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Wenn am 09.12.2022 zum ersten Mal in Mönchengladbach ein Seniorenrat gewählt wird, hat das jahrelange Ringen und Engagement der Initiatoren der „ersten Stunde“ um Anita Hoffmann (B90/Die Grünen) und Rainer Missy (SPD) und parteilosen Interessierten ein (vorläufiges) Ende.

Seit November 2019 war die Initiativgruppe „Seniorenrat“ bemüht, bei der Verwaltung, den politischen Parteien und in der Bürgerschaft um Verständnis für ihr Anliegen zu werben.

Dabei stieß sie beim damaligen Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners (CDU) nicht nur auf taube Ohren, er verwehrte ihnen sogar ein persönliches Gespräch.

Dies war auch nicht weiter verwunderlich, wetterte die CDU doch noch bis zum finalen Beschluss für einen Seniorenrat am 14.09.2022 gegen dessen Einrichtung, weil sie die Auffassung vertritt, dass es eines Seniorenrates nicht bedarf, weil in den Ratsfraktionen hinreichend Personen über 60 Jahre aktiv und damit diese Altersgruppe hinreichend vertreten seien.

Sie stimmte der Ratsvorlage deshalb nicht zu.

Auch DIE LINKE stimmte der Ratsvorlage nicht zu, aber aus einem ganz anderen Grund, nämlich, weil ihrer Auffassung nach das Wahlverfahren in Teilen nicht demokratisch sei und scheiterte mit zwei Anträgen an der Ampel-Mehrheit.

In der Tat scheint die von der Verwaltungsspitze unter der Leitung von OB Felix Heinrichs und Rechtsdezernentin Dörte Schall (beide SPD) dem Rat vorgelegte und von der Ampelmehrheit beschlossene Wahlordnung durchaus diskussionswürdig, weicht sie doch erheblich vom bei anderen Wahlen üblichen Prozedere ab.

Anstatt allen Wahlberechtigten mit dem vollendeten 60. Lebensjahr uneingeschränkt „hindernisfrei“ die Möglichkeit zu geben, sich an der Wahl zum Seniorenrat zu beteiligen, müssen sich Wahl-Interessierte zunächst einmal „qualifizieren“ und sich mindestens 10 „Verbündete“ suchen, die sie per Unterschrift als „Delegierte“ berechtigen, überhaupt am Wahlgang teilnehmen zu dürfen.

Diese Art der „Delegierten-Wahl“ kennt man von der SPD auch auf Ortsebene, bei der die SPD-Mitglieder im Unterbezirk nicht selbst an Parteitagen stimmberechtigt teilnehmen können, sondern ihr Stimmrecht an „Delegierte“ abtreten.

Die Möglichkeit, sich als Wähler oder Wählerin zu „qualifizieren“ oder zu kandidieren besteht noch

  • bis zum 08.11.2022, indem die erforderliche Mindestanzahl von 10 Unterschriftenformularen beim PARITÄTISCHEN oder
  • bis zum 10.11.2022 per Briefpost beim Amt für Altenhilfe eingegangen bzw. dort abgegeben wird.

Hat die Prüfung der eingegangenen Anträge auf Teilnahme an der Wahl zum Seniorenrat in den mindestens 10 Formblättern keine „Fehler“ ergeben, erhalten die Antragsteller eine Einladung zur Wahl.

Erhalten Antragsteller keine Einladung, dürfen sie auch nicht an der Wahl teilnehmen und können sich den Weg in das Rheydter Rathaus ersparen.

Wahlaufruf der Initiative

Formblatt für Unterstützungsunterschriften

 

 

Neben der Gruppe der Wahlberechtigten (Delegierten) gibt es die Gruppe der Kandidaten für den Seniorenrat, die zusätzlich zur  Berechtigung „Wahlberechtigter“ zu sein, sich auch für eine Kandidatur „Unterstützer“ suchen.

Das zugehörige Formular (es müssen mindestens 10 Formulare eingereicht werden) lässt nicht zu, dass ein Interessierter „ausschließlich“ Kandidat ist.

Welche Auswirkungen die Wahlordnung auf die Wahlbeteiligung hat, wird einer Nachbetrachtung vorbehalten bleiben. Dabei wird auch interessant und zu berücksichtigen sein, welche Positionen die Oberbürgermeister-Kandidaten und die Parteien vor der Kommunalwahl zum Thema „Seniorenrat“ in den Wahlprüfsteinen der BürgerLobbyisten eingenommen hatten.

Dass die CDU (als Partei) dazu keine Positionierung abgab, lag nicht am Thema, sondern daran, dass sie sich als einzige Partei nicht an der Beantwortung von Wahlprüfsteinen beteiligen wollte.

Die Antworten des SPD-Kandidaten Felix Heinrichs sind identisch mit der seiner Partei, da dieser erklärt hatte, dass er generell auch für die Partei antworte.

Positionierung der Oberbürgermeister-Kandidaten und der Parteien vor der Kommunalwahl 2020 zum Thema "Seniorenrat"