Mit diesem „Versprechen“ begann der SPD-Fraktionsvorsitzende am 04.05.2018, also 14 Tage vor der Sitzung des mags-Verwaltungsrates, einen Thread auf seiner facebook-Seite und stieß die von ihm sicherlich erwartete Kommentierungsflut an, auf die er sich in er Verwaltungsratssitzung bezog.
Dort und auf seiner facebook-Seite sprach bzw. beschrieb er gebetsmühlenartig, dass es nun mal eine Müllmenge in Mönchengladbach gebe, deren Entsorgungskosten von allen Bürgern „solidarisch“ getragen werden müssten und zwar über die 20 bzw. 15 Liter pro Person und Woche.
30 Seiten Diskussion auf der facebook-Seite „Felix Heinrichs“ (auch zum Downnload)
Kein Wort dazu, dass GEM und Stadt über Jahre aus den Abfallgebühren jährlich unzulässige Gewinne bis zu 4,5 Mio. EURO geplant und generiert haben und damit die Gebührenzahler betrogen haben sollen, wie in einer Strafanzeige u.a. gegen die GEM-Geschäftsführerin Gabriele Teufel detailliert aufgeführt wurde.
Strafanzeige gegen Organe der GEM
Kein Wort dazu, in welchem Maße die GEM-Geschäftsführung welchen Anstrengungen unternommen hatte und unternehmen werde, die Kosten zu senken statt nach dem „Teufel“-Motto zu verfahren „Nur das Beste im Übermaß, denn das zahlt ja sowieso der Gebührenzahler“ und damit Gebührenerhöhungen zu provozieren.
Stattdessen konnte es sich Heinrichs in einem seiner Wortbeiträge in der Verwaltungsratssitzung nicht verkneifen auf das auch in Mönchengladbach geltenden Prinzip der „Repräsentative Demokratie“ zu verweisen, um damit deutlich zu machen dass es an den gewählten Politikern sei, abzuwägen und zu entscheiden und nicht direkt an den Bürgern.
Heinrichs vermied es, die seit Jahren in der CDU vorherrschende Grundeinstellung zu zitieren: „Ihr habt uns gewählt, also können wir machen, was WIR sollen.“
Das vorsätzliche „Luft-Volumen“
Nachdem BZMG schon im Januar 2018 nachgewiesen hatte, dass die mags ab 2019 mit einem „Luft-Volumen“ von über 45.000.000 Liter plant, könnten Teile von CDU und SPD scheinbar begriffen haben, dass sie von der GEM-Geschäftsführung in eine Falle gelockt wurden, aus der sie nun versuchen müssten, wieder herauszukommen.
Aus dieser Falle wollen CDU und SPD nun dadurch herauskommen, dass sie am 18.05.2018 die mags damit beauftragten das Abfallkonzept, von dem sie nicht bereit sind, abzuweichen, so zu modifizieren, dass zumindest kein systembedingtes „Luft-Volumen“ über die Abfallgebühren ab 2019 in Rechnung gestellt wird.
Dass sie nicht bereit waren, unter Nutzung digitaler Systeme auch alternative Berechnungsmodi beispielsweise auf Grundlage von tatsächlichem Restmüll-Gewicht oder tatsächlichem Restmüll-Volumen einzubeziehen, wie vom FDP-Vertreter im Verwaltungsrat, Reiner Gutowski vorgeschlagen, macht deutlich, wie unflexibel, kompromisslos, ja fast sklavisch sie den Vorstellungen von mags- und GEM-Führung anhängen.
Daraus ergibt sich die Frage: „Versuchen Heinrichs und Schlegelmilch mit „Luft-Volumen“ die Fortsetzung einer „Täuschungsspirale“?
Denn mit dem Prüfauftrag von CDU und SPD an den mags-Vorstand, Möglichkeiten zu finden, rechtssichere Lösungsansätze zum Ausschluss von „kalkulatorischem Luftvolumen“ zu finden, soll offensichtlich der Eindruck erweckt werden, man würde auf die vielfältigen Kritiken aus der Bevölkerung eingehen.
Dabei beläuft sich das „Luft-Volumen“, das für Familien „rabattiert“ werden könnte faktisch auf durchschnittlich 17 Liter bzw. 20%:
Tatsächlich jedoch scheinen eher die juristischen und die nachhaltig politischen Folgen für diese beiden Parteien im Mittelpunkt zu stehen, auch wenn die Kommunalwahl 2020 erst September 2020stattfinden.
Abgesehen davon, dass Heinrichs und Schlegelmilch fälschlicherweise behaupten die „Luft-Volumina“ würden „insbesondere Haushalte mit ungeraden Personenzahl“ betreffen, entfernen sie sich bei der Festlegung von Tonnengröße und -anzahl mit der spezifischen Berücksichtigung von „Haushalten“ statt „Häusern“ von ihrer eigenen Vorgabe.
Das tatsächliche Luft-Volumen gegenüber heute
Außerdem greift der Prüfauftrag in keinster Weise das wirkliche „Luft-Volumen“ auf, gegen das sich einer der Haupt-Ärger der Gebührenzahler richtet.
Diese vergleichen nachvollziehbarerweise das Volumen ihrer aktuellen Ringtonne mit dem zukünftig vorgeschriebenen Rolltonnen-Volumen auf Basis des 20 bzw. 15 Liter Zwangsvolumens pro Person und Woche.
Nicht ohne Grund, denn wie diese Berechnungen zeigen kann je nach bislang genutzter Ringtonne das „Luft-Volumen“ weit über 300% betragen: