Seit dem gestrigen Mittwoch (27.10.2021) arbeiten 22 Gruppen an einem Koalitionsvertrag, in dem sie die in den Sondierungen zwischen SPD, Grünen und FDP festgelegten Grundsätze in Formulierungen für einen Ampel-Koalitionsvertrag präzisieren sollen.
Dazu werden ihnen von unterschiedlichsten Interessengruppen Forderungen vorgelegt, die sie in ihren Arbeiten berücksichtigen sollen.
Ob das gelingt, wird spätestens der Entwurf des Koalitionsvertrages zeigen, der von der „Haupt-Verhandlungsgruppe“ den jeweiligen Parteigremien und/oder den Partei-Mitglieder zur Entscheidung vorgelegt werden.
Die endgültigen Entscheidungen über die Inhalte des Koalitionsvertrages und die Personalien fallen in der Haupt-Verhandlungsgruppe.
Haupt-Verhandlungsgruppe
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Die drei Parteien haben ihre Fachleute für die jeweiligen Arbeitsgruppen namentlich benannt, wobei einige von diesen in mehreren Arbeitsgruppen tätig sein sollen.
Einen besonderen Weg beschreiten dabei die Bündnisgrünen, indem sie für sich Themen einzelner Arbeitsgruppen „gebündelt“ haben.
So sollen ihre Arbeitsgruppenmitglieder Katharina Dröge, Cem Özdemir und Ilka Wege sowohl in der Arbeitsgruppe 4 (Wirtschaft) als auch der Arbeitsgruppe 10 (Arbeit) tätig sein.
Ähnlich verhält es sich in den Arbeitsgruppen 5 (Umwelt- und Naturschutz) und 6 (Landwirtschaft und Ernährung). In diesen beiden Gruppen sollen Steffi Lemke, Axel Vogel, Arnd Grewer die Interessen der Grünen vertreten.
Die Grünenmitglieder Ricarda Lang, Ekin Deligöz, Kattrin Bauer werden gleich in drei Arbeitsgruppen aktiv sein, und zwar in den Arbeitsgruppen 13 (Bildung und Chancen für alle), 14 (Kinder, Familie und Jugend) und 17 (Gleichstellung, Vielfalt).
Manuela Rottmann, Chris Kühn, Julia Gerometta wurden für die Arbeitsgruppen 11 (Bauen und Wohnen) und 18 (Gute Lebensverhältnisse in Stadt und Land) benannt.
Nicht wenige der etwa 300 Arbeitsgruppen-Mitglieder werden sich Hoffnung darauf machen, das von ihnen Erarbeitete nach der Regierungsbildung in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages vertiefen und politisch umsetzen zu können … so sie denn Bundestagsabgeordnete sind.
FAchausschüsse werden in aller Regel erst dann gebildet, wenn die Regierungsressorts fest stehen und die Ministerinnen und Minister ernannt sind, wodurch fest steht, mit welchen Ausschüssen die jeweiligen Ministerien es in den nächste vier Jahren zu tun haben werden.
Hochwahrscheinlich ist dass es neue Bundesministerien und Ministerien mit anderen Zuschnitten als bisher geben wird.
Manche Abgeordnete sind für eine Mitgliedschaft in Ausschüssen sicherlich „gesetzt“, andere dürften ihr Interesse bei den Fraktionsvorständen angemeldet haben. Entschieden wird dort erst später.
Schnellstmöglich wird wohl mindestens ein Petitionsausschuss eingesetzt, damit die Bürger weiter ihr Grundrecht aus Artikel 17 des Grundgesetzes wahrnehmen und sich mit ihren Anliegen an den Bundestag wenden können.