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Unausgereift, wie das gesamte „neue Abfallkonzept“ mit Mindestvolumen von 20 bzw. 15 Liter pro Person und Woche sind die Argumentationsversuche der mags, die Bürgern zugemutet werden, wenn sie sich erbost über das geplante gebührenrelevante „Zwangs-Luft-Volumen“ äußern.ereift, wie das gesamte „neue Abfallkonzept“ mit Mindestvolumen von 20 bzw. 15 Liter pro Person und Woche sind die Argumentationsversuche der mags, die Bürgern zugemutet werden, wenn sie sich erbost über das geplante gebührenrelevante „Zwangs-Luft-Volumen“ äußern.

Aus den diversen Mails, die unsere Redaktion erreichen, sei nur eine von Manfred K. (Name geändert) herausgehoben, der uns seine Mail-Korrespondenz mit der mags zur Kenntnis gab.

Darin stellte er fest, dass die von der mags ermittelten Durchschnittswerte der Abfallmenge pro Person für das Haus, in dem er wohnt, irrelevant seien.

In diesem Wohnhaus leben drei Einzelpersonen, und ein Zwei-Personen-Haushalt und es wird eine Bio-Tonne genutzt.

Dort fällt so wenig Restmüll an, dass die 3 Einzelpersonen sich eine 25-Liter-Tonne teilen und der Zwei-Personen-Haushalt seine 25-Liter-Tonne zu höchstens 2/3 innerhalb einer Woche füllen.

Überschlägig würde in diesem Haus tatsächlich eine Restmüllmenge von 60 Litern in 14 Tagen anfallen, erklärt K.

Das von mags, CDU und SPD „verordnete“ Mindestvolumen beträgt nach der „Mönchengladbacher Tonnen-Arithmetik“ für dieses Objekt 150 Liter.

Da es keine solche Tonnen geben wird, wird ihm die mags eine 120-Liter- und eine 60-Liter-Tonne vor die Türe stellen, wie über den „Müll-Kalkulator Mönchengladbach“ auf BZMG nachzuprüfen ist

Vor diesem Hintergrund fordert Manfred K. eine gerechte, bedarfsorientierte Berechnung auf Gewichtsbasis.

Dazu erklärt Yvonne Tillmanns, Pressereferentin der mags u.a.:

„… Gegen das Wiegemodell hat sich die Politik unter anderem zum jetzigen Zeitpunkt entschieden, weil eine hohe Investition in die technische Ausstattung nötig gewesen wäre, die die Gebühren in die Höhe getrieben hätte.

Von der Politik wurde aber auch angekündigt, dass es durchaus möglich ist, zu einem späteren Zeitpunkt Modellanpassungen vorzunehmen, wenn die Rolltonnen erst mal eingeführt sind.

Wobei das Wiegemodell auch die Gefahr bürgt, dass Müll anderweitig entsorgt wird, um die eigenen Kosten zu senken.

Für Ihr Haus mit 5 Personen wird sich noch eine Änderung ergeben.

Derzeit erarbeitet mags verschiedene Varianten für die Kalkulation der Müllgebühren des kommenden Jahres.

Ebenfalls erarbeitet mags Lösungsansätze, mit denen eine überschießende Volumenbelastung insbesondere von Haushalten mit ungerader Personenzahl vermieden werden kann.

In Ihrem Fall (5 Personen und Biotonne oder Eigenkompostierer) stellt mags Ihnen im Herbst eine 120-Liter-Tonne und eine 60 Liter Tonne zur Verfügung.

Alternativ könnte im Herbst eine 240-Liter-Tonne, die mit einer Prägung versehen ist (Ein Strich bei Füllhöhe 150 Liter), ausgeliefert werden.

Ihnen würde jedoch nur das ermittelte Mindestvolumen von 150 Liter über die Gebühr berechnet.

Dieses Modell muss allerdings noch beschlossen werden.

Die genaue Höhe der Gebühren steht noch nicht fest.

Die Gebühren werden mit der Abfallgebührensatzung Ende des Jahres beschlossen.

