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Es wäre nicht verwunderlich, wenn die Entscheider in den Nachbarkommunen Viersen und Willich sich die Frage stellen, warum einige Mönchengladbacher Nachbarn mit einem großen Getöse gegen die „Gemeinsame Erklärung“ Sturm laufen, wenn daraus letztlich nur ein „laues Lüftchen“ wurde.

Und in der Tat, enthält die neue Fassung, die unserer Redaktion vorliegt, lediglich einige, meist redaktionelle Anpassungen oder vor allem schon vielfach erläuterte Selbstverständlichkeiten, die kaum jemanden aus den übrigen Unterzeichnerkommunen dazu veranlassen könnte, diesem „Update“ nicht zuzustimmen.

Selbst dann, wenn diese Erklärung auch nur im Ansatz etwas Verbindliches hätte, würde sie dem Vorhaben „S28“ in keinster Weise schaden.

Damit interessierte BZMG-Leser sich davon überzeugen können, haben wir die Versionen aus April 2021 und Juni 2021 nebeneinander gestellt und die Unterschiede in Rot hervorgehoben.

Stand: April 2021

Die Optimierung des Schienenpersonenverkehrs (SPV) ist eine regionale Herausforderung.

Die Akteure vor Ort nehmen ihre Verantwortung wahr, sich kommunenübergreifend für ein dichtes und leistungsfähiges Schienennetz in der Region auch im Sinne der Beschleunigung der Verkehrswende einzusetzen.“

Zur Verbesserung der Verkehrsbedingungen in der Region und zur Beschleunigung der Verkehrswende verständigen sich die Unterzeichner deshalb auf folgende gemeinsame Absichtserklärung und sichern sich gegenseitig ihre volle Unterstützung für folgende Projekte zu:

Stand: Juni 2021

Die Optimierung des Schienenpersonenverkehrs (SPV) ist eine regionale Herausforderung.

Die Akteure vor Ort nehmen ihre Verantwortung wahr, sich kommunenübergreifend für ein dichtes und leistungsfähiges Schienennetz in der Region auch im Sinne der Beschleunigung der Verkehrswende einzusetzen.

Zur Verbesserung der Verkehrsbedingungen in der Region und zur Beschleunigung der Verkehrswende verständigen sich die Unterzeichner deshalb auf folgende gemeinsame Absichtserklärung und sichern sich gegenseitig ihre volle Unterstützung für folgende Projekte zu:

Zügige Planung und Realisierung der Westverlängerung der Regiobahn (S28) … [MIT KORREKTUREN]

… durch die Reaktivierung der Bahnstrecke von Bf Kaarster See bis Viersen Bf auf der vorhandenen Trasse

 

Stand:
April 2021

 

 

Stand:
Juni 2021

 

Die westliche Verlängerung der Regiobahn von Kaarst über Willich und Mönchengladbach-Neuwerk bis nach Viersen ist ein Infrastrukturprojekt von hoher Bedeutung für den gesamten mittleren Niederrhein.

Hier bestehen enge Verkehrsverflechtungen mit der Landeshauptstadt Düsseldorf, aber auch mit den übrigen Städten der Rheinschiene.

Dies führt insbesondere an Werktagen in den Hauptverkehrszeiten zu erheblichen Überlastungen im Straßennetz (z.B. BAB 52, BAB 44) mit entsprechend negativen ökonomischen und ökologischen Auswirkungen wie Zeitverluste durch Staus, Unfälle, Lärm- und Schadstoffbelastungen.

Unstrittig ist, dass Baurecht für die Westverlängerung der Regiobahn (S28) einzig über einen Planfeststellungsbeschluss hergestellt werden kann.

Im vorlaufenden Planfeststellungsverfahren werden alle öffentlichen und privaten Belange intensiv bewertet und abgewogen.

 

Die westliche Verlängerung der Regiobahn von Kaarst über Willich und Mönchengladbach-Neuwerk bis nach Viersen ist ein Infrastrukturprojekt von hoher Bedeutung für den gesamten mittleren Niederrhein.

Hier bestehen enge Verkehrsverflechtungen mit der Landeshauptstadt Düsseldorf, aber auch mit den übrigen Städten der Rheinschiene.

Dies führt insbesondere an Werktagen in den Hauptverkehrszeiten zu erheblichen Überlastungen im Straßennetz (z.B. BAB 52, BAB 44) mit entsprechend negativen ökonomischen und ökologischen Auswirkungen wie Zeitverluste durch Staus, Unfälle, Lärm- und Schadstoffbelastungen.

Unstrittig ist, dass Baurecht für die Westverlängerung der Regiobahn (S28) einzig über einen Planfeststellungsbeschluss hergestellt werden kann.

