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Die eShare.one GmbH wurde am 22.12.2017 mit einem Stammkapital von 200.000 EURO ins Handelsregister Dortmund eingetragen und ist nach eigenem Bekunden ein „Mobilitätsdienstleister“ für Kommunen, Energieversorger, Stadtwerke, die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Fuhrpark, Flotten, Handwerk und den öffentlichen Nahverkehr.

Ihr Geschäftsführenden Gesellschafter ist Andreas Allebrod, der darüber hinaus noch Funktionen in einer ganzen Reihe von ähnlichen Unternehmungen inne hat.

Die NEW Smart City GmbH gehört als 100%ige Tochter zum mittlerweile immer undurchsichtiger werdenden Unternehmensgeflecht unter dem Logo der NEW AG (60% NEW-Kommunalholding GmbH, 40% innogy SE – vorm.: RWE AG). Sie soll alle NEW-Beteiligungen „bündeln“, die in ein Entwicklungskonzept „Smarte Stadtlösungen“ hinein passen.

Nachdem die frag- und kritikwürdige Verhaltensweisen des NEW-Vorstandes Frank Kindervatter, des NEW-Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Hans Peter Schlegelmilch (CDU) und seines Aufsichtsratskollegen Felix Heinrichs (SPD) in der Causa „Sven“ immer noch nicht geklärt sind, scheint es auch bei der Beteiligung der NEW Smart City GmbH nicht rechtmäßig zugegangen zu sein.

„Nicht rechtmäßig“ diesmal nicht „nur“ – wie bei „Sven“ – u.a. im Sinne der Einhaltung von Vorgaben der Gemeindeordnung NRW (GO NRW), sondern dadurch, dass ein unzweideutiger Ratsbeschluss vom 29.05.2019 nicht nur „übersehen“ oder „auf Grund anderer Rechtsauffassung“ anders interpretiert wurde, sondern bewusst ignoriert wurde:

„Der Erhöhung der Beteiligung der NEW Smart City GmbH an der eShare.one GmbH von 25,1% auf 37,4% durch Übernahme entsprechender Anteile des Gesellschafters Herrn Andreas Allebrod (von 49,8% auf 37,5%) wird zugestimmt.

Die Vertreter der Stadt Mönchengladbach im Aufsichtsrat der NEW AG werden ermächtigt, einer späteren Kapitalerhöhung der eShare.one GmbH um 51.000 € durch die NEW Smart City GmbH auf einen Anteil von dann 50,1 % zuzustimmen.“ (Zitat Ende)

Ob der als Vorsitzender „oberste“ Vertreter der Stadt im NEW-Aufsichtsrat Dr. Schlegelmilch und sein Aufsichtsratskollege Felix Heinrichs (SPD) davon wussten, dass bei einem Notartermin nur wenige Tage später aber etwas anderes beurkundet, als vom Rat beschlossen, möglicherweise gar das geplante Handeln Kindervatters beim Notar „zustimmend zur Kenntnis genommen hatten“, ist zunächst noch unerheblich.

Erheblich indes ist die Tatsache, dass die NEW ihre Beteiligung an der eshare.one NICHT wie vorm Rat beauftragt erhöht hat.

Denn das Gegenteil war passiert:

Der Gesellschafter Andreas Allebrod, von dem die NEW gemäß Ratsbeschluss Anteile übernehmen wollte, hat die 51.000 € Stammkapital eingelegt und damit seine Geschäftsanteile an der eshare.one erhöht.

Das rief die FDP-Fraktion auf den Plan und veranlasste ihren Sprecher in der Sitzung des Finanzausschusses, Reiner Gutowskis, am Mittwoch, den 18.09.2019 festzustellen, dass durch diese notarielle Beurkundung der prozentuale Geschäftsanteil der NEW verringert wurde.

