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Alle Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse, einschließlich der Testat unabhängiger Geschäftsprüfer innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende eines jeden Geschäftsjahre im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Dazu zählen auch die Gesellschaften mit städtischer Beteiligung, wie die GEM mbH, die EWMG mbH, die WFMG mbH, die Kreisbau AG und viele andere mehr, denen Aufgaben übertragen wurden, die „im Normalfall“ durch die Kommunalverwaltung, also die Stadt Mönchengladbach zu erledigen wären bzw. früher auch erledigt wurden.

In der Gemeindeordnung der Landes NRW (GO NRW) werden dementsprechend solche Unternehmen als „verselbständigte Aufgabenbereiche“ bezeichnet.

Ein solcher „Verselbständigter Aufgabenbereich“ ist auch die mags AöR, der u.a. Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst einschließlich der hoheitlichen Funktionen aus diesen ehemaligen Verwaltungsbereichen übertragen wurden.

Eine AöR (Anstalt öffentlichen Rechts) gilt als spezielle Abwandlung von GmbHs für die Öffentliche Hand, mit der Vorstellung des Gesetzgebers, dass diese Organisationsform durch „schlankere Strukturen“ die öffentlichen Aufgaben effizienter erfüllen könnten.

Durch die Gründung der mags AöR wurden eine Vielzahl von Entscheidungen den politischen Ausschüssen und dem Rat entzogen wodurch auch die Wirtschaftsführung der mags AÖR nicht mehr transparent erscheint.

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Mönchengladbacher Rat und Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen Ulla Brombeis wollte nun wissen, wie es um die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse der mags AöR bestellt sei.

Dazu stellte sie in der Ratssitzung am 03.07.2019 diese beiden Fragen:

„1.      Ist auch die mags AöR verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse und Testate über den Bundesanzeiger zu veröffentlichen?

2.       Falls eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, in welchem für die Öffentlichkeit zugänglichen Medium muss die mags AöR ihre Jahresabschlüsse und Testate veröffentlichen und zwar innerhalb welcher Frist und auf welcher Rechtsgrundlage?“ (Zitat Ende)

Die Antwort der Verwaltung mit Datum vom 16.07.2019 erreichte nun die Grünen- und die übrigen Ratsfraktionen.

Mit diesem Schreiben von Stadtdirektor Dr. Gregor Bonin (in Vertretung des in Urlaub befindlichen OB Hans Wilhelm Reiners) beantwortet die Verwaltung die Fragen so:

„Die mags AöR ist nicht verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse und Testate im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Weder die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) noch die Verordnung über kommunale Unternehmen und Einrichtungen als Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmensverordnung – KUV) sehen eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger vor.

Zwar bestimmt § 114a Abs. 10 GO NRW, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht grundsätzlich nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt und geprüft werden.

Insoweit sieht § 27 Abs. 2 KUV die entsprechende Anwendung des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften vor.

Dieser Verweis bezieht sich aber lediglich auf Prüfung und nicht auf die Veröffentlichung, so dass §325 HGB keine Anwendung findet.

Vielmehr bestimmt § 27 Abs. 3 Satz 1KUV lediglich, dass eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen muss.

§27 Abs. 3 Satz 2 KUV NRW sieht weiter vor, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten sind.

§15 der Satzung der Stadt Mönchengladbach über die „mags Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe“ – Anstalt des öffentlichen Rechts legt somit zulässigerweise fest, dass Bekanntmachungen der Anstalt im Amtsblatt der Stadt Mönchengladbach erfolgen.

Folglich sind der Jahresabschluss und der Lagebericht im Amtsblatt Mönchengladbach bekanntzumachen.

Eine Einsichtnahme ist bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses möglich.

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung

Dr. Ing. Gregor Bonin, Stadtdirektor und Technischer Beigeordneter“ (Zitat Ende)