Die Mönchengladbacher Dependance des BSK (Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.) erwartet als Folge des Projektes „19 Häuser“ erhebliche flächenmäßige Reduzierung des Busbahnhofs „Europaplatz“, dementsprechend massive Auswirkungen auf den ÖPNV und Behinderungen für mobilitätseingeschränkte Menschen.
Dazu haben die örtlichen Akteure dieses Betroffenenverbandes diverse Einwendungen gegen den Bebauungsplan 789/N erhoben, um deren Berücksichtigung bei den weiteren Planungen zu erreichen.
In Mönchengladbach leben nahezu 90.000 Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
Laut Bericht der Inklusionsbeauftragten für das Jahr 2017 war zu diesem Zeitpunkt für 54.964 Mönchengladbacher eine Behinderung gemäß SGB IX dokumentiert, darunter befanden sich 36.527 Personen mit einem GdB von 50 bis 100, die damit als „schwerbehindert“ gelten.
Jährlich erhöhe sich nach Angabe der für die Statistiken zuständigen Bezirksregierung Münster die Zahl der Mönchengladbacher, für die ein GdB von 50 bis 100 dokumentiert wird, in um mehr als 4.500.
Wir ersparen und an dieser Stelle eine vertiefende Differenzierung nach Alter der Betroffenen und zusätzlichen. Ein Großteil der in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen, teilweise mit zugestandenen „Merkzeichen“ G, aG, B, H und/oder GI ist auf die Nutzung des ÖPNV und speziell des Busbahnhofes vor dem Mönchengladbacher Hauptbahnhof (Europaplatz) auch aus sozialen Gründen angewiesen.
Bei Umsetzung dieser Einwendungen usw. wird nicht nur den Bedürfnissen und Belangen der Menschen mit aktuell unterschiedlichsten Behinderungen Rechnung getragen, sondern auch den übrigen ÖPNV-Nutzern, die noch (!) durch keine Behinderungen beeinträchtigt sind bzw. die unter dem Gesichtspunkt „Komfort“ die Nutzung des ÖPNV – namentlich am Europaplatz – attraktiver gemacht werden, erklärt der BSK.
Diese nachstehenden 13 Kernfroderungen und deren Erläuterungen müssten nicht nur im Endzustand erfüllt sein, sondern schon zu Beginn und während der so genannten „Interimsphase“ (Zeitraum wärhende der Bauphase des Projektes „19 Häuser“).
Kernforderung des BSK Mönchengaldbach zum ZOB Europaplatz
„Barrierefrei-Konzept“ (Masterplan „Barrierefreiheit Europaplatz“)
Die derzeit vorliegenden Planungen und die zugehörigen Beschreibungen lassen nicht erkennen, in welchem Umfang und mit welchen Maßnahmen den Anforderungen der Barrierefreiheit Rechnung getragen werden soll.
Vor dem Hintergrund der Fakten, dass
- in Mönchengladbach nahezu 90.000 Menschen leben, die aus unterschiedlichsten Gründen in ihrer Mobilität eingeschränkt sind,
- vielen von ihnen sind diese Einschränkungen nicht auf den ersten Blick anzusehen,
- im Jahr 2017 bei ca. 55.000 Mönchengladbachern eine Behinderung nach SGB IX dokumentiert wurden,
- davon bei 36.527 eine Schwerbehinderung mit einem GdB von 50 bis 100 festgestellt wurde,
- die für diese Statistiken zuständige Bezirksregierung Münster die Zahl derer, jährlich um mehr als 4.500 steigt, und
- ein Großteil der in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen schon aus sozialen Gründen auf die Nutzung des ÖPNV und speziell des Busbahnhofes vor dem Mönchengladbacher Hauptbahnhof (Europaplatz) angewiesen sind,
ist für den Europaplatz unter aktiver und unmittelbarer Einbindung der Behindertenverbände ein „Barrierefrei-Konzept“ zu entwickeln, das als integraler Bestandteil des Bebauungsplanes in den Satzungsbeschluss zum BPlan 789/N aufgenommen wird.
Es ist unumgänglich, dass in dieses „Barrierefrei-Konzept“ auch das Gebiet „hinter dem Hauptbahnhof“ (Platz der Republik) mit einschließt, um eine ganzheitliche Barrierefreiheit zu gewährleisten.
In diesem „Barrierefrei-Konzept“ sind mindestens die nachfolgend als „Endzustand“ beschriebenen Aspekte zu berücksichtigen.
Nicht zu allen „Endzuständen“ gibt es ergänzende Erläuterungen, insbesondere dann, wenn die Formulierung des „Endzustandes“ zweifelsfrei das Ziel beschreibt.
Sollte der Forderung nach einem „Barrierefrei-Konzept“ nicht gefolgt werden, sind die beschriebenen Aspekte dennoch umzusetzen.
Die nachfolgenden Details zu „Rollstühle“ usw. gelten synonym auch für Eltern mit Kinderwagen o.ä.
Geforderter Endzustand: Haltestellen vor den „19 Häusern“ werden wieder angelegt
In der Planung des Büros KBNK zum „neuen“ ZOB waren in Fahrtrichtung „Alter Markt“ an der Nordseite der Hindenburgstraße fünf Haltestellen vorgesehen.
Diese Haltestellen sind in der aktuellen Planung nicht mehr vorhanden, was dazu führt, dass die ÖPNV-Nutzer längere Wege zu Haltestellen an Goebenstraße, Sittardstraße un Hindenburgstraße östlich der Humboldtstraße zurücklegen müssen und „Umsteigerelationen“ erheblich beeinträchtigt werden.
