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Vorwurf der Grünen-Fraktion gegen Radio 90.1 wegen „Eingriff in den Kommunalwahlkampf“ nicht haltbar • Landesmedienanstalt antwortet auf BZMG-Nachfrage

Vorwurf der Grünen-Fraktion gegen Radio 90.1 wegen „Eingriff in den Kommunalwahlkampf“ nicht haltbar • Landesmedienanstalt antwortet auf BZMG-Nachfrage

Vorlesen In einer Pressemitteilung vom 09.09.2025 hatte die B90-Fraktionsspitze dem örtlichen Radiosender 90.1 vorgeworfen, durch einen Link auf seiner Homepage zur Umfrage eines CDU-Kandidaten die „Neutralitätspflicht“ verletzt zu haben und „überlegt“ die...