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Teil VII: Wahlbeamte in NRW-Kommunen können sich ab 2020 über bis zu 1.411 EURO Aufwandsent­schädigung freuen … pro Monat … und steuerfrei … aber wofür? • Auch Gehaltszulagen beschlossen

Teil VII: Wahlbeamte in NRW-Kommunen können sich ab 2020 über bis zu 1.411 EURO Aufwandsent­schädigung freuen … pro Monat … und steuerfrei … aber wofür? • Auch Gehaltszulagen beschlossen

Vorlesen Es wurde und wird viel darüber sinniert, spekuliert und auch diskutiert, ob der Hauptverwaltungs­beamte, also der Chef einer Kommunalverwaltung das „verdient“, was er bekommt. (c) BZMG Das war eine der Fragen der Themenreihe „Der...