Interreligiöse Wünsche und Mahnungen
Es ist schon (fast) Tradition, dass vor ersten Ratssitzung in Mönchengladbacher nach einer Kommunalwahl die unterschiedlichen Religionsvereinigungen in der Stadt, den Ratsmitgliedern ihre guten Wünsche für die kommenden 5 Jahre mit auf den Weg geben.
Teilweise in ihren Landessprachen (mit deutscher Übersetzung) trugen deren Entsandte diese vor.
Dass das eine oder andere Ratsmitglied – aus welchen Gründen auch immer – nicht an dieser interreligiösen Zeremonie teilnahm, könnte begründbar sein, weniger jedoch, dass kaum die Hälfte von ihnen anwesend war … und sollte zu denken geben.
Eröffnung & Vereidigung
Zu Beginn seiner Rede gratulierte Felix Heinrichs den Ratsmitgliedern, dass sie es geschafft hätten, Mitglied des Rates der Stadt Mönchengladbach zu werden.
Es sei etwas Besonderes, denn nur 70 von 275.000 Menschen könnten das von sich behaupten.
Sie hätten sich einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl gestellt, hätten Menschen überzeugt und nun die ehrenvolle Aufgabe, fünf Jahre lang die Geschicke unserer Stadt mit zu lenken.
Das kommunale Mandat bringe eine Menge Verantwortung mit sich.
Die erfahrenen Ratsmitglieder würden das wissen.
Es werde nicht lange dauern und auch die neu gewählten Ratsmitglieder würden erleben, wie herausfordernd es sei, gut abgewogene Entscheidungen zu treffen.
Wie schwierig es sei, Menschen zu erklären, warum eine Entscheidung nicht in ihrem Sinne ausgefallen ist.
Wie anspruchsvoll es sei, sich in kurzer Zeit in komplizierte Materien einzuarbeiten.
All das sei notwendig, denn unsere Demokratie lebe von Transparenz, von Integrität, von Streit und der Suche nach Kompromissen.
Als staatliche Ebene mit der größten Nähe zu den Menschen seien die Kommunen der Schlüssel zu einer funktionierenden Demokratie.
Heinrichs wörtlich; „Nehmen wir alle diese Verpflichtung ernst und wirken daran mit, unsere liberale und soziale Demokratie zu erhalten. Es liegt an uns.“
Als lebensältestes und am längsten dem Mönchengladbacher Stadtrat angehörendes Ratsmitglied war es an Ulrich Elsen (SPD) vom alten und neuen Mönchengladbacher Oberbürgermeister den Amtseid entgegenzunehmen.
Ehrenamtliche Repräsentationsvertretungen des Oberbürgermeisters
Etwa eine Stunde nach Beginn der Ratssitzung stand fest, wer ehrenamtlich den Oberbürgermeister in den nächsten 5 Jahren bei Repräsentationsaufgaben vertreten würde.
Zuvor hatte AfD-Fraktionssprecher Michael Immel beantragt – aus Kostengründen – die Zahl der Vertreter auf zwei zu reduzieren, was die Ratsmehrheit ablehnte, so dass es bei drei Vertretern blieb.
In geheimer Wahl entfielen auf die drei Vorgeschlagenen 48 Ja- und 14 Nein-Stimmen.
Neun Ratsmitglieder enthielten sich.
Damit hatten vier Ratsmitglieder mehr der Liste zugestimmt, als die GroKo nominell Stimmen im Rat hat.
Die Wahl in diese „Zusatzfunktion“ sichert den drei Gewählten – einschließlich ihrer jährlichen „Aufwandsentschädigung“ als Ratsmitglieder von aktuell ca. 6.900 EURO – jährliche Einkünfte zwischen ca. 27.600 EURO (Gülistan Yüksel) und 17.250 EURO.
Sollten die ehrenamtlichen Bürgermeister weitere Einkünfte aus anderen „Zusatzfunktionen“ und/oder Mitgliedschaften in Aufsichtsgremien erhalten, kämen diese „on top“.
Welcher jährliche „Aufwand“ den „Entschädigungen“ als Vertretung des Oberbürgermeisters gegenüber stehen, blieb für die Vergangenheit unbekannt.
