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Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Verbreitung des Corona-Virus reduziert die Stadt Mönchengladbach die Überwachung des ruhenden Verkehrs im Stadtgebiet.

Ziel sei, Berufsgruppen zu unterstützen, die eine besondere Verantwortung tragen.

Damit wird allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern, die im Bereich der kritischen Infrastruktur beschäftigt sind, vorübergehend erlaubt, ihr Fahrzeug zum Beispiel auf öffentlichen Parkplätzen oder in Anwohnerparkbereichen auch ohne Parkschein abzustellen.

Es reicht daher, eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten sichtbar auf dem Armaturenbrett auszulegen.

Das solle keineswegs als Freifahrtschein zum Falschparken verstanden werden.

Die Stadt Mönchengladbach will damit gewährleisten, dass zum Beispiel medizinisches oder pflegerisches Fachpersonal ohne zusätzliche Ausnahmegenehmigungen mit dem Auto zum Einsatzort und wieder nach Hause fahren und dort parken kann.“

Selbstverständlich würden schwerwiegende Verstöße, vor allem zugeparkte Feuerwehrzufahrten und Rettungswege, auch unzulässig genutzte Behindertenparkplätze und etwa Geh- oder Radwegparken mit starker Beeinträchtigung der Fußgänger oder Radfahrer, weiter geahndet.

Hier die Auflistung des Personenkreises aus der neuen Leitlinie der Landes NRW:

Sektor Energie

    • Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik)
    • insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

Sektor Wasser, Entsorgung

    • Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung
    • insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

Sektor Ernährung, Hygiene

    • Produktion, Groß-und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik)

Sektor Informationstechnik und Telekommunikation

    • insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

Sektor Gesundheit

    • insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore

Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen

    • insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers
    • Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes)

Sektor Transport und Verkehr

    • insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr
    • Personal der Deutschen Bahn und nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
    • Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs

Sektor Medien

    • insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation

Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)

    • Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hochschulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind
    • Gesetzgebung/Parlament

Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe

    • Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung