In einer noch nicht verabschiedeten Neufassung der Wahlordnung für den Seniorenrat plant die Stadtverwaltung eine deutliche Begrenzung der Zahl der Bewerberinnen und Bewerber: Maximal 50 Kandidatinnen und Kandidaten sollen zur Briefwahl im kommenden November zugelassen werden.
Kommt es zu mehr gültigen Bewerbungen, soll das Los entscheiden, wer tatsächlich auf dem Stimmzettel landet.
Der entsprechende Passus der geplanten Regelung lautet:
„Die Zahl der Wahlvorschläge ist auf maximal 50 Personen begrenzt. Gehen mehr als 50 gültige Wahlvorschläge ein, entscheidet das Los aus der Gesamtheit der eingereichten gültigen Wahlvorschläge, wer als Kandidat zugelassen wird. Das Losverfahren ist öffentlich und wird vom Wahlleiter durchgeführt.“
Verwaltung verweist auf „praktische Erwägungen“
In der Sitzung des Seniorenrats am 20.05.2025 in der Zentralbibliothek erklärte die Verwaltung, diese Maßnahme sei aus organisatorischen Gründen notwendig, etwa im Hinblick auf die Gestaltung der Wahlunterlagen und den Aufwand der Auszählung.
Eingriff in das passive Wahlrecht?
Doch die geplante Regelung trifft nicht überall auf Zustimmung.
Befragte Juristen äußern grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken. So greife die Maßnahme in das passive Wahlrecht ein – also das Recht, sich zur Wahl zu stellen.
„Wenn ein Bewerber nicht kandidieren darf, nur weil das Los entscheidet, ist das ein schwerwiegender Eingriff in demokratische Grundrechte“, erklärt ein auf Verfassungsrecht spezialisierter Anwalt gegenüber unserer Redaktion.
Besonders kritisch sei, dass nicht inhaltliche Kriterien oder formale Fehler, sondern reiner Zufall über die Teilnahme an der Wahl entscheide.
Auch der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Art. 3 GG) werde verletzt: „Alle Bewerberinnen und Bewerber haben ein Recht auf gleiche Chancen“, so der Jurist.
Entscheidung offen
Die umstrittene Regelung steht derzeit zur Beratung in den zuständigen Gremien an und soll in der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause und der Kommunalwahl am 14. September beschlossen werden
Ob sie in dieser Form verabschiedet wird, ist offen.
Die Diskussion zeigt: Auch eine vermeintlich technische Frage wie die Anzahl von Namen auf einem Wahlzettel kann schnell zu einer grundsätzlichen Debatte über Demokratie, Teilhabe und Grundrechte werden.

Haltung auf Zuruf?
Was gilt eigentlich noch, wenn Wahlkampf ist?
Die Aussagen des grünen OB-Kandidaten wirken wie aus zwei politischen Paralleluniversen.
Erst das fast schon mutige Eingeständnis, man bewege sich in einer Blase und müsse auch der AfD entgegentreten – ausgerechnet mit dem Argument, dass es dringend nötig sei, menschenverachtende Positionen öffentlich sichtbar und angreifbar zu machen.
Und dann, kaum vier Wochen später: eine glatte Totalverweigerung.
Kein Podium mit der AfD, kein Raum für Hetze, keine Diskussion.
Punkt.
Was ist da passiert?
Wenn ein Kandidat heute das Eine sagt und morgen das Gegenteil verkünden lässt, dann liefert er der AfD das beste Futter:
Er bedient genau das Bild vom „etablierten System“, das angeblich nur nach taktischen Opportunitäten funktioniert.
Man muss nicht mit der AfD auf ein Podium steigen.
Aber wer das einmal als „dringend nötig“ bezeichnet, sollte es nicht Wochen später zur Todsünde erklären.
Sonst könnte nicht die AfD wie das Problem wirken – sondern der eigene Kompass.