Im vorlaufenden Planfeststellungsverfahren werden alle öffentlichen und privaten Belange intensiv bewertet und abgewogen.

Hierzu gehören selbstverständlich auch die Interessen der angrenzenden Wohnbevölkerung nach Lärmschutz, die Belange von Natur und Landschaft sowie Belange des Artenschutzes.  

Hierzu gehören selbstverständlich auch die Interessen der angrenzenden Wohnbevölkerung vor allem nach Lärmschutz sowie die Belange von Natur und Landschaft und die Belange des Artenschutzes, welche im Planfeststellungs­verfahren detailliert nach aktuellen, rechtlich gültigen Standards zwingend einzuarbeiten und zu prüfen sind.

Eingriffe in die betroffenen Landschaftsräume entlang der Strecke sind selbstverständlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen. Diese Belange werden im Planfeststellungs­verfahren über einen landschaftspflegerischen Begleitplan sowie weitere natur- und artenschutzfachliche Gutachten detailliert gewürdigt.

 

Bestehende Rad-, Reit- und Wanderwege, welche durch die Trassenführung oder den Bau der Regiobahn beeinträchtigt werden, werden kurzfristig und vollwertig wiederhergestellt oder ersetzt.

Die Unterzeichner wirken im Planfeststellungsverfahren darauf hin, dass den betroffenen Kommunen hierfür keine Kosten entstehen.

Die Unterzeichner sind gemeinsam bestrebt, den Netzzusammenhang der betroffenen Wegeverbindungen zu erhalten.

Die Unterzeichner werden hierzu eine Arbeitsgruppe einrichten, die zügig einen abgestimmten Vorschlag erarbeiten wird.

Die Verträglichkeit zwischen dem gemeinschaftlichen Projekt „Radschnellverbindung Krefeld-Willich-Mönchengladbach“ und der Streckenverlängerung der Regiobahn wird bei der Aufstellung entsprechender Pläne sichergestellt.

 

Bestehende Rad-, Reit- und Wanderwege, welche durch die Trassenführung oder den Bau der Regiobahn beeinträchtigt werden, werden kurzfristig und vollwertig wiederhergestellt oder ersetzt.

Die Unterzeichner wirken im Planfeststellungsverfahren darauf hin, dass den betroffenen Kommunen hierfür keine Kosten entstehen.

Die Unterzeichner sind gemeinsam bestrebt, den Netzzusammenhang der betroffenen Wegeverbindungen zu erhalten.

Die Unterzeichner werden hierzu eine Arbeitsgruppe einrichten, die zügig einen abgestimmten Vorschlag erarbeiten wird.

Die Verträglichkeit zwischen dem gemeinschaftlichen Projekt „Radschnellverbindung Krefeld-Willich-Mönchengladbach“ und der Streckenverlängerung der Regiobahn wird bei der Aufstellung entsprechender Pläne sichergestellt.

 

Ferner wird eine bestmögliche Anbindung des Flughafens Mönchengladbach von dem im Stadtteil Willich-Neersen gelegenen Bahnhof angestrebt.

Eine Nutzung der Trasse durch Güter- und Fernverkehrszüge ist nicht beabsichtigt.

 

Im Zuge der Entwicklung des Flughafens Mönchengladbach wird eine bestmögliche Anbindung des Verkehrslandeplatzes durch eine leistungsfähige ÖPNV-Anbindung von dem im Stadtteil Willich-Neersen gelegenen Bahnhof angestrebt.

Eine Nutzung der Trasse durch Fernverkehrszüge wird nicht beabsichtigt.

Die Nutzung der Trasse durch Güterverkehrszüge wird durch verschiedene technische und betriebliche Maßnahmen definitiv ausgeschlossen.

 

Darüber hinaus wird vereinbart, dass perspektivisch bzw. langfristig keine Verlängerung der S 28 über Viersen hinaus bis in die Niederlande erfolgt.

Dies entspricht den Beratungen und Beschlüssen des Kreistages des Kreises Viersen, zuletzt vom 26.03.2020.

Für die Planung, Genehmigung und Realisierung des gesamten Projektes der Regiobahn-Verlängerung erfolgt keine Kostenbeteiligung der Stadt Mönchengladbach.

 

Darüber hinaus wird vereinbart, dass perspektivisch bzw. langfristig keine Verlängerung der S 28 über Viersen hinaus bis in die Niederlande erfolgt.

Dies entspricht den Beratungen und Beschlüssen des Kreistages des Kreises Viersen, zuletzt vom 26.03.2020.

Für die Planung, Genehmigung und Realisierung des gesamten Projektes der Regiobahn-Verlängerung erfolgt keine Kostenbeteiligung der Stadt Mönchengladbach.

Zur Deckung der Betriebskosten wird der Einsatz von Regionalisierungsmitteln angestrebt.

