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Spätestens seit 2015 scheint das Wort „Wettbewerb“ geradezu magische, wenn nicht sogar mystische Wirkung zu erzeugen, befeuert durch die Vorstellungen aus den Ergebnissen des Vereins MG 3.0, in dessen Vorstand Baudezernent Dr. Gregor Bonin bis zur Einstellung der Vereinsaktivitäten aktiv war.

Das Wort „Wettbewerb“ soll suggerieren, dass nur „externer Sachverstand“ das „Non plus Ultra“ für Mönchengladbach sein könne.

Mit der Folge (oder dem Ziel?) den Bürgern bauliche Lösungen vorzustellen, die sie kurz zur Kenntnis nehmen, vielleicht ihre Meinungen äußern können und die Entscheidung dann bitte den „Fachleuten“ überlassen sollen.

„Pro forma“ mit dabei sind „Fachleute“ aus den Ratsfraktionen, die sich – nicht selten von bunten Bildern, Modellen und visionären Beschreibungen geblendet – positiv äußern, um dann bei späteren kritischen Äußerungen vom Baudezernat vorgehalten zu bekommen, sie hätten im Wettbewerbsverfahren das jeweilige Wettbewerbsergebnis mit getragen.

Solche Vorwürfe können leicht geäußert werden, weil die „Jurys“ hinter verschlossenen Türen tagen und es „Usus“ ist, dass abweichende Minderheitsvoten öffentlich nicht geäußert bzw. dokumentiert werden (dürfen) und damit der Eindruck von „Einigkeit“ erzeugt und öffentlich kommuniziert wird.

Gern werden dabei Formulierung gewählt, wie „Wir waren uns (doch) in der Jury mehrheitlich einig, dass …“.

Weil es nur in den seltensten Fällen dazu fundamentale Widersprüche gibt, vielleicht, weil die Berufung in solche Jurys als Privileg empfunden wird, haben diese oder ähnliche Formulierungen für die Folgezeit „Absolutheitscharakter“, dem dann nicht mehr widersprochen werden darf.

Selbst dann nicht, wenn im weiteren Verfahrensverlauf Fakten und Folgen bekannt werden, die zum Wettbewerbszeitpunkt nicht kommuniziert wurden oder noch nicht erkennbar waren.

Aktuelles Beispiel ist die Diskussion um den Wettbewerb „Europaplatz“ mit den Folgen der verwaltungsseitig gegenüber dem Investor „19 Häuser“ eingegangenen Verpflichtungen.

Jetzt hat die „Wettbewerbs-Manie“ sogar die baulich und vor allem gestalterisch vergleichsweise untergeodnete Brücke an der Bettrather Straße erreicht.

Wäre es nach der Mehrheit im Planungs- und Bauausschuss gegangen, gäbe es diese Brücke schon gar nicht mehr: CDU und SPD hatten beschlossen, die Brücke ersatzlos abzureißen.

Dass sie eine wichtige Wegebeziehung zwischen dem Stadtkern von „Alt-Mönchengladbach“ und dem Bunten Garten und weiteren Eirncihstungen ist, hatte die Wortführer für einen ersatzlosen Abriss in diesem Ausschuss zunächst ebenso wenig interessiert, wie die Tatsache, dass viele Anrainer und Nutzer nördlich und südlich der Hermann-Piecq-Anlage aus den unterschiedlichsten Gründen mit einem solchen Abriss nun gar nicht einverstanden waren.

Ihnen wurde erklärt, die Brücke sei baufällig und müsse deshalb verschwinden.

Dass die Brücke für den Kfz-Verkehr nicht mehr geeignet sei, hatten die Anrainer verstanden und akzeptiert, nicht aber, dass ihnen als Fußgänger und Radfahrer diese Wegeverbindung entzogen werden sollte.

Politisch gesteuert offerierte das Planungsdezernat eine Ersatz-Wegeverbindung über einen schmalen, angstraumfördernden und nicht ungefährlichen Umweg mit Anlieger-Pkw-Verkehr von der Bettrather Straße entlang der Hermann-Piecq-Anlage über die Brücke Viersener Straße .

Diese vermeintliche Alternative verteidigten Mitglieder des Planungsausschusses im Rahmen der bislang einzigen, jedoch gar nicht wirkungslosen Bürgerversammlung.

Organisiert wurde diese Versammlung am 08.03.2018 bezeichnenderweise nicht etwa von der Bauverwaltung oder dem örtlich „zuständigen“ Bezirksvorsteher Herbert Pauls (CDU), sondern von drei Damen aus dem unmittelbaren Umfeld der Brücke.

Der Bezirksvorsteher war zwar der Einladung gefolgt, konnte sich erkennbar nur schwer in die Rolle als Gast (ohne Wortführerschaft) einfinden und sah sich – wie seine nicht besonders eingeladenen und dennoch erschienen Politiker-Kollegen aus CDU und SPD – mit über 150 Gegnern eines Brückenabrisses konfrontiert.

Im Vertrauen auf die Expertise der Bauverwaltung und die Aussagen der Politiker entwickelten die Bürger die Forderung nach dem Erhalt der Wegebeziehung – notfalls durch eine neue Brücke und nannte ihre Initiative dementsprechend.

Unterstützung erfuhr die Initiative von Teilnehmern des Wettbewerbs „Maria-Hilf-Terrassen“, die die Wegeverbindung ebenfalls als wichtig erachteten.