Die Sinnhaftigkeit dieses, der NEW mobil & aktiv offensichtlich von der Fachverwaltung vorgeschriebenen Wegfalls erschließt sich angesichts der besonders für mobilitätseingeschränkte ÖPNV-Nutzer sowieso schon ausgesprochen problematischen Umsteigesituation überhaupt nicht.
Geforderter Endzustand: Markierungs- und Wegweisungskonzept ist eindeutig
Für von Menschen mit Sehbinderungen, Blinde und Nutzer von Rollstühlen, E-Scootern (nicht Elektro-Tretroller) und Rollatoren sind eindeutige Markierungen und „Leitungen“ von hoher Sicherheitsrelevanz.
Diese müssen sowohl taktil als auch optisch unverwechselbar hergestellt werden.
Geforderter Endzustand: Furten zwischen den Haltestellen ermöglichen gefahrloses Queren des ZOB
Es ist unumgänglich, dass ÖPNV-Nutzer den ZOB auf Fahrbahnebene queren müssen (z.B. Umsteigen).
Nur so ist es möglich, dass mobilitätseingeschänkte Menschen, besonders Rollstuhlfahrer, und Nutzer von E-Scootern (nicht Elektro-Tretroller) und Rollatoren den ZOB gefahrlos und ohne Barrieren (Bordsteine und andere Erhebungen) queren können.
Die Furten sind so breit zu gestalten, dass eine gefahrlose „Begegnung“ beispielsweise von Rollstühlen, E-Scootern (nicht Elektro-Tretroller), Rollatoren usw. gewährleistet ist.
Geforderter Endzustand: Nutzer von Rollstühlen usw. erreichen und nutzen die Haltestellen ohne fremde Hilfe
Zur sicheren Erreichbarkeit der Einstiegsebenen der Haltestellen darf die Steigung von 6% nachweislich nicht überschritten werden.
Die Haltestellen müssen eine Breite haben, die ein gefahrloses „Begegnen“ beispielsweise von Rollstühlen, E-Scootern (nicht Elektro-Tretroller), Rollatoren usw. gewährleisten.
Dementsprechend sich die Aufstellbereiche vor den Türen der Busse zu gestalten und kenntlich zu machen (z.B. Markierung aus dem Haltestellenboden).
Geforderter Endzustand: Alle Buslinien halten immer an denselben Haltestellen
Es ist unzumutbar, dass besonders Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nach dem für ihn „richtigen“ Abfahrtsort des Busses suchen müssen.
Neben der Grund-Unsicherheit kommt in solchen Fällen die Sorge/Angst, nicht zeitgerecht den „richtigen“ Abfahrtsort zu erreichen.
Dies ist ein weiterer Aspekt der Barrierefreiheit unter dem Dreiklang „auffinden, erreichen und nutzen“.
Das trifft besonders für ÖPNV-Nutzer (mit und ohne Behinderung) zu, deren ÖPNV-Nutzung nicht als „regelmäßig“ einzuordnen ist.
Geforderter Endzustand: Die Lage der Haltestellen und die Abfahrtzeiten sind so geplant, dass sie für Rollstuhlfahrer usw. in einem Umkreis von maximal 100 Meter und einer Umsteigezeit von 10 Minuten liegen
Geforderter Endzustand: Alle Haltestellen gewährleisten ein barrierefreies Aus- und Zusteigen
Geforderter Endzustand: Alle Haltestellen sind so ausgestattet, dass Fahrplanauskünfte vom Rollstuhl o.ä. aus und durch Kleinwüchsige und Kinder gut lesbar
Geforderter Endzustand: Der Platz zwischen Hauptbahnhof und ZOB verfügt über einen Bereich, in dem Menschen mit Mobilitätseinschränkungen mittels Pkw und/oder Taxis sowohl zur Weiterfahrt mit dem ÖPNV als auch mit der Bahn gebracht/abgeholt werden können
Es ist für alles ÖPNV-Nutzer, besonders jedoch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen unzumutbar, an der Rückseite des Hauptbahnhofes gebracht bzw. dort abgeholt werden.
Geforderter Endzustand: Der Platz zwischen Hauptbahnhof und ZOB ist so gestaltet, dass es keine Angsträume gibt
Das ÖPNV-Angebot darf sich nur auf der „Hauptseite“ des Hauptbahnhofes abspielen, damit Menschen mit Behinderungen usw. nicht zwischen der Rückseite (Platz der Republik) und dem Europaplatz „pendeln“ müssen, weil der Durchgang durch den Hauptbahnhof als „Angstbereich“ einzuordnen ist.
Dies sowohl tagsüber als auch in „dunklen“ Tageszeiten, Spätabends und nachts.
Geforderter Endzustand: Die NEW mobil& aktiv betreibt auf dem Platz zwischen Hauptbahnhof und ZOB einen Servicepoint mit barrierefreier Erreichbarkeit und barrierefreiem Zugang
Für den vorhandenen Servicepoint in Mitten des vorhandenen Busbahnhofes ist ein verbesserter Ersatz zu schaffen, in dem auch Beratungsleistungen für Menschen mit Behinderungen erbracht werden.
Geforderter Endzustand: Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen - gleich welcher Art - steht aus dem Platz zwischen Hauptbahnhof und ZOB eine gut einsehbare und ggf. „bewachte“ rollstuhlgerechte Behindertentoilette zur Verfügung
Eine solche Behindertentoilette sollte Bestandteil eines neuen Servicepoints der NEW mobil & aktiv sein und ist damit in der „Obhut“ der Stadt Mönchengladbach.