Die Betriebskosten werden in den weiteren Planungsprozessen parallel zum Planfest­stellungs­verfahren detailliert ermittelt und aufgeschlüsselt.

 

 

Beibehaltung der Linie RE 13 (Venlo-Viersen-Mönchengladbach-Düsseldorf-Wuppertal-Hamm) … [MIT KORREKTUREN]

… ohne Kürzungen des Angebots (Taktung und Haltepunkte) im Rahmen der Realisierung einer schnellen Schienenpersonenverbindung Eindhoven-Düsseldorf

 

Stand:
April 2021

 

 

Stand:
Juni 2021

 

Der dafür notwendige infrastrukturelle Ausbau (Zweigleisigkeit zwischen Dülken und Kaldenkirchen) wird befürwortet.

 

Der dafür notwendige infrastrukturelle Ausbau (Zweigleisigkeit zwischen Dülken und Kaldenkirchen) wird befürwortet.

 

Das Projekt wird im Bundesverkehrswegeplan 2030 und dem entsprechenden Bundesschienenwegeausbaugesetz jedoch als Gesamtmaßnahme sowohl mit dem zweigleisigen Ausbau des Abschnitts Rheydt – Rheydt-Odenkirchen als auch mit der eingleisigen Verbindungskurve Viersen aus Richtung Venlo in Richtung Krefeld verknüpft.

Der Bau der „Viersener Kurve“ wird von den Unterzeichnern abgelehnt.

 

 

Ebenfalls wird das im Bundesverkehrswegeplan damit verknüpfte Projekt des 2-gleisigen Ausbaus zwischen Mönchengladbach – Rheydt Hbf. und Rheydt-Odenkirchen von den Unterzeichnern gemeinschaftlich unterstützt.

Der RE13 bindet Mönchengladbach, Viersen und Nettetal stündlich an die Städte Düsseldorf, Wuppertal und Venlo an.

Die Sicherung dieser direkten Anbindung einschließlich aller Haltepunkte ist von elementarer Bedeutung für die Region.

Eine Verlängerung der Linie RE13 bis nach Eindhoven ab 2025 bietet dabei große Chancen für die Verkehrsverlagerung auf die Schiene einerseits und für die regionale Wirtschaft andererseits.

 

Der RE13 bindet Mönchengladbach, Viersen und Nettetal stündlich an die Städte Düsseldorf, Wuppertal und Venlo an.

Die Sicherung dieser direkten Anbindung einschließlich aller Haltepunkte ist von elementarer Bedeutung für die Region.

Eine Verlängerung der Linie RE13 bis nach Eindhoven ab 2025 bietet dabei große Chancen für die Verkehrsverlagerung auf die Schiene einerseits und für die regionale Wirtschaft andererseits.

     
     

 

 

Beschleunigung der Linie RE8 zwischen Köln und Mönchengladbach

… ohne Kürzungen des Angebots (Taktung und Haltepunkte) im Rahmen der Realisierung einer schnellen Schienenpersonenverbindung Eindhoven-Düsseldorf

 

Stand:
April 2021

 

 

Stand:
Juni 2021

 

Eine Beschleunigung des RE8 bringt enorme Vorteile für die Region.

Sowohl für Pendler aus Mönchengladbach, aber auch aus dem Kreis Viersen, die von Mönchengladbach aus nach Köln reisen, entstehen Reisezeitvorteile und damit Anreize für den Umstieg in den SPV.

Parallel zur Beschleunigung des RE 8 kann in Verbindung mit dem Bau des zweiten Gleises zwischen Rheydt Hbf. und Rheydt-Odenkirchen eine zweite S 6 pro Stunde eingerichtet werden, was für die anliegenden Kommunen von Vorteil ist.

 

Eine Beschleunigung des RE8 bringt enorme Vorteile für die Region.

Sowohl für Pendler aus Mönchengladbach, aber auch aus dem Kreis Viersen, die von Mönchengladbach aus nach Köln reisen, entstehen Reisezeitvorteile und damit Anreize für den Umstieg in den SPV.

Parallel zur Beschleunigung des RE 8 kann in Verbindung mit dem Bau des zweiten Gleises zwischen Rheydt Hbf. und Rheydt-Odenkirchen eine zweite S 6 pro Stunde eingerichtet werden, was für die anliegenden Kommunen von Vorteil ist.

 

 

Beschleunigung der Linie RE8 zwischen Köln und Mönchengladbach

… ohne Kürzungen des Angebots (Taktung und Haltepunkte) im Rahmen der Realisierung einer schnellen Schienenpersonenverbindung Eindhoven-Düsseldorf

 

Stand:
April 2021

 

 

Stand:
Juni 2021

 

Die Durchbindung der S8 über Mönchengladbach Hbf bis Rheydt Hbf bzw. optional bis nach Erkelenz/Hückelhoven, verbunden mit einem zusätzlichen Haltepunkt im Bereich der Hochschule Niederrhein, ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des SPV gerade auch im Ausbildungs- und Berufsverkehr.