In der Zwischenzeit schienen Politik und Verwaltung einzulenken, nicht mehr auf einem ersatzlosen Abriss der Brücke zu bestehen und einer neuen Brücke an dieser Stelle nicht mehr zu wiedersprechen.

Jedoch bauten sie ein nicht unwesentliches Hindernis ein: Die Finanzierung.

Man würde dem Neubau einer Brücke nur dann näher treten, wenn es dazu Fördermittel gebe.

Die könne es geben, ermittelte die Initiative, und zeigte die entsprechenden Wege auf.

Erkennbar widerwillig ging die Bauverwaltung diesen Wegen nach und stellte schließlich nach Monaten der Diskussion „Erhalt oder Neubau“ terminlich äußerst knapp über die Bezirksregierung einen entsprechenden Antrag für einen Neubau an das Land.

Die dabei in Ansatz gebrachten Baukosten erscheinen auch externen Fachleuten (sowohl unabhängigen als auch von Brückenbauern) exorbitant hoch, wie auch entsprechende Angebote erkennen lassen.

Diese „exorbitanten“ Neubaukosten fanden ihren Niederschlag in einer Berichtsvorlage für den Planungs- und Bauausschuss am 18.02.2020, in der u.a. Finanzierungsoptionen dargestellt wurden, die ausschließlich auf einen Neubau zielten.

Zum Antrag von April/Mai 2019 wurde seitens Politik und Verwaltung kolportiert, dass der Fördertopf „FöRi-Nah“ leer sei, was sich jedoch als „fake-news“ herausstellen sollte.

Gleichzeitig wurde eine weitere Fördermöglichkeit des Bundesamtes für Güterverkehr bekannt, bei der die Belastung für den städtischen Haushalt nur 10% beträgt.

Was beide Übersichtskalkulationen vollkommen unberücksichtigt lassen, ist die Tatsache, dass bei beiden Fördervarianten die Abrisskosten der vorhandenen Brücke nicht förderfähig sind.

Es fehlt also unter diesen Aspekten eine weitere, vergleichende „Fördermittel-Kalkulation“ für die Grundhafte Sanierung der historischen der Backsteinbrücke (nur für Fuß- und Radverkehr).

Die Abrisskosten wurden im Planungs- und Bauausschuss am 26.09.2017 (!) mit 435.000 EURO beziffert, die Grundhafte Sanierung mit 2,57 Mio. EURO.

Bemerkenswert aber so gut wie nie im Detail kommuniziert ist eine Formulierung in der Beschlussvorlage 2493/IX, die Schlüsse darauf zulässt, welche „Motive“ in Politik und Verwaltung zur plötzlich dargestellten „Dringlichkeit“ des Abrisses der Brücke geführt haben könnten.

In der Beschlussvorlage, die den „Rückbau“ (= Abriss) der Brücke Bettrather Straße empfiehlt, heißt es u.a.:

  • „… die Sanierung der Brücke ermöglicht nicht die Umsetzung der Vierspurigkeit der Hermann–Piecq Anlage …“
  • und weiter: „…Realisierbarkeit der Vierspurigkeit der Hermann-Piecq-Anlage …“

Bemerkenswert ist weiterhin, dass „eine umgehende Instandsetzung bzw. Erneuerung … erforderlich“ sei.

Aus diesem „umgehend“ wurden 29 Monate … ohne das sich an der Brücke irgendetwas verändert hat. Mit Ausnahme eines Bauzaunes, der (richtigerweise) die Benutzung des füheren Fußweges unterbindet.

Ein Zeitraum aber auch, in dem es weder auf der Brücke noch unterhalb auf der Hermann-Piecq-Anlage zu irgendwelchen „Vorkommnissen“ kam, die auf den Zustand dieser Fußgänger- und Fahrradbrücke zurückzuführen gewesen sein könnten.

Auch die diversen Kernbohrungen und die damit einhergehende Sonderprüfung Mitte August 2018 scheinen „ohne Befund“ gewesen zu sein.

Zumindest haben sich keine anderen Einschätzungen hinsichtlich der Standfestigkeit und der Verkehrssicherheit der Brücke ergeben.

Ansonsten wäre der Bericht nicht bis zum heutigen Tage unter Verschluss gehalten worden.

FAZIT  AUS  BEOBACHTER­SICHT

  • Die Wegebeziehungen über die Brücke Bettrather Straße sind unverzichtbar
  • Für die Interessengemeinschaft steht nicht eine „neue Brücke“ im Vordergrund, sondern der Erhalt dieser Wegebeziehungen als solche
  • Die Interessengemeinschaft würde die Sanierung der vorhandenen, historischen Backsteinbrücke bevorzugen
  • Die aktuelle Brücke ist stand- und verkehrssicher
  • Für einen Neubau gibt es weder aus technischer noch finanzieller Sicht einen Anlass
  • Eine Verbreiterung der Hermann-Piecq-Anlage ist weder aus verkehrlichen Gründen noch unter Emissionsgesichtspunkten sinnvoll oder gar notwendig
  • Selbst wenn die Entscheidung für eine neue Brücke fallen würde, wäre ein aufwändiger und zeitraubender „Wettbewerb“ nicht erforderlich
  • Ein Abriss der Brücke wäre nicht förderfähig
  • Eine Grundhafte Sanierung der Brücke ist möglich
  • Eine Grundhafte Sanierung würde trotz gegenüber einem Neubau prognostizierter kürzerer Restnutzungsdauer kostengünstiger