Wenn jemand ein neues Haus oder ein anderes Bauwerk errichten will, tut er gut daran, eine baugeologische Untersuchung durchführen zu lassen, um einem Statiker eine adäquate Grundlage für die Bestimmung zur Tragfähigkeit des Baugrundes zu schaffen.
So geschehen am Vormittag des vergangenen Donnerstags (19.11.2020) an der viel diskutierten Brücke Bettrather Straße.
Solche baugeologischen Untersuchungen erscheinen bei einer bestehenden Brücke einigermaßen sinnfrei.
Mit zwei Untersuchungstrupps rückte ein Aachener Fachunternehmen an und nahm mit jeweils zwei Geräten an mindestens vier Stellen neben dem Fundament an der Hermann Piecq -Anlage und neben den Widerlagern auf der Bettrather Straße Bodenproben, die anschließend von einem anderen Gutachterbüro bewertet werden sollen.
Diese Arbeiten stehen demnach nicht im Zusammenhang mit den so genannten Sonderuntersuchungen an der historischen Backsteinbrücke, aus denen Erkenntnisse zur aktuellen Verkehrssicherheit für den Rad- und Fußverkehr gewonnen werden sollen.
Eine solche Sonderuntersuchung fand beispielsweise am 18.08.2018 statt und umfasste die Zustandsfeststellungen zum Überbau, zu den Widerlagern und den Brückenpfeilern.
Vor zwei Jahren wurde die Hermann-Piecq-Anlage für diese Untersuchung für den Kfz-Verkehr gesperrt, wie auch am vergangenen Samstag (21.11.2020).
Die Intensität der diesjährigen Untersuchung war jedoch wesentlich geringer, als die im Jahr 2018, weil die Prüfarbeiten an diesem Tag nur ca. 5 Stunden andauerten. So wurden „Kernbohrungen“ nicht noch einmal durchgeführt.
Für die Bodenuntersuchungen werden grundsätzlich zwei Geräte parallel eingesetzt.
Mit der so genannten „Rammsondierung“ wird eine „Sonde“ mit einem Gewicht von 50 kg in den Boden getrieben.
Über die „Schlagzahl“ (z.B. pro 10 cm) lässt sich die Tragfähigkeit des Bodens ermitteln.
Parallel dazu wird der Aufbau der Bodenschichten festgestellt.
Anwohner und Nutzer der Brücke Bettrather Straße haben für einen Neubau kein Verständnis und sehen darin – auch wenn die Kosten in siebenstelliger Höhe überwiegend nicht aus Mitteln des städtischen Haushalts, sondern aus Fördermitteln bestritten werden – eine massive Steuergeldverschwendung.
Ihnen geht es um den Erhalt der Wegebeziehung und nicht um einen Brückenneubau.
Zum Hintergrund
Wäre es nach der Spitze des Baudezernates und einzelner „Ortspolitiker(innen)“ gegangen, wäre diese Brücke schon längst ersatzlos „geschliffen“ worden.
Dass dies nicht geschehen ist, haben eben diese „Abriss-BefürworterInnen“ der Weitsicht der Bürgerinitiative bezüglich einer vernünftigen Wegebeziehung von der Oberstadt zum Bunten Garten im wahrsten Sinne des Wortes zu „verdanken“, die gegen einen Abriss mobil gemacht hatten.
Nur dadurch ist es jetzt möglich, für die Dauer der Brückenerneuerung Viersener Straße den Rad- und Fußverkehr nutzerorientiert umzuleiten.
Seit sich als Suggestion herausgestellt hat, dass die Darstellung von Fachverwaltung und GroKo-Mehrheitspolitiker (bis September 2020), die Brücke Bettrather Straße sei baufällig, gefährlich und müsse daher abgerissen werden, setzt sich die Initiative für den Erhalt und die Sanierung der vorhandenen Brücke mit der Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer ein.
Obwohl es in der Bevölkerung keinen Rückhalt dafür gibt, verfolgt das Baudezernat, gestützt auf einen Beschluss der GroKo, den Abriss der Backsteinbrücke und Ersatz durch einen Neubau weiter und hat einen Architektenwettbewerb angestoßen.
Bislang verengt sich diese Straße im Bereich der Brücke Bettrather Straße auf drei Spuren, um anschließend für einen kurzen Abschnitt wieder vierspurig zu werden, bevor der durchgehende Verkehr in Richtung Sternstraße auf eine Spur reduziert wird.
So sollen offensichtlich Fakten für den „wirklichen“ Grund für den ursprünglich ersatzlos geplanten Abriss geschaffen werden, nämlich die unten liegende, nur ca. ein Kilometer lange Hermann-Piecq-Anlage vierspurig ausbauen zu können.
Diesen Grund haben die Fachverwaltung und die „Abriss-BefürworterInnen“ den Bürgern bislang verschwiegen, allenfalls in Nebensätzen erwähnt.
Denn die Ergebnisse von durchgeführten Regel- und Sonderuntersuchungen werden „unter Verschluss“ gehalten, so dass nicht einmal Rats- und BV-Mitglieder und erst recht nicht die betroffenen Bürger davon Kenntnis erhalten.
Außerdem fehlt es an nachvollziehbaren, realen Sanierungsplanungen und differenzierten und nachprüfbaren Kostenermittlungen.
Bisher basiere die Kostenangabe für eine Sanierung lediglich auf „allgemeine Ansätze“, die sich aus der Berechnung von Brückenfläche und Quadratmeterpreis zu einer Bausumme ergebe, hatte die Fachverwaltung mitgeteilt.