Des Weiteren ist mittel- und langfristig der Bau eines dritten Gleises für noch bessere SPNV-Optionen angestrebt.

 

Die Durchbindung der S8 über Mönchengladbach Hbf bis Rheydt Hbf bzw. optional bis nach Erkelenz/Hückelhoven, verbunden mit einem zusätzlichen Haltepunkt im Bereich der Hochschule Niederrhein, ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des SPV gerade auch im Ausbildungs- und Berufsverkehr.

Des Weiteren ist mittel- und langfristig der Bau eines dritten Gleises für noch bessere SPNV-Optionen angestrebt.

 

 

Stand: April 2021

Alle Unterzeichner sind sich bewusst, dass alle vorgenannten Projekte aufgrund unterschiedlicher Planungs-, Genehmigungs- und Finanzierungsstände unabhängig voneinander realisiert werden können und sich nicht gegenseitig bedingen.

 

Darüber hinaus ist allen Unterzeichnern bewusst, dass der Betrieb der o.g. Projekte Kosten verursacht, die anteilig verbandsweit von den Mitgliedern des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) zu tragen sind.

 

Die Unterzeichner sind bereit, etwaige betriebliche Mehrkosten aus der Realisierung der vorgenannten SPV-Projekten am Niederrhein im Sinne des regionalen Mehrwerts solidarisch mitzutragen.

 

 

Die Unterzeichner werden sich fortlaufend über Fortschritte in den Projekten unterrichten.

 

 

Die Unterzeichner werden die gemeinsame Erklärung im Sinne eines regionalen Konsens zwischen den Gebietskörperschaften an den VRR richten.

Stand: Juni 2021

Alle Unterzeichner sind sich bewusst, dass alle vorgenannten Projekte aufgrund unterschiedlicher Planungs-, Genehmigungs- und Finanzierungsstände unabhängig voneinander realisiert werden können und sich nicht gegenseitig bedingen.

 

Darüber hinaus ist allen Unterzeichnern bewusst, dass der Betrieb der o.g. Projekte Kosten verursacht, die anteilig verbandsweit von den Mitgliedern des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) über die Verbandsumlage zu tragen sind.

 

Die Unterzeichner sind bereit, etwaige betriebliche Mehrkosten aus der Realisierung der vorgenannten SPV-Projekten am Niederrhein im Sinne des regionalen Mehrwerts solidarisch mitzutragen und setzen sich dafür ein, hierfür Regionalisierungs­mittel vorrangig einzuwerben.

 

Die Unterzeichner werden sich fortlaufend über Fortschritte in den Projekten unterrichten und Planungsstände jeweils in den politischen Gremien vorstellen.

 

Die Unterzeichner werden die gemeinsame Erklärung im Sinne eines regionalen Konsenses zwischen den Gebietskörperschaften an den VRR richten.

(c) BZMG

Es ist wahrlich kein Ruhmesblatt, das die Protagonisten der „führenden“ Mönchengladbacher Parteien beim Thema „S28“ abliefern.

Die einen wollen „Signale an den Bund“ senden und möglichst viel „anstreben“, wohl wissend, dass solche Äußerungen nicht mehr sind, als ein paar Baldriantröpfchen auf die geschundene Donker Seele.

Die anderen – oder einige wenige von ihnen – wollen genau dieser Donker Seele mit viel Radau weiß machen, dass sie (die „anderen“) mit der Ablehnung der Erklärung die S28 verhindern könnten.

Dass die „Radau-Erzeuger“ und „Lautsprecher“ in der „politischen Praxis“ unter Beweis stellen, dass sie nicht einmal das Basiswissen kommunalrechtlicher Regeln und Gepflogenheiten besitzen, geht in ihrem Getöse unter.

Und nicht nur das: Selbst „Spitzenpolitikerinnen“ und „Spitzenpolitiker“ in Fachausschüssen stellen Fragen (oder lassen sie zu), die zu dem erwähnten Basiswissen zählen.

So bleibt es nicht aus, dass Politiker aus der Nachbarschaft kaum mehr als ein ungläubiges Kopfschütteln für solche Eskapaden haben, aber sich auch nicht darüber wundern, dass aus diesem Verhalten die oft zitierte Arroganz gegenüber vermeintlich „kleineren“ kommunalen Nachbarn erwächst.

Alles in Allem müsste man sich für diese Mönchengladbacher „S28-Posse“ nur entschuldigen.