Als große Mönchengladbacher Errungenschaft feierte Baudezernent Dr. Gregor Bonin (CDU), sekundiert von der GroKo aus CDU und SPD und dem seinerzeitigen Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners (CDU) die Deklaration der Brucknerallee/Richard-Wagner-Straße im Herbst 2017 als „1. Mönchengladbacher Fahrradstraße“.
Zu den Initiatoren zählten seinerzeit der Mönchengladbacher ADFC und der Masterplanverein MG 3.0, zu dessen Vorstand Dr. Gregor Bonin gehört. Der Verein MG 3.0 hat mittlerweile seine „Masterplan-Mission“ für beendet erklärt, sich mit „Smart City“ ein neues Betätigungsfeld gesucht und seine Satzung angepasst.
Als Endpunkte wurden die beiden Hauptbahnhöfe genannt, womit den Studierenden die Möglichkeit gegeben soll, von diesen Bahnhöfen mittels Fahrrad das Gelände der Hochschule zu erreichen.
Gesicherte, objektivierbare Zahlen und Daten gibt es jedoch nicht, auch nicht zur tatsächlichen Nutzung dieser „Fahrradstraße“ zwischen den faktischen Endpunkten Rheydter Marktplatz und Hofstraße..
Anwohner der Brucknerallee, die sich 2017 in einer „Anwohnerinitiative“ zusammengeschlossen haben, haben dazu eigene Ermittlungen erstellt und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das Nutzer-Verhältnis zwischen motorisiertem Verkehr und Fahrradfahrer 2:1 betrug.
Demgegenüber hatte das für die Beschilderung zuständige Ordnungsamt im Juni 2017 diesen Straßenzug als einen mit „für den Kfz-Verkehr untergeordneten Bedeutung“ erklärt und damit die Beschilderung in Auftrag gegeben.
Laut Ordnungsamt sollen für den Teilbereich zwischen Rheydter Markt und Nordstraße (Fischerturm) 5.000 Kfz pro Tag registriert worden sein.
Wäre hierfür die Anordnung einer „Fahrradstraße“ rechtens gewesen, hätten unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung (StVO § 45) der Fahrradverkehr „überwiegen“ müssen.
Beobachtungen (auch ohne Zählungen) zeigen, dass auf diesem Streckenabschnitt keineswegs mehr als 5.000 Fahrräder verkehren, was den Schluss zulässt, dass das Deklarieren als „Fahrradstraße“ auf Veranlassung „von oben“ und/oder der Politik und/oder durch den Einfluss von „Interessenvertretern“ geschah.
Um den offensichtlichen Verstoß gegen die StVO nicht offensichtlich werden zu lassen, wurde die Anordnung „Fahrradstraße“ für diesen Straßenzug als „Probebetrieb“ deklariert und dieser zeitlich auf zwei Jahre begrenzt.
Dieser „Probebetrieb“ endete zunächst am 07.03.2019 und wurde bis zum 31.10.2020 verlängert, weil die beauftragten Verkehrserhebungen nicht vorgelegen haben sollen.
Dass das Ende des Probebetriebes ausgerechnet mit den angekündigten Ende der Amtszeit von OB Hans Wilhelm Reiners fiel, mag Zufall sein, ist aber dennoch erwähnenswert.
Diese Erhebungen liegen auch aktuell noch nicht vor oder die Ergebnisse werden aus vermeintlich triftigen Gründen noch nicht veröffentlicht.
Das eröffnet einen breiten Raum für Spekulationen, denn unter Anwendung der Straßenverkehrs<ordnung, die es nur zulässt, eine Straße als „Fahrradstraße“ auszuweisen, wenn der Fahrradverkehr gegenüber dem Kfz-Verkehr „überwiegt“.
Im „Fall“ Brucknerallee zwischen Fischerturm und Rheydter Marktplatz müssten also erheblich mehr als 5.000 Fahrradfahrer pro Tag unterwegs sein, was bei Beobachtungen keineswegs festzustellen war.