Bei der 150 Liter wären Sie dann statt bei 396 Euro voraussichtlich (120 Liter +60 Liter) bei 330 Euro im Jahr.“ (Zitat Ende)

Dass Bürger das Vorgehen von mags, CDU und SPD im Zuge der Umstellung des Abfallkonzeptes ab 2019 als „Frechheit“ betrachten und mit der „Methode Jean-Claude Juncker“ vergleichen, bleibt auch angesichts der Antwort der mags nicht aus.

Jean-Claude Juncker hatte auf EU-Ebene eine politische Entscheidung durchsetzen wollen, die er nach aufkommendem Widerstand als „Versuchsballon“ bezeichnete und sich nicht scheute zu erklären, wenn es niemand gemerkt hätte, wäre „die Sache ohne Möglichkeit einer Modifikation“ durchgegangen.

Eine nette Umschreibung für das gebührenpflichtige „Zwangs-Luft-Volumen“ ist die neueste Wortschöpfung aus der mags, die da lautet „Überschüssige Volumenbelastung“.

Einerseits abenteuerlich – wenn nicht gar lachhaft – ist es, wenn die mags in Aussicht stellt, dem besagten Haus mit 5 Personen für ihren Restmüll (aktuell 60 Liter in 14 Tagen) für das errechnete „Zwangs-Volumen“ von 150 Liter nunmehr im Herbst eine 240-Liter-Tonne „mit einer Prägung bei 150 Liter“ zur Verfügung stellen werde.

Andererseits zeugt es nicht gerade von Respekt den Gebührenzahlern gegenüber, die letztlich über die Grundsteuer B und die diversen Gebühren auch die Arbeitsplätze der mags-Verwaltungsebenen finanzieren, wenn solche Fehleinschätzungen eines SPD-Sprechers Felix Heinrichs im mags-Verwaltungsrat Einzug in den Sprachgebrauch einer Pressereferentin findet.

Wahrlich keine kommunikative Glanzleistung, die der mags-Leitung zu denken geben sollte. Es sei denn, sie trägt sie mit.

Dies vor allem deshalb, weil die Bürger erst in zweiter Linie das „Zwangs-Luft-Volumen“ als kalkulatorische Differenz zwischen dem rechnerischen Mindestvolumen für ein Haus und das vorgeschriebenen „Tonnen-Zwangsvolumen“ sehen.

Sie interessiert vielmehr wie hoch das „Zwangs-Luft-Volumen“ ausfällt, wenn sie die „Zwangs-Tonnenvolumen“ mit ihrem aktuellen Restmüll-Volumen vergleichen.

 

 

 

 

 

Wie unprofessionell naiv muss man sein, zu meinen,

  • dass 5 Personen in einem Haus darauf achten würden, dass die „150-Liter-Prägung“ einer 240-Liter-Tonne nicht überschritten wird, nur weil die mags diese Menge vorschreibt und auch nur 150 Liter zu berechnen gedenkt,
  • dass den vollkommen aus der Luft gegriffenen „Gebührenreduzierungen“ von 66 EURO überhaupt Glauben geschenkt wird,
  • dass die Gebührenzahler, die von dem „Familien-Rabatt“ nicht profitieren, nicht merken würden, dass sie die vielen „66 EURO-Geschenke“ mit finanzieren müssen.

Spätestens nach diesen (und anderer ähnlichen) „Offenbarungen“ u.a. der mags gegenüber rational denkenden Bürgern wäre es für mags, CDU und SPD an der Zeit,

  • jegliche weitere Erklärungsversuche zum neuen Abfallkonzept einzustellen, weil deren Glaubwürdigkeit auf einem Tiefstpunkt angelangt ist,
  • die berühmte „Reißleine“ zu ziehen und die geplante Umstellung in eine (beliebige) Tonne zu versenken,
  • zu begreifen, dass sie die aktuelle „Müll-Arie“ bis in das Kommunalwahljahr 2020 verfolgen wird, auch weil vielen der beteiligten Personen neben der anhängigen Strafanzeige wegen fortgesetzten Betruges noch wegen weiterer Rechtsverstöße in den Fokus rücken werden und
  • vielleicht sogar personelle Konsequenzen zu ziehen, um weiteren Schaden von der mags, der GEM und schlussendlich von den gebührenzahlenden Bürgern fernzuhalten.