Ob zukünftig entsprechende Nachweise erbracht werden, und damit Transparenz hergestellt wird, wird sich zeigen.
Vorsitze der Ratsausschüsse
Über die diversen Optionen der Vorsitze von Ratsgremien und die Anwendung des D’Hondt-Verfahrens wurde in den Teilen 9 und 9a der BZMG-Themenreihe „TOUR D’HORIZON“ ausführlich eingegangen.
Nachdem zwei AfD-Ratsmitglieder nicht zur AfD-Fraktion gehören, veränderte sich sowohl die Zahl von zwei Zugriffen und auf einen Zugriff und die Reihenfolge von vormals fünf auf sechs.
Im Gesamtblick ist festzustellen, dass nur diese beiden Vorsitze gegenüber 2020 „personell“ unverändert blieben:
- Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung
- Ausschuss für Kultur
Die Veränderungen bei den Ausschussvorsitzen entstanden durch mehrere Umstände:
- Die Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat änderten sich durch das Kommunalwahlergebnis 2025, so dass B90/Die Grünen drei Ausschussvorsitze verlor.
- B90/Die Grünen stand nach D’Hondt ein Ausschussvorsitz zu und sie entschied sich beim „4. Zugriff“ für den Ausschuss für Freizeit, Sport und Bäder.
- Einzelne Ausschussvorsitzende hatten – obwohl die Zugriffsreihenfolge bei der (jeweiligen) Fraktion blieb – parteiintern auf eine erneute Kandidatur verzichtet, weil ihnen der damit verbundene „Verwaltungskram“ hinter dieser Zusatzfunktion nicht den eigenen inhaltlichen Intensionen des jeweiligen Ausschusses entsprach.
- Ein Ergebnis von Absprachen in diversen Sitzungsunterbrechungen war, dass überraschenderweise die kleinste Fraktion (FDP/VOLT) auf den Ausschuss für Schule und Bildung „zugreifen“ konnte.
Zwei Ausschussvorsitze wurden bei der Konstituierenden Ratssitzung nicht bestimmt und zwar zum Jugendwohlfahrtsauschuss und zum (neuen) „Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration“ (kurz: „Integrationsausschuss“).
Schon immer wurde der Vorsitz im Jugendwohlfahrtsauschuss durch dessen Mitglieder bei dessen Konstituierung bestimmt.
Während die EntschVO NRW (Entschädigungsverordnung NRW) für die „Zusatzfunktion“ von Ratsmitgliedern » ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters « eine Staffelung vorsieht (1. Vertretung zusätzlich das 3-fache der Aufwandentschädigung eines Ratsmitgliedes, alle weiteren Vertreter das 1,5-fache) erhalten alle Ausschussvorsitzende zusätzlich das 1-fache ihrer Aufwandentschädigung als Ratsmitglied.
Als eine der „Maßeinheiten“ für den „Aufwand“, der zusätzlich entstehen könnte, könnte die Zahl der Ausschusssitzungen gelten.
Mit Ausnahme des „Ausschusses für Betriebe und Vergabe“ der jährlich zwischen 10 und 12 Mal tagt, tagten im Jahr 2025 die übrigen Ausschüsse – orientiert an der Zahl der Ratssitzungen – 4 bis 5 mal, einzelne weniger oder auch gar nicht.
Es spielt also keine Rolle, ob und wie häufig ein Ausschuss tagt:
Einmal zum Ausschussvorsitzenden gewählt heißt, dass dieses Ratsmitglied in den nächste 5 Jahren für diese „Zusatzfunktion“ jeweils zusätzlich zur Aufwandsentschädigung als Ratsmitglied eine „Entschädigung“ in gleicher Höhe.
Sollte dieses Ratsmitglied weitere „Zusatzfunktionen“, wie z.B. eine Funktion in der Fraktionsspitze, wahrnimmt, steigen die Aufwandsentschädigungen durch diese „Ämterhäufung“ weiter an.
Reihefolge des „Zugriffs“ nach D’Hondt
„Spezialität“ zum Zugriff der AfD (6. Zugriff)
Es war und ist das erklärte Bestreben der anderen Ratsfraktionen, den Einfluss der AfD-Fraktion so gering wie möglich zu halten.
