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Nachdem bekannt geworden war, dass das Rechtsgutachten zur Haftung in Sachen SVEN vorliegt, hatte BZMG die Fraktionsvorsitzenden Nicole Finger (FDP) und Dr. Boris Wolkowski (B90/Die Grünen) um Antworten u.a. zu diesen Fragen gebeten:

  • Welche Position nehmen Sie (persönlich) und Ihre Fraktion in der Frage „Haftung“ nunmehr (nach der Bildung der „Ampel“) ein?
  • Welche Gründe könnten Sie veranlassen, der öffentlichen Berichterstattung zum Rechtsgutachten usw. NICHT zuzustimmen?

Dr. Boris Wolkowski antwortete so:

Soweit sich aus dem Gutachten eine Haftung der handelnden Personen ergibt, ist es unsere Pflicht als Ratsmitglieder und Fraktionen entsprechende Ansprüche zu verfolgen, wenn der Stadt ein Schaden entstanden ist.

Dies ist unabhängig von Mehrheiten zu sehen.

Ich bitte allerdings um Verständnis, dass eine konkrete inhaltliche Antwort frühestens zum Hauptausschuss möglich ist.

Die Menschen in der Stadt haben einen Anspruch auf größtmögliche Transparenz.

Diese wollen wir schaffen.

Umso mehr als die Stadt selbst schon öffentlich Stellung bezogen hat. Entscheidend sind dann aber auch die Rechte der Betroffenen und deren Geheimhaltungsinteresse bzw. Persönlichkeitsrechte.

Dies ist eine juristische Grenze, die wir beachten müssen.“ (Zitat Ende)