Statt sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten, scheint die Verwaltung eine „StVO-Lex Mönchengladbach“ einführen zu wollen, indem sie als „Kriterien“ für eine Fahrradstraße Aspekte heranzieht, die in der StVO gar nicht vorkommen:
- „Befürchtete Konflikte zwischen Pkw- und Fahrradverkehr haben sich nicht ergeben.“
- „Das Unfallgeschehen ist ebenfalls nicht auffällig.“
- „Da die Fahrradstraße mittlerweile sehr gut vom Fahrradverkehr angenommen wird und der KFZ Verkehr teilweise auf die parallel verlaufenden Verkehrsachsen verlagert werden konnte, gibt es keine Gründe, die gegen eine dauerhafte Einrichtung der Fahrradstraße sprechen.“
Diese Zitate aus einer Anweisung des Ordnungsamtes, einen Tag vor dem Ablauf des „Probebetriebes“, und die daraus abgeleitete Schlussfolgerung, eine Verkehrserhebung sei nicht notwendig, sollte zu denken geben.
Ebenfalls zu denken geben sollte die Tatsache, dass die nicht vorhandenen „Konflikte zwischen Pkw- und Radverkehr auch dadurch ausgeblieben sind, weil insbesondere Schüler aus Angst die Straße meiden und stattdessen den immer noch auf dem Fußweg vorhandenen Radweg nutzen.
Ähnlich sieht es offensichtlich auch die AiB (Anwohnerinitiative Brucknerallee), die in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung von der Verwaltung fordert, „sich vom mehrjährigen Leugnen der Probleme gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf, dem NRW-Verkehrsministerium, dem Petitionsausschuss des Landtags NRW sowie den Anwohnerinnen und Anwohnern der Fahrradstraße Brucknerallee nun auf die Realitäten einzustellen.“
Weiter fordert die AiB von der neuen Ratsmehrheit aus SPD, B90/Die Grünen und FDP, sich von der Verwaltung die „zwingende Erforderlichkeit“ der Fahrradstraße nach § 45 StVO nachweisen zu lassen.
Diesen Nachweis vorzulegen, habe die Verwaltung der AiB bislang verweigert, die vermutet, dass es einen solchen nicht gebe.
Dr. Ulrich Pongs, einer der Sprecher der AiB, betont in einem Gespräch mit BZMG: „Wir haben nichts gegen Fahrradfahrer – auch nicht auf der Brucknerallee – , die meisten von uns benutzen das Fahrrad sehr häufig. Wir wollen lediglich, dass die Gesetze und Ordnungen eingehalten und adäquat angewandt werden“.
Das habe man bislang vermissen müssen.
Ungeachtet dieser Forderung, die den Ampelpartnern bekannt sein dürfte, scheinen sie diese nicht in ihre Überlegungen zur „Optimierung der blauen Route“ berücksichtigen zu wollen.
Stattdessen folgen sie in einem Fraktionsantrag, der u.a. in der Sitzung der BV Süd (17.02.2021) gestellt wird – wenig reflektierend – den Vorstellungen aus der GroKo-Zeit und verfolgt offensichtlich das Ziel, die Rheydter Fußgängerzone (Hauptstraße) ebenfalls zur „Blauen Route“ zu erklären, also zur „Durchfahrt-Fahrradstraße“ zu machen, die dann weiter zum Rheydter Hauptbahnhof geführt werden soll.
Nicht wenige Bürger sehen die „Blaue Route“ als „Show-Veranstaltung“ einiger weniger.
Wieder andere sehen darin einen PR-Gag, mit dem sich Mönchengladbach die Mitgliedschaft in der „Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen“ (AGFS) „erkaufen“ wollte.
Es mag sein, dass die Befürworter in einer AGFS-Mitgliedschaft ein „Druckmittel“ gegenüber der Stadt sehen, in der Verwaltung (und Teilen der Politik) werden möglichereweise aber die Kräfte überwiegen, die nach wie vor alles daransetzen, dass Mönchengladbach den Nimbus „autofreundliche Stadt“ nicht verliert.
Ich fühle mich angesprochen!
Als „fast-Anlieger“, die, unter normalen Privatpersonen, die nicht als „Sportler“ einzustufen sind, einen der höchsten jährlichen Fahrrad-Kilometerzahlen fahren, haben wir ein Mal im Stadtwettbewerb nachgewiesen, und Eigentümer in einer Parallelstrasse der Stadt, können wir mit einigen triftigen Gedanken hier einen Beitrag durchaus leisten!
Wer fährt nur Rad in unserer Familie?
Alle mit Ausnahme eines Familienmitglieds, das beruflich auf Kraftverkehr angewiesen ist, um Kundschaft regelmässig zu besuchen.
Zwei Personen davon leben eher hauptsächlich in Hamburg, und benutzen dort auch nahezu täglich, eher mehrmals täglich, eine sehr lange Fahrradstrasse, die auch dort Mühe hatte, sich zu etablieren, so dass wir einen Vergleich haben.
Denn…
… jede Einrichtung braucht eine geeignete Nutzergruppe, bevor sie sich rentiert (auch Bahnstrecken und Bahnhöfe haben damals zuerst wenig Kundschaft aber dafür derart grossen Widerstand gehabt, dass sie mancher Ort immer gefehlt haben: „Man“ hat bewirkt, dass sie fern blieben…)!
Und es gibt ein Problem der Gleichgerechtigkeit, welches weit mehr vorn als in der StVO aufgehängt wird, nämlich im Grundgesetz, beisp. Art. 3, 11, 20a usw., also in einer höchst demokratischen Grundlage (wo eine Strassenverkehrsordnung direkt keine ist, sie wird von einem Exekutiv gemacht, ist Recht, ja, hat aber gar nichts von demokratisch.
Es ist nicht nur erstaunlich sondern höchst bedenklich, dass man auf Grund einer solchen Festlegung einen Rechtsstreit starten will, obwohl mir klar ist, dass es bei uns mehr als sonstwo gemacht wird).
Ausserdem steht auch, über die StVO, die es an sich lokal, hier in unserer Heimat abbilden sollte, ein Wiener Verkehrsabkommen, dass auch einiges zu den Wegen und Sonderwegen als allseitige Vereinbarung unter den Völkern aussagt, … und festlegt.
Nachdem hier viele Fahrradverkehrseinrichtungen veraltet und den Anforderungen aus den VwV StVO nicht mehr gerecht sind (SEHR oft, unzureichende Breite, und dabei SEHR oft, um dem Kraftverkehr Vorteile unter krasser Einengung der Rechte anderer Strassenbenutzer, so Bylandt Str. in RY, wo eine Parkspur in der Einbahnstrasse auch links zugelassen wurde, wo an sich der Radweg in der Gegenrichtung sein sollte, weil es eine Not an Parallelwegen dort gibt, an Stellen zu verschaffen, wo man einfach keinen weiteren Platz zur Verfügung hat), ist an anderen Stellen, wo die Möglichkeit eher gegeben ist, ein Ausgleich nötig.
An der Fahrradstrasse hat der Kraftverkehr selber den notwendigen Ausgleich: Er darf bis zum Ziel, und wo da aus wieder weg, bei dem Tempo sogar fahren, das Europarl für alle Städte in ganz Europa will!
Die Gerechtigkeit wird allerdings hier und in vielen Stadtbereichen, wo der Klientellismus (verkehrsberuhigte Zonen im Allgemeinen aber besonders sogenannte Spielstrassen, die eine Widmung erhalten, wegen einer bald immer weniger berechtigten Widmung, hier Schutz von Kindern, die bald Erwachsen werden, und später oft durch keine Kinder ersetzt werden, dort ersatzlos) in der Vergangenheit ähnlich zugeschlagen hat, wegen der grossen Veränderung des Verkehrsaufkommens in den parallelen benachbarten Strecken schwer lädiert.
Wo sich der Anmieter beklagt, dass er oder man seine Haustür angeblich schwer erreichen kann, was nicht war ist, freut sich dafür der Hausbesitzer sehr über den Wertzuwachs von seiner Immobilie durch bessere Attraktivität auf dem Markt! Nachdem ALLE unsere Parallelwege (B59/B230, K1 und vollständig ausgebaute 4-spurige Strasse zw. MG und RY) mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung BEGÜNSTIGT worden sind, rast man ungezügelt VIEL HÄUFIGER an den wenigen verbliebenen Strecken mit gleichem Verlauf, und der Ordnungshüter Polizeipräsidium umgezogen ist.
