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Sehr gute Nachrichten für den Kreis Viersen aus Berlin und Düsseldorf: Als erste Kommune in Deutschland erhält der Kreis aus dem aktuellen sechsten Aufruf zum Bundesförderprogramm Breitband die Förderbescheide der Bundes- und der Landesregierung NRW.

Insgesamt fließen Fördergelder in Höhe von rund 43 Millionen Euro.

Damit setzen der Kreis Viersen und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden den Ausbau eines flächendeckenden Glasfasernetzes konsequent fort.

Bei einem Termin bei der Landesregierung erhielt Landrat Dr. Andreas Coenen die Bescheide persönlich u.a. vom Landes-Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart.

„Wir möchten eine gigabitfähige Infrastruktur im gesamten Kreisgebiet schaffen. Diesem Ziel sind wir jetzt einen großen Schritt nähergekommen“, sagt Landrat Dr. Coenen.

Dies sei ein wichtiger Standortfaktor – sowohl für Familien als auch für Schulen und Unternehmen. „Durch den geförderten Ausbau legen wir den Grundstein für eine zukunftsorientierte Infrastruktur: Wir möchten den Gigabitausbau als Grundlage für die fortschreitenden Digitalisierungsprozesse in allen Lebensbereichen sowie den 5G-Mobilfunkausbau in der Region sicherstellen.“

Bundesminister Andreas Scheuer: „Wir wollen Glasfaser – in jeder Region und jeder Gemeinde. Dafür unterstützen wir seit 2015 mit 11 Milliarden Euro immer dort, wo die privaten Anbieter nicht ausbauen. Das Projekt in Viersen ist das erste im sechsten Förderaufruf des Bundes, bei dem wir die Genehmigungsverfahren deutlich vereinfacht haben. Dass hier nach nur gut einem Jahr die Bagger rollen können zeigt: Wenn alle an einem Strang ziehen und die Baukapazitäten zur Verfügung stehen, können wir den Breitbandausbau in Deutschland ordentlich beschleunigen.“

Konkret bedeutet dies: Nun werden im Kreis Viersen rund 4.000 Haushalte direkt vom geförderten Ausbau profitieren und an die Glasfaserinfrastruktur angeschlossen werden.

Diese Adressen gelten als unterversorgt und haben nach Förderdefinition eine Übertragungsrate unter 30 Mbit.

Bei der europaweiten Ausschreibung hat das Unternehmen Deutsche Glasfaser das wirtschaftlichste Angebot eingereicht.

Nach Erhalt der Förderbescheide können der Kreis Viersen und das Unternehmen nun den Ausbauvertrag unterzeichnen.

Die Deutsche Glasfaser hat im Kreisgebiet bereits in mehreren Kommunen eigenwirtschaftlich Glasfaserinfrastruktur ausgebaut.

Christian Böker, Leiter des Amtes für digitale Infrastruktur und Verkehrsanlagen des Kreises Viersen, und Breitbandkoordinator Sebastian Cüsters begleiteten den Landrat nach Düsseldorf.

Sie hatten im Vorfeld die Breitbandstrategie des Kreises maßgeblich konzipiert.

Minister Pinkwart hob das Engagement des Kreises hervor: „Es freut mich sehr, dass der Kreis Viersen engagiert und auch erfolgreich daran arbeitet, die weißen Flecken bei der Internetabdeckung im Kreisgebiet zu schließen und dabei auf zukunftssichere Glasfasertechnologie setzt. Auf dem Weg in die Gigabitgesellschaft setzt sich die Landesregierung ambitionierte Ziele: Bis zum Jahr 2022 sollen alle Schulen und Gewerbegebiete sowie bis 2025 alle Haushalte im Land mit mindestens einem Gigabit versorgt sein.“

Dr. Markus Tietmeyer vom Projektträger atene KOM GmbH, die für den Bund das Förderverfahren abwickelt, ergänzt: „Das Ziel der Bundesregierung ist nur gemeinsam mit den Ländern, Kreisen und Kommunen zu erreichen. Das Zusammenspiel zwischen den Fördergebern Bund mit der atene KOM und Land NRW mit der Bezirksregierung einerseits sowie dem Antragsteller Kreis Viersen andererseits hat vorbildlich funktioniert.“

Hintergrund: Sechster Förderaufruf

Der Kreis Viersen ist der erste Landkreis, der dank intensiver Vorarbeit unmittelbar nach der Bekanntgabe am 1. August 2018 einen Antrag zum sechsten Förderaufruf des Bundesförderprogramm einreichen konnte.

Nach der vorläufigen Bewilligung wurden in sehr kurzer Zeit die umfangreiche europaweite Ausschreibung und im Anschluss die finale Konkretisierung des Förderantrags erfolgreich abgeschlossen.

Das bundesweite Förderprogramm zum Breitbandausbau besteht aus drei Finanzierungsbausteinen: Den größten Finanzierungsanteil mit 50 Prozent übernimmt der Bund.

Eine Kofinanzierung in Höhe von 40 Prozent trägt das Land NRW.

Die verbleibenden 10 Prozent tragen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden als Eigenanteil.

Eine Ausnahme bilden die Kommunen im Haushaltssicherungskonzept, für die das Land sogar 50 Prozent der Ausgaben übernimmt.