Diese Feststellung traf Gutowski im Rahmen einer Anfrage am Ende der Sitzung des Finanzausschusses und präzisierte:

„Der Anteil der NEW beträgt nun nur noch 20%, womit sogar die Sperrminorität von 25,1% (siehe §7, Abs. 2 des aktuellen Gesellschaftsvertrag) unterschritten wird.

Damit sind sogar die in §7, Abs. 1, Nr. 1 – 5, 8 – 15 und 18-21 Beschlüsse der Gesellschafterversammlung gegen die Stimmen der NEW möglich.

Tatsächlich geht dies hin bis zur Erstellung des Wirtschaftsplans, der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft und sogar der Veräußerung oder Auflösung der Gesellschaft.“ (Zitat Ende)

Im Namen der FDP-Fraktion wurde er danach genauer und fragte:

  1. „Warum ist hier von der NEW ein Geschäft entgegen des Ratsbeschlusses getätigt worden?
  2. Warum wurde der Rat darüber nicht informiert?
  3. War die Beteiligungsverwaltung in dieses vom Ratsbeschluss abweichende Handeln involviert?

Konkret heißt es in der FDP-Anfrage weiter:

  • Hätte es nicht eine Aufhebung des o.a. Ratsbeschlusses und auch einen neuen Ratsbeschluss passend zum tatsächlichen Geschäftsvorgang gebraucht, um diese gegenteilige Beteiligungsveränderung zu vollziehen?
  • Muss die jetzt veränderte Beteiligung der Bezirksregierung angezeigt und von dieser bestätigt werden bzw. hätte das vor dem Gang zum Notar erfolgen müssen (Der ursprüngliche Ratsbeschluss hatte ja auch den Vorbehaltsvermerk der Bestätigung durch die Bezirksregierung)?
  • Haben die Räte der an der NEW AG beteiligten Kommunen des Kreises Heinsberg und der Rat der Stadt Viersen überhaupt jemals den notwendigen gleichlautenden Beschluss wie der Rat der Stadt Mönchengladbach am 29.05. gefasst?
    Wenn ja, wann?
    Wenn nein, warum nicht?
  • Wann erhält die FDP-Fraktion die am 30.08.2019 beantragte Akteneinsicht zu den Gesellschaften eShare.One und Hub2Go?“

(Noch) nicht gefragt hatte Gutowski, warum die Veröffentlichung der Anteile der NEW Smart City GmbH an der eShare.One GmbH immer noch suggeriert, dass seitens der NEW AG mindestens einer „Sperr-Minorität“ bestehe und wann und in welchem Umfang der Hauptverwaltungsbeamte Hans Wilhelm Reiners als Gesellschaftsvertreter der Stadt Mönchengladbach in der NEW AG von diesem Notartermin und dem dort beurkundeten Inhalt wusste.

(Noch) nicht gefragt hatte Gutowski,

  • warum die Veröffentlichung der Anteile der NEW Smart City GmbH an der eShare.One GmbH auf der NEW-Homepage immer noch suggeriert, dass seitens der NEW AG mindestens eine „Sperr-Minorität“ bestehe,
  • wann und in welchem Umfang der Hauptverwaltungsbeamte Hans Wilhelm Reiners (CDU) als Gesellschaftsvertreter der Stadt Mönchengladbach in der NEW AG von diesem Notartermin und dem dort beurkundeten Inhalt wusste und
  • was er unternommen hat, die Nichtbeachtung des Ratsbeschlusses rückgängig zu machen.

Ungeachtet dessen, zeigt dieser Vorgang (wieder einmal), wie ausgeprägt das „Eigenleben“ der „verselbständigten Aufgabenbereiche“ (Beteiligungsgesellschaften) ist, welchen Respekt die Protagonisten politischen Beschlüssen entgegen gebracht wird und welche „Kultur“ des rechtskonformen verhalten sich seit Jahren in Mönchengladbach eingerissen ist.

Und das scheint nur die berühmte „Spitze des Eisberges“ zu sein.