINKE beantragt nun den Bericht im öffentlichen Teil der Ratssitzung. Detailliert wird in der Begründung Gegenposition zur juristischen Auffassung der Verwaltung genommen.“ (Zitat Ende)
Nur vier Stunden nach der Pressemitteilung von DIE LINKE (um 15:59 Uhr) teilte die Stadt Mönchengladbach mit, dass das besagte Gutachten eingegangen sei und nunmehr schon im Hauptausschuss (12.05.2021) – wieder nur im nicht-öffentlichen Teil – auf die Tagesordnung gesetzt werde.
Die städtische Pressestelleerklärt interpretiert darin u.a.: „Im Hinblick auf die Haftungsfrage gelangt das Gutachten zu der Erkenntnis, dass keinem Organmitglied der NEW AG oder der Smart City GmbH ein haftungsbegründender Sorgfaltspflichtverstoß vorgeworfen werden kann.“ (Zitat Ende).
Im Hinblick auf die Haftungsfrage gelangt das Gutachten zu der Erkenntnis, dass keinem Organmitglied der NEW AG oder der Smart City GmbH ein haftungsbegründender Sorgfaltspflichtverstoß vorgeworfen werden kann.
Pressemitteilung Stadt Mönchengladbach vom 05.05.20121,15:59 Uhr
„Nach der Beschlussfassung, eine externe Rechtsanwaltskanzlei mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen, wird dem Hauptausschuss dieses Gutachten nunmehr im nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 12. Mai zur Kenntnis gegeben.
Auftragsgemäß äußert sich das Gutachten zu der Frage, ob die Beteiligung der NEW an der share2drive GmbH mit den materiell-rechtlichen Vorgaben des Gemeindewirtschaftsrechts in der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vereinbar war.
Eine zweite Fragestellung befasst sich mit der Thematik, ob und ggf. gegen wen im Hinblick auf den Erwerb bzw. die Veräußerung dieser Beteiligung Haftungsansprüche geltend gemacht werden können.
Zur Frage der materiell-rechtlichen Vereinbarkeit der Beteiligung mit der GO NRW stellt das Gutachten fest, dass es sich bezogen auf die Unternehmenstätigkeit „Entwicklung des Elektrofahrzeuges SVEN“ der share2drive um eine zulässige mittelbare wirtschaftliche Betätigung der Stadt Mönchengladbach handelte.
Die im Gesellschaftszweck angelegte Unternehmenstätigkeit „Produktion des Elektrofahrzeuges SVEN“ sei jedoch nicht von einem öffentlichen Zweck gedeckt und daher mit den materiell-rechtlichen Vorgaben der GO NRW unvereinbar.
Im Hinblick auf die Haftungsfrage gelangt das Gutachten zu der Erkenntnis, dass keinem Organmitglied der NEW AG oder der Smart City GmbH ein haftungsbegründender Sorgfaltspflichtverstoß vorgeworfen werden kann.“ (Zitat Ende)
Interessant wird in diesem Zusammenhang zu beobachten sein, welche Position die FDP und B90/Die Grünen einnehmen und ob sie, die zu „GroKo-Zeiten“ häufig auf Transparenz und Behandlung von Themen in öffentlichen Teilen von Gremiensitzungen gepocht hatten, dem Linken-Antrag zustimmen werden.
Um dies zu erfahren und wie sie die neue Situation in der „Causa Sven“ sehen, hatten wir die Fraktionsvorsitzenden Nicole Finger (FDP) und Dr. Boris Wolkowski (B90/Die Grünen) um Antworten u.a. zu diesen Fragen gebeten:
- Welche Position nehmen Sie (persönlich) und Ihre Fraktion in der Frage „Haftung“ nunmehr (nach der Bildung der „Ampel“) ein?
- Welche Gründe könnten Sie veranlassen, der öffentlichen Berichterstattung zum Rechtsgutachten usw. NICHT zuzustimmen?