Dabei verschlimmert die Umweltschutzzone das Phänomen sehr, weil die Fahrer den Verlauf der Umweltzone an der Nordstr. NICHT verfolgen, sondern fahren ungezügelt weiter gerade aus, oder kommen von daher, weil dort keine Geschwindigkeitsheruntesetzungen besteht.
Es ist eine Planungssauerei…
In einer Stadt, wo der Fahrradverkehranteil am Gesamtverkehr extrem niedrig liegt, bräuchte man nach dieser Denkweise gar keine Fahrradverkehrseinrichtungen und sollte lieber das Fahrradfahren schlicht und einfach verbieten, weil die Durchmischung mit dem Kraftverkehr gerade bei sehr wenigen Radler als Bremsklotz auf der allg. Fahrbahn empfunden und zu einer aggressiven Fahrweise führt…
Dem Zustand der innerstädtischen Radwegen nach zu beurteilen, hatte man de facto diesen Zustand ja erreicht! Wenn man noch dazu den extremen Grad der Benachteiligung der Radfahrer im Strassenverkehr (Vorabbettel-Ampel, Grün-Phasen-Dauer für Radfahrer, Zustand der Rinnsteinwege am Strassenrand, die als hochoffizielle Radfahreinrichtungen mit blank neuer Farbe ausgewiesen werden, so an der Gracht, ohne vorher irgendwie wirklich in Ordnung gebracht worden zu sein, jetzt hat man das Fuss- und Fahrradweg-RÄUMEN als Behinderungs- und Gefahrenproblem wieder entdeckt, die Fahrradstrasse dagegen war hauptsächlich frei und die ganze Woche befahrbar, tut mir leid, ist so, hat man sogar den Zustand der Benutzungsbehinderung sogar weit übertroffen!
Die Müllsklaverei der Bewohner hat natürlich das Problem an den Mülltagen verschärft!
Die Beauftragten der städt. Betriebe tun sich mit den Fahrradwegen sehr schwer. In deren Augen haben Fusswege, falls getrennt vorhanden, und allg. Fahrbahn mehr Rechte, was nicht stimmt: Pflichtradwege, ob gemeinsam oder nicht, sind sonst rechtlich tabu für ausnahmslos alle andere Zwecke!
Was gäbe es für Alternativ-Möglichkeiten? Vermutlich nur eine: Die konsequente Erfüllung des vom Europäischen Parlaments in Herbst 2010 beschlossene allgemeine Empfehlung, dieses Parlament ist eine Kastraten-Institution, die nur empfehlen kann (ich bin der Meinung, unser damaliger Parlamentspräsident in Brüssel hätte keine Ruhe geben dürfen, bevor das Parlament ermächtigt wird, wirksame Festlegungen zu treffen (damit deren extrem teure Arbeit nicht für die Katze gemacht wird), nur noch 30 km/h in allen Städten zuzulassen!
Dann braucht man in der Tat keine spezielle Fahrradeinrichtungen mehr…
Und Umstellung aller derzeitigen Ampel auf Kreisverkehr wo möglich, ob NEW das will oder nicht! Denn NEW versklavt uns in einer teuflichen Verkehrssituation!
Das war übrigens der Vor-Zustand an der Fahrradstrasse zumindest im Bereich der Allee.
Eine 30-km/h-Zone.
Im Gegensatz zu dem, was im obigen Artikel steht, sind Fahrradwege in Fahrradstrassen genauso in 30-km/h-Zonen NICHT erlaubt!
Falls Radler dort immer noch fahren, verletzen sie ganz klar die StVO!
Die Schilder wurden angepasst und weisen ZUSÄTZLICH eindeutig darauf hin! Im Grunde genommen hat sich dort gar nichts geändert, denn es war dort nur an wenigen Metern möglich, ein Radler zu überholen.
Er ist ja verpflichtet, zum Eigenschutz, genug Abstand von den Türen von Autos zu halten, damit einen Doppelschutz entsteht (obwohl der Hauptschuldige der Kraftfahrzeugbenutzer ist, der die Tür öffnet) sonst kriegt er, falls er überhaupt den Unfall überlebt, eine Teilschuld, eben weil sich versehentlich öffnende Autotüre, sogar oft, todgefährlich sind!
Die wenigen Stellen, wo man kein Parkrecht gegeben hat, sind Stellen mit erhöhter Gefahr, Engstellen, oder -Kreuzungen, wo der Radler keine Veranlassung hat, da sein Risiko zu steigern, um jemanden vorbeizulassen, also sollte er dort auch so weiterfahren, und zwei können dadurch neben einander fahren, ohne den Verkehr in irgendeiner Weise negativer für die Kraftfahrer zu gestalten, damit ist es auch wirklich erlaubt!
Von daher ist es völlig egal, an dieser Stelle (ich spreche von der langen Allee) ob 30-km/h-Zone oder Fahrradstrasse!
iel Wirbel für gar nichts…
Aber es gibt doch einen grossen Unterschied. Der gewerblicher Verkehr weiss jetzt, dass er mit Radlern dort zu rechnen hat. Nachdem ich ein Mal von einem Busfahrer von einem hier bekannten Busunternehmens mit dem Notlaufsprecher angebrüllt wurde (und fast vom Rad aus Schrecken runterfiel!
Er hätte da hinterher ein Mordzirkus gehabt: Es ist absolut verboten, im Verkehr Lautsprecher einzusetzen!
Denn dann entweder überfährt er den Opfer, oder er macht eine Vollbremsung und zig Passagiere stürzen im Bus und verletzen sich!), weil er unbedingt mit einem grossen Bus am Radfahrer unter dem Vorwand vorbeifahren wollte, was er am Lautsprecher auch in der damaligen 30-km/h-Zone so brüllte: „benutzen sie den Radweg in der Mitte“!
Es war aber schon damals nicht mehr statthaft diesen Weg als Radweg zu benutzen, schon gar nicht schnell, und wir waren schnell wegen einem Termin, obwohl die Schilder Zeichen 239 noch nicht da standen, oder fehlten).
Sein Vorgesetze meinte auch völlig im Unrecht, dazu «ich gehe davon aus, dass wenn es ein Radweg gibt, man es auch nimmt!» (die Rechtsituation war immer, nur so ausgeschilderte Pflichtwege sind da massgeblich).
Indirekt bekommt er sein Geld von der Stadt, die die Verkehrssteuerung macht…
Scheinbar möchte das städtische Personal noch mehr Vorrechte im gladbacher Verkehr haben, als sogar die Polizei!
Es war also für die Stadt wichtig vermutlich, an der Allee totale Klarheit zu schaffen, um die Unfallgefahr zu mildern! Eine Fahrradstrasse ist eine da völlig klare Antwort.
Wir benutzen die Fahrradstrasse so oft wir können und fahren sogar relativ grosse Umwege dafür!
Wenn man aber dann zählt, wenn in Gladbach alle anderen Radwege mit Schnee und Mülltonnen total verstopft sind, wird man natürlich auf der Fahrradstr. nie so viele Radler antreffen, dass die Voraussetzungen, die im Artikel genannt sind, erfüllt werden können.
Es handelt sich um einen der Teufelskreise.
Gladbach baut Radstationen, Radkoffer an anderen Bahnhöfen und Radfahrstrassen, bevor die Bevölkerung von A nach B wirklich fahren kann.
Diese teure Einrichtungen steht in einer sonst feindlichen Umgebung isoliert…
Andere Radfahrer würden die Radstrasse häufiger benutzen, wenn die Anbindungen oder Überquerungen: zw. Hpt-Bhf Fahrradstation an der falschen Seite und Fliethstr., an der Fliethstr. selber, so was von radfahrerfeindlich, an der Sackgasse in der Viktoria Str., am Buscherplatz, der hundertjährigen Baustelle!, und ganz besonders an der Hofstrasse, ein (gefährlicher) Jammer dort, und im ganzen Bereich der rheydter Stadtmitte (der Radler, der dort vom Bahnhof RY aus fährt, hat vermutlich viel Zeit zu opfern, und mag Gefährdung…) richtig durchdacht und das Ergebnis nicht radfahrernachteilhaft wären.
H. Dr. Bonin, die Planung war keine Glanzleistung!
Man sprach von «ab Bahnhof zur FH!», nicht irgendwo von ab halber Strecke!!!