Nach geltender Rechtslage war nicht zu verhindern, dass der AfD ein Ausschussvorsitz zustehen würde.
Dass die AfD sich dann für den Rechnungsprüfungsausschuss entschied, führte zu allgemeiner Verwunderung, waren doch zu diesem Zeitpunkt darüber hinaus noch die Vorsitze dieser Ausschüsse vakant:
- Ausschuss für Umwelt und Mobilität
- Ausschuss für Betriebe und Vergabe
- Ausschuss für Schule und Bildung
- Ausschuss für Kultur
- Wahlprüfungsausschuss
Warum die AfD sich für den Rechnungsprüfungsausschuss entschieden habe, erklärte Fraktionssprecher Michael Immel gegenüber BZMG damit, dass diese aus Sicht er AfD-Fraktion der wichtigste sei.
Ob die Tatsache, dass dieser Ausschuss nie öffentlich tagt, dessen Vorsitzender und die Ausschussmitglieder dementsprechend zur „Geheimhaltung“ verpflichtet sind und daher politisch keine öffentliche Wirksamkeit erzeugen können, von der AfD-Fraktion berücksichtigt wurde, war nicht zu erfahren.
Zuvor hatte Immel das AfD-Ratsmitglied Holger Hexgen als Ausschussvorsitzenden vorgeschlagen, was zu einem von Sebastian Merkens (DIE LINKE) vorgetragenen Widerspruch führte, dem sich – außer AfD – alle Fraktionen anschlossen.
Die Ablehnung eines Vorsitzenden-Vorschlages erfordert – ohne Gründe nennen zu müssen – eine 2/3-Mehrheit des Rates, die damit erreicht wurde.
Hintergrund war offensichtlich, dass die Zuverlässigkeit Hexgens in Abrede gestellt wurde, auch, weil er sich nach der Kommunalwahl 2020 mit falschen Angaben zu seinem Hauptwohnsitz (außerhalb von Mönchengladbach) ein Ratsmandat „erschlichen“ hatte, und ihm aus diesem Grund das Ratsmandat entzogen worden war.
Nach einer der (vielen) Sitzungsunterbrechungen benannte Immel AfD-Ratsfrau Rachel Gehrig.
Der Versuch der Co-Fraktionssprecherin von B90/Die Grünen Melissa Kunkel-Laws, auch diese Kandidatin abzulehnen scheiterte daran, dass lediglich B90/Die Grünen und DIE LINKE „widersprachen“, die übrigen Fraktionen des ersten Widerspruchs sich enthielten und damit die erforderliche 2/3-Mehrheit nicht zustande kam.
Die „übrigen Fraktionen“ hatten – im Gegesatz zur Causa Hexgen – offensichtlich keine Ansatzpunkte erkennen können, Gehrigs Zuverlässigkeit anzuzweifeln und sich deshalb enthalten.
So wurde Ratsfrau Gehrig Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses.
Damit schien das Thema erledigt gewesen zu sein.
Nicht jedoch für die Grünen, wie der nebenstehende Auszug aus der Presseerklärung zeigt.
Diese Erklärung der Fraktionen von B90/Die Grünen und DIE LINKE.erreichte noch während der Ratssitzung die örtliche Presse.
Darin wird CDU und SPD vorgeworfen, die „Haltung“ zu verweigern.
Dass es zuvor mit CDU und SPD eine erwähnte Ablehnung von Holger Hexgen gegeben hatte, wird in dieser Pressemitteilung nicht erwähnt.
Wenn die Grünen und DIE LINKE gegenüber der GroKo dieses „Spannungsfeld“ aufrecht erhalten, könnte es schwer werden, für ihre Ideen und andere Vorstellungen „qualifizierte“ Mehrheiten zu finden.
Ausblick
Zur Konstituierenden Ratssitzung ist ein weiterer Teil in Vorbereitung, der sich schwerpunktmäßig mit der „Posten-Besetzung“ in Aufsichtsgremien der Beteiligungsunternehmen befassen wird.
Darüber hinaus wird ein weiterer Teil der BZMG-Themenreihe „TOUR D’HORIZON“ auf die Konstituierung der Bezirksvertretungen eingehen.






























