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Bekanntlich wurde mit der Mehrheit von CDU und SPD die Zuständigkeit für die Abfallentsorgung mit Wirkung vom 01.01.2017 von der Verwaltung der Stadt Mönchengladbach der seinerzeit neu gegründeten mags AöR übertragen.

Damit setzten CDU und SPD das von langer Hand geplante Vorhaben der CDU um, ein „Kompetenzzentrum Sauberkeit“ zu gründen.

„Die Rückgewinnung der GEM als 100% städtische Gesellschaft bietet die Chance, durch Neuorganisation und Effizienzgewinne die Qualität des Stadtbildes zu verbessern. Die verschiedenen hiermit betrauten Verwaltungsbereiche sind in einem „Kompetenzzentrum Sauberkeit“ mit der GEM neu zu organisieren. Das Abfallsammelsystem ist in Hinsicht auf die Verschmutzung der Container‐Standorte zu überprüfen. …“

Aus der „Neuorganisation“ wurde die Unternehmung „mags AöR“ mit dem offensichtlichen Ziel, alle bislang in den städtischen Gremien zu behandelnden und zu beschließenden Angelegenheiten, wie z.B. die von Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst, nur noch in einem Aufsichtsgremium (hier: mags-Verwaltungsrat) behandeln und beschließen zu lassen.

Damit einher ging auch die Reduzierung der Transparenz für die Öffentlichkeit, also für die Bürger, weil die Sitzungen dieses nur 19 Personen umfassenden Gremiums grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

Mit der Neuorganisation der Aufgaben und Übertragung auf die mags AöR wurden auch sämtliche Finanzkompetenzen aus der Stadtverwaltung zur Unternehmung mags AöR übertragen.

Die bis zur Gründung der mags von Fachausschüssen, Finanzausschuss und Stadtrat zu beratenden und zu beschließenden Budgets erhalten diese seit der durch CDU und SPD forcierten und durchgesetzten mags-Gründung lediglich zur Kenntnis.

Dazu können zwar noch Fragen gestellt und Hinweise gegeben werden, beschlossen wird nur noch im mags-Verwaltungsrat.

Gleiches gilt für die Abfallsatzungen und die Gebührensatzungen. So auch für das Jahr 2020.

Darin heißt es in der Begründung (Seite 2):

„Die gesamten umzulegenden Kosten sind für das Veranlagungsjahr 2020 mit 25.153.328 EUR kalkuliert. Im Vorjahr betrugen diese 25.255.992 EUR. In 2020 wird eine Rücklage in Höhe von 2.800.000 EUR aufgelöst. Insgesamt sinken die umzulegenden Kosten um 102.664 EUR im Vergleich zum Vorjahr.“ (Zitat Ende)

Diese Erklärung in den Unterlagen, die dem Stadtrat zur Kenntnis und dem mags-Verwaltungsrat zur Entscheidung vorgelegt wurde, bei der „Rücklage“ handele es sich um eine Auflösung „Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NRW aus Kostenüberdeckungen“ ist bilanzbuchhalterisch fragwürdig, wenn nicht gar falsch.

„Kostenüberdeckungen“ entstehen aus Differenzen zwischen einer Gebührenplanung und der Abschlussrechnung z.B. für die Abfallentsorgung und müssen bilanzbuchhalterisch auf der Passivseite als „Sonderposten“ ausgewiesen werden, um sie später den Gebührenzahlern zurück zu erstatten oder in nachfolgenden Jahren zu verrechnen.

Da weder die mags AöR noch (vorher) die Stadt Mönchengladbach Ergebnisrechnungen vorgelegt und derartige Sonderposten ausgewiesen oder verrechnet haben, können solche Posten auch gar nicht „aufgelöst“ werden.

Gleiches gilt, wenn dieses „Sonderposten“ sachlich falsch als „Rücklage“ bezeichnet werden.

Auch solche müssten mit Bezug zur Abfallentsorgung tatsächlich vorhanden und dokumentiert sein, um aufgelöst zu werden. Das ist jedoch nicht der Fall.

Daher hätten die Gebühren für die Abfallentsorgung 2020 – die Gesamtkalkulation als korrekt unterstellt – um diese 2,8 Mio. EURO, also um über 11% höher ausfallen müssen.

AUTOREN­KOMMENTAR

Wie naheliegend ist, dass eine solche Erhöhung sowohl der CDU als auch der SPD bei der bevorstehenden Kommunalwahl am 13. September und auch deren Kandidaten für das Amt des Hauptverwaltungsbeamten schaden würde und daher dieser Betrag „irgendwo hergezaubert“ werden musste?