Bis zur Einführung des am 28.09.2025 in der Stichwahl ermittelten Oberbürgermeisters bleiben der amtierende OB, der 2020 gewählte Stadtrat und die Gremien in Amt und Funktion.
Die Einführung des Oberbürgermeisters in sein Amt folgt einem festgelegten Prozedere, beginend mit der Eröffnung der Ratssitzung durch das lebensälteste Ratsmitglied (unabhängig von der Parteizugehörigkeit), fortgesetzt mit
- der Wahl von Stimmzählern
- der Festlegung der Protokollführung
- der Vereidigung des neuen Oberbürgermeisters (mit Anlegen der Amtskette) und
- endend mit der Übergabe der Leitung der Ratssitzung an den Oberbürgermeister
Nach vorliegenden Daten wäre es Aufgabe von Michael Schroeren (CDU, Jahrgang 1946) gewesen, diesen Part zu übernehmen.
Da dieser jedoch im Wahlbezirk 13 der SPD-Kandidatin unterlegen war, die CDU-Reserveliste quasi nicht zur Wirkung kam und Schroerens langjährige Ratsmitgliedschaft endete, ist ihm diese Aufgabe verwehrt.
Wer stattdessen die Aufgabe übernehmen wird, ist aktuell noch nicht bekannt.
Stellvertretung des Oberbürgermeisters
Mit dem Anlegen der Amtskette führt der Oberbürgermeister durch die Tagesordnung, während auch über die Zahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters und deren Wahl entschieden wird.
Welche Personen für diese Ehrenämter mit nur repräsentativen Aufgaben in Betracht kommen, sind ein Ergebnis der vorlaufenden „Verhandlungen“, die ggf. zur Bildung einer Kooperation geführt haben.
Die formalrechtliche Vertretung der Oberbürgermeisters in seiner primären Aufgabe als „Hauptverwaltungsbeamter“ übernimmt immer ein Stadtdirektor, im vorliegenden Fall ist das Kämmerer Michael Heck.
In der konstituierenden Sitzung am 4. November 2020 wurde die Zahl der „Stellvertretenden Bürgermeister“ auf drei festgelegt
Gewählt wurden:
- ehrenamtliche Stellvertreterin: Josephine Gauselmann (SPD)
- ehrenamtliche Stellvertreterin: Petra Heinen-Dauber (CDU)
- ehrenamtlicher Stellvertreter: Hajo Siemes (B90/Die Grünen)
Bei der entsprechenden Wahl in der bevorstehenden Konstituierenden Sitzung des neuen Stadtrates könnte es zur ersten Auseinandersetzung kommen, sollte die AfD Anspruch auf einen „ehrenamtlichen Stellvertreter“ des Oberbürgermeisters erheben.
Letztendlich entscheidet die Ratsmehrheit.
Fachausschüsse
Seit 2020 gibt es 11 Ratsausschüsse, die entweder ein eigener Zuständigkeit Beschlüsse fassen oder Beschlüsse des Stadtrats „empfehlen“.
Die Zahl der Ausschussmitglieder ist bislang auf 19 festgelegt.
Die Besetzung geschieht nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, also entsprechend der prozentualen Verhältnisse im Stadtrat.
Dazu benennen die Fraktionen eine nicht näher festgelegte Zahl der Vertretungspersonen.
Eine weitere Auseinandersetzung ist nicht auszuschließen, wenn es um den „Zugriff“ der Fraktionen auf die Vorsitze der Fachausschüsse geht, sollte die AfD Ansprüche erheben.
Eine „Listenverbindung“ der „kleinen“ Fraktion, Gruppe und Einzel-Mandatsträger im Rat könnte theoretisch ebenfalls Anspruch auf den Vorsitz eines Fachausschusses erheben.
Über die Benennung der Vorsitzenden und deren Vertreter entscheidet der Rat auf Vorschlag der Fraktionen/Listenverbindungen.
Aufsichtsräte & Beiräte
Besonders „ertragreich“ für die ehrenamtlichen Bürgervertreter sind die Posten in den Aufsichtsgremien der städtischen Beteiligungsunternehmen und bergen daher ein weiteres „Auseinandersetzungspotenzial“.
Hervorstechend ist dabei der Verwaltungsrat der Stadtparkasse Mönchengladbach (SSK), dessen Vorsitzender (seit 2020: Dr. Boris Wolkowski, B90/die Grünen) eine „Vergütung“ von jährlich mind. 38.000 EURO erhielt, im Jahr 2024 ca. 42.000 EURO.
Kosten politischer Vertretungen als Folgen von Beschlüssen
Durch die bei der Konstituierenden Sitzung gefassten Beschlüsse entstehen im städtischen Haus nicht unerheblich Kosten, die sich im Wesentlichen aus Vergütungen und Aufwandentschädigungen und die Finanzierung von Fraktionen zusammensetzen.
Ab 2020 mussten jährlich über 1,0 Mio. EURO für die Auszahlung an Mandatsträger in Rat, Fachausschüssen und Bezirksvertretungen in den städtischen Haushalt eingeplant werden, wie BZMG „personenscharf“ ermittelte und in einem Ranking veröffentlichte.
Es solches umfassendes Ranking ist auf die neue Ratsperiode geplant.
Ämterhäufung und die Folgen
Beispiel aus 2020

Durch „Ämterhäufung“ (Ratsmandat, Fraktionsvorsitz, stellv. Fraktionsvorsitz, Ausschussvorsitz, Aufsichtsratssitze usw.) erhielten demnach 25 „ehrenamtliche kommunale Spitzenpolitiker“ jährlich zwischen 25.000 und 63.000 EURO.
Diese und die Aufwandsvergütungen für die Mandatsträger werden per Verordnung vom Land festgelegt und angepasst, über die Höhe der Vergütungen von Aufsichtsratsposten entscheiden in der Regel die jeweiligen Unternehmungen.
Durch die teilweise erheblichen „personellen“ Veränderungen nach der Kommunalwahl am 14. September 2025 wird es finanzielle Auswirkungen für die Fraktionen/Gruppe geben.
Bis hin zur Schließung von Fraktion- und/oder Partei-Geschäftsstellen.
Denn: Auch für die Parteien ergeben sich Veränderungen, weil sie sich neben den Mitgliedsbeiträgen auch durch intern vereinbarte „Abtretung“ von Einkünften der Mandatsträger aus den „Ehrenämtern“ finanzieren.