Das „Bündnis für soziale Gerechtigkeit Mönchengladbach“ ist ein Zusammenschluss zahlreicher Vereine, Institutionen und Organisationen im Sozialbereich der Stadt Mönchengladbach.
Einen Schwerpunkt der Arbeit des Bündnisses bildet das Thema „Wohnen in Mönchengladbach“, das in vielen Arbeitsbereichen der Wohlfahrtspflege in Mönchengladbach zu verorten ist.
Mönchengladbach ist eine Großstadt, in der viele arme Menschen leben.
Überdurchschnittlich viele Menschen sind hier auf Transferleistungen angewiesen.
Auch leben in der Vitus-Stadt mehr alte Menschen und Menschen mit Behinderungen als in vielen anderen Großstädten.
Traditionell ist das Durchschnittseinkommen hier niedriger als anderenorts.
Knapp ein Drittel unserer Kinder lebt in Bedarfsgemeinschaften, die auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II angewiesen sind.
Auch deshalb muss die Stadt bei einer hohen Anzahl von Haushalten und Bedarfsgemeinschaften die Kosten der Unterkunft tragen.
Die Warmmieten sind zunehmend zu einem Armutsrisiko geworden.
Auch in Mönchengladbach entwickelt sich die Mietpreisspirale weiter nach oben.
So beträgt die durchschnittliche Nettokaltmiete in Mönchengladbach im Bestand bereits 7,67 EURO je Quadratmeter und bei Neubauten sind es 9,80 EURO.
Eine Entwicklung, die auch Mieter in ehemaligen Sozialwohnungen, die aus der Belegungsbindung gefallen sind, trifft.
In Mönchengladbach wurden im Zeitraum von 2017 – 2019 insgesamt nur 241 neue Sozialwohnungen erstellt.
Gleichzeitig hat sich der Bestand an belegungsgebundenen Sozialwohnungen seit 2014 von 8.422 um 1.395 auf 7.027 im Jahr 2019 verringert.
Die Verknappung von belegungs-gebundenem Wohnraum setzt sich unvermindert fort. Zudem sind große Teile des Wohnungsbestandes in Mönchengladbach alt, nicht modernisiert und nicht barrierefrei.
Auch in Mönchengladbach trifft diese besorgniserregende Entwicklung insbesondere solche Menschen, die es auf dem Wohnungsmarkt ohnehin schwer haben, wie zum Beispiel Pflegebedürftige , Alleinerziehende und kinderreiche Familien , Migrantinnen und Migranten, Menschen mit Behinderung und Rentnerinnen und Rentner.
Viele Menschen in Mönchengladbach sind auf sozialen, preisgebundenen Wohnungsbau und im freifinanzierten Bereich auf preisgedämpften Wohnraum, der sich an den Durchschnittsmieten orientiert, angewiesen.
Alle diese Fakten führen zu einem Zustand, wonach inzwischen rund 16.000 bezahlbare Wohnungen in Mönchengladbach fehlen – Tendenz steigend.
Bei seiner Auseinandersetzung mit den Ursachen der Wohnungsmarktkrise in Mönchengladbach sieht das „Bündnis für soziale Gerechtigkeit Mönchengladbach“ an erster Stelle die Abschaffung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) im Jahr 1990 im Zuge der seinerzeitige Steuerreform.
Diese Steuerreform wurde am 23.06.1988 gegen die 218 Stimmen von SPD und Die Grünen angenommen. 266 Abgeordnete von CDU/CSU und FDP stimmten dafür und damit für die Abschaffung des WGG.
Und das gegen die Empfehlung des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages zum „Neue-Heimat-Skandal“, der am 07.01.1987 u.a. erklärt hatte:
„… Dabei hat sich die Wohnungsgemeinnützigkeit als bewährtes und schützenswertes Prinzip erwiesen, das auch in Zukunft im Interesse der Wohnungssuchenden und der Wohnungspolitik insbesondere in den Bedarfschwerpunkten unverzichtbar ist. …Die Wohnungsgemeinnützigkeit muss erhalten bleiben, sie muss gestärkt werden.“
Auswirkungen hatte das Ignorieren der Empfehlungen des Untersuchungsausschusses und ersatzlosen Streichung des WGG auch auf Mönchengladbach:
Die ehemaligen gemeinnützigen Bestände, der Rheydter, der Odenkirchener und Gladbacher Aktienbaugesellschaften waren politische Entscheidungen, die zur Verschärfung der Lage auf dem heutigen Wohnungsmarkt entscheidend beigetragen haben.
Das „Bündnis für soziale Gerechtigkeit Mönchengladbach“ sieht in der Wiederherstellung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes auf Bundesebene einen entscheidenden wohnungspolitischen Hebel um mittelfristig zu einer Entspannung auf dem Wohnungsmarkt zu kommen.
Während andere Organisationen, Institutionen und Vereinigungen die Bundestagskandidaten mit „Fragenkatalogen“ überhäufen, beschränkt sich das „Bündnis für soziale Gerechtigkeit Mönchengladbach“ auf nur drei, aber sehr konkrete Fragen:
- Was werden Sie nach einer Wahl in den Deutschen Bundestag tun, damit der Deutsche Bundestag in seiner nächsten Legislaturperiode umgehend das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz auf Bundesebene wieder in Kraft setzt?
- Welche konkreten Schritte planen Sie, um diese Forderung zu erfüllen?
- Wo findet sich die Forderung nach der Wiedereinführung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes im Programm Ihrer Partei wieder?
Die Bewerberinnen und Bewerber für das Direktmandat Mönchengladbach haben bis zu 15.09.2021 Zeit dem Bündnis zu antworten, ihre Haltung und ggf. ihre Versprechen abzugeben.
Nicht dabei ist ein Mönchengladbacher Kandidat der Partei DIE LINKE.
Der hiesige Kreisverband gehört zu den wenigen in NRW, die sich gegen die Landesliste ihrer Partei ausgesprochen hatten, weil diese von Sarah Wagenknecht angeführt wird und schickten deshalb auch keinen Kandidaten ins Rennen.
Kathrin Henneberger
(Bündnis 90 / Die Grünen)
Dr. Günter Krings
(CDU)
Peter König
(FDP)
Gülistan Yüksel
(SPD)
Dass das „Bündnis für soziale Gerechtigkeit Mönchengladbach“ die Reaktionen der Kandidatinnen und Kandidaten vor der Wahl am 25. September veröffentlichen wird, gilt als sicher.