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Seit der Kommunalwahl 2025 hat der ehemalige „Integrationsrat“ den Status eines Ratsausschusses erhalten, wurde zum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) und unterliegt damit anderen Regularien als bisher (https://news.bz-mg.de/intgrationsausschuss/)

Einzige Besonderheit ist, dass die Anzahl der Gremienmitglieder 24 und nicht wie bei allen anderen Ratsausschüssen (19) beträgt.

Nach intensiver und teils kontrovers geführter Debatte wurde in der Sitzung des „Integrationsausschusses“ am 24.02.2026 die u.a. von B90/Die Grünen, DIE LINKE und dem VOLT-Ratsherrn Marco Diawuoh eingebrachte RESOLUTION zur geplanten Abschiebehaftanstalt mit einer Mehrheit von 14 (von 24) Stimmen abgelehnt.

Ausschlaggebend waren dabei vor allem die Stimmen von CDU und SPD, die in diesem Ausschuss über 12 Stimmen verfügt, abgelehnt hatten auch der Vertreter der AfD und die Ausschussvorsitzende (bislang: DIE PARTEI, jetzt: SPD).

Vorangegangen war ein Vortrag von Mitgliedern des „Bündnisses Abschiebegefängnisse verhindern in Mönchengladbach und Überall“, die – aus Düsseldorf angereist – in die Problematik von Abschiebegefängnissen einführten.

In der Diskussion betonten Vertreter der CDU wiederholt die Notwendigkeit, rechtsstaatliche Entscheidungen konsequent durchzusetzen.

Wer kein Bleiberecht habe, müsse das Land verlassen.

Geschehe dies nicht freiwillig, sei Abschiebehaft ein legitimes Mittel zur Durchsetzung geltenden Rechts.

Die Argumentation konzentrierte sich dabei vor allem auf das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit.

Die Einbringenden der Resolution verwiesen hingegen auf die vielfach kritisierten Bedingungen in Abschiebehaftanstalten, die seit Jahren von verschiedenen Verbänden und Initiativen beanstandet werden.

Zudem wurde auf rechtliche und humanitäre Bedenken hingewiesen.

Diese Einwände trafen bei den Vertreterinnen und Vertretern der Kooperation aus CDU und SPD jedoch kaum auf positive Resonanz.

Aus den Reihen der Opposition gab es deutliche Gegenreden.

Vertreter der Linken und Grünen sowie eines direkt gewählten Ausschussmitgliedes hielten engagierte und eindringliche Beiträge, in denen sie die Verhältnismäßigkeit sowie die gesellschaftlichen und rechtlichen Folgen einer solchen Einrichtung in Frage stellten.

Für Irritationen bei mehreren Zuhörenden sorgte die Kritik eines CDU-Ratsherrn an einer Passage der Präambel, in der ein Bezug zum Nationalsozialismus hergestellt wird.

Dort heißt es:

„Der geplante Bau des Abschiebegefängnisses wird zudem als Reaktion auf den Anschlag in Solingen begründet.

Aus einem einzelnen Gewaltverbrechen jedoch pauschale Sanktionsmaßnahmen gegen eine gesamte, ohnehin marginalisierte Gruppe abzuleiten, ist Ausdruck politisch motivierter Symbolpolitik.

Gleichzeitig bedient dieser Ansatz völkische Narrative, indem Sicherheitsdebatten mit der gezielten Diskreditierung Schutzsuchender verknüpft und diese als potenzielle Bedrohung dargestellt werden.

Eine solche Argumentationslogik hat bereits während der Zeit des Nationalsozialismus zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen geführt.“

Der CDU-Ratsherr wies den Zusammenhang zum Nationalsozialismus entschieden zurück, bei seiner Verlesung der entsprechenden Textpassage bezog er sich aber lediglich auf den ersten und letzten Satz dieses Abschnittes und lies genau den mittleren Teil des Abschnittes aus, der den Zusammenhang herleitet.

Im Zentrum der Debatte stand insgesamt die Anstalt als Teil des Maßnahmenpakets der Landesregierung.

„In diesem Zusammenhang wird immer wieder der Eindruck erweckt, eine Abschiebehaftanstalt sei in erster Linie für Straftäter vorgesehen,“ erklärt einer der Vortragenden des Bündnisses Abschiebegefängnisse verhindern in Mönchengladbach und Überall.

Dabei werde außer Acht gelassen, dass Strafhaft und Sicherungshaft zur Abschiebung zwei völlig unterschiedliche gesetzliche Tatbestände seien. „Während Strafhaft auf Grundlage des Strafgesetzbuches als Folge einer strafrechtlichen Verurteilung verhängt wird, handelt es sich bei der Abschiebehaft um eine verwaltungsrechtliche Maßnahme zur Sicherung der Ausreise“.

Diese rechtliche Differenzierung bleibe in der öffentlichen Debatte häufig unerwähnt und vor allem seien von Abschiebehaft betroffen hauptsächlich Menschen, die keine Straftat begangen hätten.